Verwertung von Straßenkehrricht und Siebüberlauf in 3 Losen - AWM Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0878-70
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Straßenkehrricht und Siebüberlauf in 3 Losen - AWM
Verwertung von Straßenkehricht und Siebüberlauf für die Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster (AWM)
Die Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben:
- Los 1: Übernahme von Straßenkehricht bei den AWM (Rösnerstraße 10), inkl. Transport und Verwertung.
- Los 2: Übernahme von Straßenkehricht beim EZM (Zum Heidehof 81), inkl. Transport und Verwertung.
- Los 3: Übernahme von Siebüberlauf beim EZM (Zum Heidehof 81), inkl. Transport und Verwertung.
Übernahme von Straßenkehricht bei den AWM, inkl. Transport und Verwertung.
AWM Rösnerstraße 10 48155 Münster, AWM - EZN Zum Heidehof 81 48157 Münster
- Übernahme und Verwiegung der Abfälle an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übergabeestelle;
- Transport der übernommenen Abfälle zu der jeweiligen vom Auftragnehmer vorgesehenen Behandlungs-/Verwertungsanlage;
- Verwertung der übernommenen Abfälle (Straßenkehricht (ASN 200303).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zudem verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2025), sofern dieser nicht spätestens bis zum 31.03.2024 vom Auftraggeber gekündigt wird ("Verlängerungsoption").
Übernahme von Straßenkehricht beim EZM, inkl. Transport und Verwertung.
AWM Rösnerstraße 10 48155 Münster, AWM - EZN Zum Heidehof 81 48157 Münster
- Übernahme und Verwiegung der Abfälle an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übergabeestelle;
- Transport der übernommenen Abfälle zu der jeweiligen vom Auftragnehmer vorgesehenen Behandlungs-/Verwertungsanlage;
- Verwertung der übernommenen Abfälle (Straßenkehricht (ASN 200303).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zudem verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2025), sofern dieser nicht spätestens bis zum 31.03.2024 vom Auftraggeber gekündigt wird ("Verlängerungsoption"
Übernahme von Siebüberlauf beim EZM, inkl. Transport und Verwertung.
AWM Rösnerstraße 10 48155 Münster, AWM - EZN Zum Heidehof 81 48157 Münster
- Übernahme und Verwiegung der Abfälle an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übergabeestelle;
- Transport der übernommenen Abfälle zu der jeweiligen vom Auftragnehmer vorgesehenen Behandlungs-/Verwertungsanlage;
- Verwertung der übernommenen Abfälle (Siebüberlauf (ASN 190501, 190502);
- Entsorgung der im Siebüberlauf enthaltenen Störstoffe.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zudem verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern er nicht spätestens bis zum 31.08.2023 vom Auftraggeber gekündigt wird ("Verlängerungsoption").
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 3:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Lose 1 bis 3:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern)
Lose 1 und 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von festen Siedlungsabfällen oder von Straßenkehricht.
- Nutzungsnachweis für die jeweils vorgesehene Behandlungs-/Verwertungsanlage.
- Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (soweit erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Los 3:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Bioabfall/Grüngut/Siebüberlauf aus biogenen Fraktionen oder Altholz.
- Nutzungsnachweis für die jeweils vorgesehene Behandlungs-/Verwertungsanlage.
- Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Hinweise zu den Losen:
Der Auftraggeber behält sich vor, die ggf. vertraglichen Vereinbarungen zur Anlagennutzung vor Zuschlagerteilung durch den Bieter vorlegen zu lassen. Die Anlagen, für welche entsprechende Nutzungsnachweise vorgelegt werden, müssen sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Regelbetrieb befinden und für die jeweils ausgeschriebene Abfallfraktion genehmigt sein.
Lose 1 und 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 2.000 Mg (Los 1) / 500 Mg (Los 2) festen Siedlungsabfällen oder Straßenkehricht pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Abfallart, Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
- Nutzungsnachweis für die jeweils vorgesehene Behandlungs-/Verwertungsanlage. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten.
- Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (soweit erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht (z. B. durch Zustimmung zum Abschluss eines Notifizierungsvertrages gemäß DE 1350/177 535). Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Los 3:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 1.000 Mg Bioabfall/Grüngut/Siebüberlauf aus biogenen Fraktionen oder Altholz pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Abfallart, Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
- Nutzungsnachweis für die jeweils vorgesehene Behandlungs-/Verwertungsanlage. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten.
- Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht (z. B. durch Zustimmung zum Abschluss eines Notifizierungsvertrages gemäß DE 1350/177 535). Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Hinweise zu den Losen:
Der Auftraggeber behält sich vor, die ggf. vertraglichen Vereinbarungen zur Anlagennutzung vor Zuschlagerteilung durch den Bieter vorlegen zu lassen. Die Anlagen, für welche entsprechende Nutzungsnachweise vorgelegt werden, müssen sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Regelbetrieb befinden und für die jeweils ausgeschriebene Abfallfraktion genehmigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Münster
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform "Vergabesatellit Westfalen". Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://support.cosinex.de/abrufbar.
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform "Vergabesatellit Westfalen" an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDY55B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html