Wartung der USV und ZSV Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-038
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medizin.uni-tuebingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung der USV und ZSV Anlagen
Wartung nach AMEV der USV- und ZSV-Anlagen
UKT - Technisches Betriebsamt Otfried-Müller-Straße 4 72076 Tübingen
Bei der ausgeschriebene Leistung handelt es sich um die fachgerechte und rechtskonforme Wartung der USV- und ZSV-Anlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Erklärung darüber, dass der Bieter zur Eintragung in das Handelsregister nicht verpflichtet ist;
2) Erklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder die Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (auf Verlangen der Vergabestelle wird der Insolvenzplan vorgelegt);
3) Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen;
4) Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
5) Erklärung, dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht gem. §21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m §8 Abs.1 Nr. 2, §§9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, §404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, ""15, 15a, 16 Abs 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, "266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt wurde.
6) Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Bestimmungen des Gesetzes über die unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) einzuhalten und nachweisen zu können.
Das Universitätsklinikum Tübingen behält sich vor, Nachweise und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern.
1) Angaben der Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit diese Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
2) Erklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;
3) Der Bieter hat grundsätzlich mit dem Angebot das Bestehender vom Universitätsklinikum Tübingen geforderten Haftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden nachzuweisen. Die Höhe der Mindestdeckung beträgt [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Personenschäden pro Schadensfall und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall. Kann der Bieter die geforderte Versicherung erst im Falle einer Zuschlagserteilung erbringen, so ist mit der Angebotsabgabe eine Bereitschaftserklärung zum Abschluss der geforderten Haftpflichtversicherung und ein Nachweis des Versicherers vorzulegen, dass im Zuschlagsfall die Mindestdeckung gewährt wird;
4) Verpflichtungserklärung zum Mindestlohngesetz.
Das Universitätsklinikum Tübingen behält sich vor, Nachweise und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern.
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Mit dem Angebot sind geeignete Referenzen vorzulegen. Den Umfang entnehmen Sie der Vergabeakte oder Punkt III.1.3) "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" der Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYPYY6H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
- etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind spätestens zehn Kalendertage nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Ziffer IV.2.2)) in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen,
- etwaige Vergabeverstöße in den Vergabeunterlagen sind spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen,
- sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntnisnahme in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen,
- hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht ab, ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von fünfzehn Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig.