NBS PFA-übergreifend, ESTW Bauüberwachung Bahn und TB 4.2 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62251
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
NBS PFA-übergreifend, ESTW Bauüberwachung Bahn und TB 4.2
NBS PFA-übergreifend, ESTW Bauüberwachung Bahn und TB 4.2
1.1 Beschreibung der Leistung:
Die Leistung des Auftragnehmers (AN) betrifft die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Auftraggeberin, AG) im Bereich des PFA 2.5/2.6 Ulm Hauptbahnhof in dem Bereich Ingenieursleistung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der der aktuellen Bauphasenplanung, siehe Anlage 01.17_Bauphasenplanung. In Anlage 01.0c_Leistungsgerüst sind die Bauphasen tabellarisch dargestellt und eine mögliche Einsatzintensität abgeschätzt. Die Unterlage dient zur Orientierung bei der Ermittlung des Angebotspreises.
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1.2 Leistungsbeschreibung – Gebiet Bauüberwachung:
Die Leistungen der Baustellensteuerung wird für die Gewerke Leit- und Sicherungstechnik, Oberleitung und Elektrische Energieanlagen (Betreffende Gewerke aus der VV Bau STE) erbracht. Mit der Bauphasenplanung und dem vom AG geschätzten Leistungsgerüst kann eine eigene Einschätzung der Leistung ermittelt und kalkuliert werden. Die Leistungsspitzen der Bauphasenplanung sind zu berücksichtigen.
Auf Anforderung des AG zu erbringende Leistungen gem. Leistungsbeschreibung der Anlage. 1.0 - 17. Dafür hat der AG "Schichten" vorgesehen.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris- Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben.
Siehe Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben.
Siehe Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben.
Siehe Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sie können sich gemäß dieser Bekanntmachung für den Teilnahmewettbewerb über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG bewerben.
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Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Abgabe eines Teilnahmeantrages für:
präqualifizierte Unternehmen mit Präqualifikationsnachweis ausgestellt durch die Deutsche Bahn AG.
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Die präqualifizierten Unternehmen reichen bitte einen Teilnahmeantrag mit folgenden Präqualifikationsnachweisen (ausgestellt durch die Deutsche Bahn AG) ein:
— Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
— Fachbauüberwacher Oberbau
— Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung
Es müssen zwingend die drei Präqualifikationen in den oben genannten 3 Gewerken von einem Bewerber nachgewiesen werden.
Fehlende Präqualifikationen können durch einen Nachunternehmer nicht ergänzt werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
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Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
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Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erfolgt der Versand der Ausschreibungsunterlagen grundsätzlich nur an die zugelassenen Unternehmen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Die Submission ist nicht öffentlich.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
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Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.