Kreis Herford - Beschaffung von sechs Rettungswagen für die kreiseigenen Rettungswachen Referenznummer der Bekanntmachung: 60-VgV-O-32- ZV 227/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreis Herford - Beschaffung von sechs Rettungswagen für die kreiseigenen Rettungswachen
Kreis Herford - Beschaffung von sechs Rettungswagen für die kreiseigenen Rettungswachen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Kreis Herford, Beschaffung von sechs Rettungswagen Typ C mit Wechselkofferaufbaufür die kreiseigenen Rettungswachen Die Ausstattung muss sich jeweils an den Mindestanforderungen der für Rettungswa-gen geltenden Normen (Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger sowie deren Regeln und Merkblätter und staatliche Arbeitsschutzvorschriften) und dabei insbesondere die aktuelle Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie DIN EN 1789:2020-12 und DIN 13500 (aktuelle Fassung) halten. Die Anbieter verpflichten sich, mit der Angebotsabgabe eintretende Änderungen von Normen und Technik in die laufende Produktion einfließen zu lassen und umzusetzen. Hiervon ist der Kreis Herford im Vorwege in Kenntnis zu setzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Twist
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49767
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.