BLB D/Düsseldorf/D-H5 Rückbau Bestand und Schadstoffe: Schadstoffsanierung u. Entkernung ehem. Innenministerium NRW 065-22-00316 Referenznummer der Bekanntmachung: 065-22-00316
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB D/Düsseldorf/D-H5 Rückbau Bestand und Schadstoffe: Schadstoffsanierung u. Entkernung ehem. Innenministerium NRW 065-22-00316
Schadstoffsanierung und Entkernung ehem. Innenministerium NRW
Ehem. Innenministerium NRW Haroldstr. 5 40213 Düsseldorf
1. Baustelleneinrichtung inkl. Auf- und Abbau Bauaufzüge und Turmdrehkran
2. Entrümpelung, ca. 10 t
3. Schadstoffsanierung (insbesondere Asbest- und KMF-Sanierung), Gebäudekubatur ca. 130.000 m3, Gebäudehöhe bis 40 m, Arbeiten im laufenden Betrieb im 1. BA:
-ca. 6.900 m asbesthaltige Litaflexdichtung sanieren
-ca. 45.000 m2 Bekleidungsplatte Gipsfaserplatte Wand/ Decke mit asbesthaltigem Spachtel sanieren / ca. 17.000 m2 asbesthaltiger Putz Innenwand sanieren
-ca. 6.300 Einzelelemente/ Abkastungen aus Promabest sanieren / ca. 3.700 m2 Leitungsbekleidungen aus Promabest sanieren
-ca. 3.450 m2 asbesthaltige Dachbahn sanieren
-ca. 58.000 m2 KMF-Dämmung (Außenfassade/ Innenwand/ Abhangdecke, Rohrisolierung) sanieren
4. Entkernung bis auf Rohbau (mit geringen Ausnahmen): -Bodenbeläge/Estriche/Abhangdecken je ca. 25.000 bis 29.000 m2
5. Zerstörungsfreie Demontage von diversen Einrichtungsgegenständen inkl. Reinigung und Vorhaltung auf der BE-Fläche zum Weiterverkauf durch externe Firma
6. Abfallentsorgung: -ca. 1.540 t asbesthaltiger Abfall / 80 t KMF /200 t gemischte Bau- und Abbrauchabfälle
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Abschnitt IV: Verfahren
-
Ohne Bieterbeteiligung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Hinweis - Vergaberegister
Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.
Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten)
Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit bekannt:
BLB NRW Zentrale
Justiziariat
Mercedesstr.12
40470 Düsseldorf
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYLG8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de