IT-Dienstleistungen Softwaretester Referenznummer der Bekanntmachung: BW 03/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistungen Softwaretester
Gegenstand der vom Beitragsservice ausgeschriebenen Leistungen ist die Vergabe einer Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung für den Einsatz von Softwaretestern zur Unterstützung des Beitragsservice bei Tests und Abnahmen von IT-Anwendungen. Die Rahmenvereinbarung soll mit maximal 5 Rahmenvereinbarungspartnern abgeschlossen werden.
Der Abschluss der jeweiligen Rahmenvereinbarungen erfolgt durch Zuschlagserteilung auf die Angebote der maximal fünf wirtschaftlichsten Bieter. Die Rahmenvereinbarungen werden mit einer Festlaufzeit von zwei Jahren und der Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr abgeschlossen. Frühester Leistungsbeginn ist der 01.10.2022, der jedoch zwingend die Durchführung eines Einzelwettbewerbs und die Vergabe eines Einzelauftrages auf Grundlage der Rahmenvereinbarung voraussetzt.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Freimersdorfer Weg 6 50829 Köln
Die im Rahmen eines Einzelwettbewerbs jeweils abgefragten IT-Dienstleistungen sind durch sogenannte Softwaretester zu erbringen, die bei Tests und Abnahmen von IT-Anwendungen unterstützen sollen. Das Einsatzgebiet Softwaretester umfasst folgende auszuführende Tätigkeiten mit den nachfolgenden Schwerpunkten:
- Erstellung von Testkonzepten
- Erstellung von Testfällen
- Erstellung von Testdaten
- Durchführung von Tests und Abnahmen von Software
- Dokumentation der Test- und Abnahmedurchführung
Zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen hat der zum Einsatz kommende Softwaretester mindestens über folgende Qualifikation und Fähigkeiten zu verfügen:
- Mindestens ISTQB Certified Tester - Foundation Level
- mindestens 2 Jahre Erfahrung im Testen bzw. in der Abnahme von Software
- mindestens 1 Jahr Erfahrung in der Mitarbeit in Projekten im Bereich als Softwaretester (erworben in den letzten 3 Jahren)
- mindestens 1 Jahr Erfahrung in der Anwendung von SQL
- beherrscht die deutsche Sprache mündlich und schriftlich verhandlungssicher (mindestens Level C1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Sogeti Deutschland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40882
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
imbus Rheinland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50996
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
System Verification SVG Germany GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BREDEX GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AVI.DAT Software & Technology GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04275
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWYYYU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]