Rahmenvertrag über die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: S-UEDEM-2022-0004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uedem
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47589
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uedem.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen
Ausgeschrieben sind zwei Rahmenverträge über die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen in den Gemeinden Uedem (Los 1) und Weeze (Los 2). Zu den ausgeschriebenen Leistungen gehören das Einsammeln und Transportieren von Klärschlamm und Abwasser aus privaten Abwasserbehandlungsanlagen (Kleinkläranlagen und vergleichbaren Einrichtungen) und Abwassersammelanlagen (Abwassergruben und ähnliche Anlagen). Die Laufzeit der Rahmenverträge beträgt jeweils 6 Jahre.
Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Rahmenvertrag über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Uedem Los-Nr.: 1
Zu den ausgeschriebenen Leistungen gehören das Einsammeln und Transportieren von Klärschlamm und Abwasser aus privaten Abwasserbehandlungsanlagen (Kleinkläranlagen und vergleichbaren Einrichtungen) und Abwassersammelanlagen (Abwassergruben und ähnliche Anlagen) in der Gemeinde Uedem. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 6 Jahre.
Los 1: In der Gemeinde Uedem gibt es derzeit 212 Kleinkläranlagen und 40 Abwassergruben. Der Mittelwert der Abfuhrmengen aus den letzten 5 Jahren (2017 -2021) beläuft sich auf 1.807,1 cbm. Der im Rahmen von Los 1 zu entsorgende Inhalt wird daher auf 1.800 cbm geschätzt. Maximal werden über den Rahmenvertrag 3000 cbm pro Jahr abgerufen.
Der Klärschlamm sowie der Inhalt abflussloser Gruben ist unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften abzusaugen, zur Kläranlage Kevelaer-Weeze, Hüdderath 1, 47652 Weeze zu transportieren und dort nach den Anweisungen des Klärwerkpersonals zu entladen. Sämtliche Abwasserbehandlungs- und Abwassersammelanlagen liegen auf dem Gebiet der Gemeinde Uedem. Eine Liste mit Angaben zu den Grundstücken wird dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss ausgehändigt.
Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Rahmenvertrag über die Entsorgung des Inhaltes von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Weeze Los-Nr.: 2
Zu den ausgeschriebenen Leistungen gehören das Einsammeln und Transportieren von Klärschlamm und Abwasser aus privaten Abwasserbehandlungsanlagen (Kleinkläranlagen und vergleichbaren Einrichtungen) und Abwassersammelanlagen (Abwassergruben und ähnliche Anlagen) in der Gemeinde Weeze. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 6 Jahre.
Los 2: In der Gemeinde Weeze gibt es derzeit 175 Kleinkläranlagen und 138 Abwassergruben. Im Durchschnitt mussten in den letzten fünf Jahren 65 Kleinkläranlagen und 115 Abwassergruben pro Jahr, mithin 8.827,3 cbm cbm (467,5 cbm und 8359,8 cbm) abgefahren werden. Aufgrund der abnehmenden Tendenz wird der im Rahmen von Los 2 zu entsorgende Inhalt auf 8.000 cbm pro Jahr geschätzt. Maximal werden über den Rahmenvertrag 12.000 cbm pro Jahr abgerufen.
Der Klärschlamm sowie der Inhalt abflussloser Gruben ist unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften abzusaugen, zur Kläranlage Kevelaer-Weeze, Hüdderath 1, 47652 Weeze zu transportieren und dort nach den Anweisungen des Klärwerkpersonals zu entladen. Sämtliche Abwasserbehandlungs- und Abwassersammelanlagen liegen auf dem Gebiet der Gemeinde Weeze. Eine Liste mit Angaben zu den Grundstücken wird dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss ausgehändigt.
Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Formblatt 1.
2. Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Angebotsfrist nach Ziff. IV 2.2). Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine entsprechende Bescheinigung der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
3. Vorlage eines Gewerbezentralregisterauszuges bzw. vergleichbaren Auszuges aus dem Land des Sitzes des Bieters nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Angebotsfrist nach Ziff. IV 22).
4. Bei Bietergemeinschaften: Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt 2.
5. Eigenerklärung zu § 19 MiLoG, Formblatt 3
6. Eigenerklärung zu § 21 AEntG, Formblatt 4
7. Im Falle einer Eignungsleihe: Verfügbarkeitsnachweis, etwa über die Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 5.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie einen aktuellen Handelsregisterauszug abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bestätigung der in Eigenerklärungen gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Das Unternehmen muss ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes i.V. m. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Hintergrund für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist das mit dem Auftrag verbundene hohe Investitionsvolumen, welches sich erst über eine längere Laufzeit amortisieren kann. Auf diese Weise möchten die Auftraggeberinnen insbesondere kleineren Unternehmen, die evtl. nicht über ausreichend viele, geeignete Fahrzeuge verfügen, eine Teilnahme an dem hiesigen Verfahren ermöglichen.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2028
1. Da die Auftraggeber Möglichkeiten für Synergien im Falle der Übernahme beider Lose durch einen Auftragnehmer sehen, werden bei der Angebotsbewertung losübergreifende Nachlässe berücksichtigt. Einzelheiten hierzu können der Bewertungsmatrix entnommen werden.
2. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform barrierefrei zur Verfügung gestellt.
3. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 5 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen.
4. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/vergabe durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
5. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten.
6. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/