Bundesstadt Bonn, Zentren- und Fördermanagement - Innere Stadt Bonn Referenznummer der Bekanntmachung: BN-2022-6098
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bonn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, Zentren- und Fördermanagement - Innere Stadt Bonn
Zentren- und Fördermanagement zur Stärkung der Bonner Innenstadt als attraktives A-Zentrum sowie zur Begleitung der baulichen Realisierung und Umsetzung des Masterplans "Innere Stadt Bonn 2.0"
Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt Berliner Platz 2 53111 Bonn Die ausgeschriebene Leistung zur Durchführung des Zentrenmanagements ist grundsätzlich vor Ort in der Inneren Stadt Bonn im Baukulturpavillon an der Grünfläche Budapester Straße an 2-3 Tagen pro Woche (je nach Projektphase und Bedarf) zu erbringen (Mindestanforderung).
Erwartet wird ebenfalls, dass aufsuchende Vor-Ort-Tätigkeiten zur Akquirierung und Beteiligung der Öffentlichkeit, der Gewerbetreibenden, der Innenstadtakteure sowie der Wohnbevölkerung regelmäßig wahrgenommen werden.
Im Rahmen des Zentren- und Fördermanagements sind die folgenden Aufgaben zu erbringen:
Zentrenmanagement
Der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistungen liegt auf dem Zentrenmanagement; die Vergabestelle geht vorläufig davon aus, dass dieses ca. 80 % der Gesamtleistungen ausmachen wird. Dieses umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- Tätigkeit als direkte Ansprechpartner vor Ort im A-Zentrum Bonner City (Nähe Fußgängerzone) mit besonderem Fokus auf den Zielgruppen der dort lebenden Wohnbevölkerung, den tätigen gewerblichen und freiberuflichen Unternehmen und Einrichtungen, den Immobilieneigentümer*innen sowie des city-marketing bonn e.V.
- Intensive Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit zu den Projekten des Masterplans sowie Erstellung von eigenen Produkten.
- Durchführung von Informationsveranstaltungen, Workshops und Einzelberatungen sowie runden Thementischen, sowie Planung und Organisation von Aktionen zum jährlichen Tag der Städtebauförderung.
- Zusätzliche Aktivierung und Beratung der lokalen Agierenden, insbesondere aus den Bereichen Einzelhandel/Gastronomie/Kultur/freie Berufe/sonstige Dienstleistungen.
- Begleitung von Initiativen und Aktionen, welche die Bonner City lebendig, klimaresilient und multifunktional gestalten wollen.
- Aufsuchende Zusammenarbeit mit bestehenden lokalen Netzwerken, Vernetzung der Agierenden untereinander, Teilnahme an regelmäßigen Terminen wie Arbeitskreisen und Vernetzungstreffen.
- Moderation zwischen Immobilienwirtschaft, Einzelhandel und Gastronomie, Kreativwirtschaft etc., insbesondere vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Einzelhandel vor Ort.
- Maßnahmen zum Abmildern von coronabedingten Auswirkungen auf die Innenstadt.
- Schaffung einer guten Wahrnehmbarkeit des Zentrenmanagements auch online durch u.a. Aufbau und Pflege einer Homepage sowie Präsenz in den sozialen Medien.
- Aufbau und Betreuung der drei Verfügungsfonds
- Klima und Modernisierung,
- Einzelhandel,
- Wohnen und Zusammenleben,
einschließlich insbesondere Mitarbeit an der Erarbeitung der Vergaberichtlinien, Koordination und Organisation der Verfügungsfondsgremien sowie des Antragsverfahrens inkl. Prüfung.
Fördermanagement
Weiterhin sind Leistungen zur Durchführung einer Prozesssteuerung im Bereich Fördermanagement zu erbringen. Die Vergabestelle geht vorläufig davon aus, dass diese ca. 20 % der Gesamtleistungen ausmachen werden. Diese stellen sich wie folgt dar:
- Mitwirkung bei der Erstellung der jährlichen Projekt- und Förderanträge sowie von Änderungs- bzw. Umwidmungsanträgen.
- Mitwirkung bei der Erstellung der jährlichen Kosten- und Finanzierungsübersichten.
- Unterstützung bei Ausschreibungen/Vergaben/Controlling/Rechnungsprüfung.
- Mitwirkung bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen.
- Unterstützung bei der Vorbereitung politischer Beschlüsse.
- Berichterstattung zur Maßnahmenumsetzung gegenüber der Lenkungsgruppe und politischen Gremien und Ausschüssen.
- Beratung zum zeitlichen Umsetzungsmanagement.
- Unterstützung bei Förderanträgen zu weiteren Förderzugängen.
- Unterstützung bei der Qualitätssicherung.
Einzelheiten zu den Leistungsbausteinen und deren Umfang stehen im weiteren Verfahren ggf. noch zur Verhandlung und Präzisierung offen.
Die Vergabestelle erwartet zwingend einen Schlüssel von mindestens 1,5 Personalstellen (Mindestanforderung).
Die Vergabestelle wird alle eingehenden Teilnahmeanträge prüfen und insgesamt drei (u.U. bis zu fünf) Bewerber*innen für das weitere Verhandlungsverfahren zulassen. Dabei wird wie folgt verfahren:
Auf der ersten Stufe wird die Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Unterlagen geprüft. Sodann werden fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise einmalig unter Setzung einer Frist (6 Kalendertage) nachgefordert. Liegen nach Ablauf dieser Frist die Angaben, Erklärungen und Nachweise weiterhin nicht bzw. nicht vollständig vor, so wird der/die Bewerber*in auf dieser Stufe ausgeschlossen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Referenzprojekte nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur nicht als fehlend oder fehlerhaft gegen andere Referenzprojekte ausgetauscht werden dürfen, wenn und soweit sie nicht die Mindestbedingungen der Ausschreibung zur Vergleichbarkeit erfüllen. Die Bewerber*innen sollten daher auf die Auswahl der Referenzen ein besonderes Augenmerk legen.
Soweit auf der ersten Stufe kein Ausschluss des jeweiligen Teilnehmenden erfolgt, wird auf der zweiten Stufe anhand der vorgelegten Angaben und Unterlagen geprüft, ob der jeweilige Bewerber die geforderten Teilnahme- und Mindestbedingungen erfüllt und auch im Übrigen über die grundsätzliche Eignung für die Durchführung des Projektes verfügt. Bei Nichterfüllung wird der/die Bewerber*in auf dieser Stufe ausgeschlossen.
Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen sowie der Leistungsfähigkeit des Bewerberbüros. Diese werden bewertet anhand der nachstehenden Kriterien:
Ein Bewerber muss mindestens 4 vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien zu Wertung der Referenzen stellen insofern Eigenschaften dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können.
Gemäß den Matrizes zur Auswertung der Referenzen der Bewerber können maximal 166 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet, die auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten vier vergleichbaren Referenzen gewertet.
Es können und sollen jedoch mehr als vier Referenzen eingereicht werden, wobei inkl. der vier Mindestreferenzen
o im Bereich der personenbezogenen Projektleitung
maximal zwei (2) vergleichbare Referenzen
o im Bereich der bürobezogenen Gesamtprojektleitung
maximal vier (4) vergleichbare Referenzen zum Zentrenmanagement
sowie
maximal zwei (2) vergleichbare Referenzen zum Fördermanagement
gewertet werden.
In dieser Anzahl stehen Referenzblätter zur Verfügung. Es steht jedem Bieter frei, mehr Referenzen einzureichen. In diesem Fall sind die passenden Vordrucke zu kopieren und die Referenznummer in der Überschrift ist zu korrigieren.
HINWEIS:
Werden die (die technische Leistungsfähigkeite betreffenden) jeweils für eine Referenzart geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
Die drei Bewerber*innen mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber*innen zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber*innen stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber*innen zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber*innen zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber*innen die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber*innen zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber*innen zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber*innen bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber*innen stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber*innen neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbenden entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Formular).
- kurze Unternehmensdarstellung auf maximal zwei DIN A4-Seiten (insb. Gesellschaftsstruktur, Geschäftsfelder, ggf. bestehende wirtschaftliche Verflechtungen) (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Darstellung, kein Formular).
- Eigenerklärung zur Eignung (Formular).
- Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung (Formular) abzugeben, in der:
o die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
o alle Mitglieder aufgeführt sind,
o ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
o die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber*in und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmen von verschiedenen Bewerber*innen bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass das Nachunternehmen keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber*in/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen es Nachunternehmen ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmens gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber*innen/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden.
Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Unternehmens.
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der/die Bewerber*in/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmens und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er/sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern sich der/die Bewerber*in/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/konzernverbundener Unter-nehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die
Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Formular Verpflichtungserklärung).
Der/die Bewerber*in muss seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien):
a. Mindestumsatz in den vergangenen drei Jahren in Höhe von jeweils mindestens 300.000,00 EUR in dem entsprechenden Fachbereich "Zentren- und Fördermanagement" (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit).
b. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 500.000,00 EUR. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen (alternativ ist ausreichend, eine verbindliche, schriftliche Verpflichtung abzugeben, bei Auftragserteilung entsprechende Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis oder Erklärung).
c. Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Der/die Bewerber*in muss seine/ihre technische Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien):
a. Vorlage von mindestens einem (1) vergleichbaren Referenzprojekt für die Projektleitung bezogen auf die Person der hier vorgesehenen verantwortlichen Projektleitung im Bereich Zentrenmanagement und Fördermanagement (Formular Referenzen)
Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
o Gegenstand: Zentren- und Fördermanagement im gleichen Projekt
o Funktion Bearbeitende*r: Projektleitung
o Begleitungsdauer: mind. ein (1) Jahr
o Bearbeitungszeitraum: zwischen 2012 und 2022
b. Vorlage von mindestens zwei (2) vergleichbaren Referenzprojekten für die Projektleitung bezogen auf das Büro des/der Bewerber*in im Bereich Zentrenmanagement (Formular Referenzen)
Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
o Gegenstand: Zentrenmanagement
o Funktion des Büros: Projektleitung
o Begleitungsdauer: mind. ein (1) Jahr
o Bearbeitungszeitraum: zwischen 2012 und 2022
c. Vorlage von mindestens einem (1) vergleichbaren Referenzprojekt für die Projektleitung bezogen auf das Büro des/der Bewerber*in im Bereich Fördermanagement (Formular Referenzen)
Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
o Gegenstand: Fördermanagement
o Funktion des Büros: Projektleitung
o Begleitungsdauer: mind. ein (1) Jahr
o Bearbeitungszeitraum: zwischen 2012 und 2022
Klarstellung:
Die personenbezogene Referenz muss nicht im Rahmen des derzeitigen Tätigkeitsfelds/bei dem/der derzeitigen Arbeitgebenden erbracht worden sein, der/die vorliegend einen Teilnahmeantrag abgibt.
Die bürobezogenen Referenzen müssen durch den/die hier anbietende*n Bewerber*in oder ein ARGE-Mitglied bzw. verpflichtetes Nachunternehmen erbracht worden sein.
Die personenbezogene Referenz zur Projektleitung darf mit einer der bürobezogenen Referenzen zur Projektleitung identisch sein und insofern doppelt verwendet werden, wenn sie für den jetzigen Arbeitgebenden erbracht wurde.
Bei den bürobezogenen Referenzen ist ebenso eine Doppelverwendung für die Erfüllung der Punkt b. und c. zulässig (Beispiel: Projekt mit Zentren- und Fördermanagement kann sowohl als Referenz für Zentren- als auch Fördermanagement angeführt werden).
d. Angaben über das für die Projektleitung und Stellvertretung vorgesehene Personal und Nachweis deren jeweiliger Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).
Die Projektleitung und deren Stellvertretung (gleichzeitige Projektmitarbeit) müssen jeweils mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung im Bereich des Zentren- und Fördermanagements aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis) und jeweils bereits bei dem/der Bewerber*in fest angestellt sein. Projektmitarbeitende müssen mindestens zwei (2) Jahre Berufserfahrung im Bereich des Zentren- und/oder Fördermanagements aufweisen, jedoch noch nicht bei dem/der Bewerber*in fest angestellt sein.
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nach-unternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Punkteverteilung ergibt sich aus den folgenden Matrizes:
"Matrix zur Auswertung der personenbezogenen Referenzen (Projektleitung)" (max. 28 Punkte pro Referenz):
Allgemein
1. Begleitungsdauer
über 4 Jahre = 5 Punkte
4 Jahre = 4 Punkte
3 Jahre = 3 Punkte
2 Jahre = 2 Punkte
1 Jahr = 1 Punkt
unter 1 Jahr = Ausschluss
2. Bearbeitungszeitraum 2019 - 2022 = 3 Punkte
2015- 2018 = 2 Punkte
2012 - 2014 = 1 Punkt
vor 2012 = Ausschluss
Zentrenmanagement
3. Tätigkeit als direkte/r Ansprechpartner/in vor Ort mit besonderem Fokus auf den Zielgruppen der dort lebenden Wohnbevölkerung, den tätigen gewerblichen und freiberuflichen Unternehmen und Einrichtungen, den Immobilieneigentümer/innen erfüllt = 1 Punkt
nicht erfüllt = 0 Punkte
4. Intensive Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit zu den Projekten des Masterplans sowie Erstellung von eigenen Produkten erfüllt = 1 Punkt
nicht erfüllt = 0 Punkte
5. Durchführung von Informationsveranstaltungen, Workshops und Einzelberatungen und runden Thementischen, sowie Planung und Organisation von Aktionen zum jährlichen Tag der Städtebauförderung erfüllt = 1 Punkt
nicht erfüllt = 0 Punkte
6. Zusätzliche Aktivierung und Beratung der lokalen Akteure/innen, insbesondere aus den Bereichen Einzelhandel/Gastronomie/Kultur/freie Berufe/ sonstige Dienstleistungen erfüllt = 1 Punkt
nicht erfüllt = 0 Punkte
7. Begleitung von Initiativen und Aktionen zur lebendigen, klimaresilienten und multifunktionalen Gestaltung einer Innenstadt erfüllt = 1 Punkt
nicht erfüllt = 0 Punkte
8. Aufsuchende Zusammenarbeit mit bestehenden lokalen Netzwerken, Vernetzung der Akteure/innen untereinander, Teilnahme an regelmäßigen Terminen wie Arbeitskreisen und Vernetzungstreffen erfüllt = 1 Punkt
nicht erfüllt = 0 Punkte
9. Moderation zwischen Immobilienwirtschaft, Einzelhandel und Gastronomie, Kreativwirtschaft etc. erfüllt = 1 Punkt
nicht erfüllt = 0 Punkte
10. Maßnahmen zum Abmildern von Corona-bedingten Auswirkungen auf eine Innenstadt erfüllt = 1 Punkt
nicht erfüllt = 0 Punkte
11. Schaffung einer guten Wahrnehmbarkeit des Zentrenmanagements auch online durch u.a. Aufbau und Pflege einer Homepage sowie Präsenz in den sozialen Medien erfüllt = 1 Punkt
nicht erfüllt = 0 Punkte
12. Aufbau und Betreuung der drei Verfügungsfonds einschließlich insbesondere Mitarbeit an der Erarbeitung der Vergaberichtlinien, Koordination und Organisation der Verfügungsfondsgremien sowie des Antragsverfahrens inkl. Prüfung erfüllt = 1 Punkt
nicht erfüllt = 0 Punkte
13. Präsenzzeiten vor Ort (mindestens 2 Tage /Woche) erfüllt = 1 Punkt
nicht erfüllt = 0 Punkte
Fördermanagement
14. Mitwirkung bei der Erstellung der jährlichen Projekt- und Förderanträge sowie von Änderungs- bzw. Umwidmungsanträgen
erfüllt = 1 Punkt
nicht erfüllt = 0 Punkte
15. Mitwirkung bei der Erstellung der jährlichen Kosten- und Finanzierungsübersichten
erfüllt = 1 Punkt
nicht erfüllt = 0 Punkte
16. Unterstützung bei Ausschreibungen/Vergaben/ Controlling/ Rechnungsprüfung
erfüllt = 1 Punkt
nicht erfüllt = 0 Punkte
17. Mitwirkung bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen
erfüllt = 1 Punkt
nicht erfüllt = 0 Punkte
18. Unterstützung bei der Vorbereitung politischer Beschlüsse
erfüllt = 1 Punkt
nicht erfüllt = 0 Punkte
19. Berichterstattung zur Maßnahmenumsetzung gegenüber der Lenkungsgruppe und politischen Gremien und Ausschüssen erfüllt = 1 Punkt
nicht erfüllt = 0 Punkte
20. Beratung zum zeitlichen Umsetzungsmanagement erfüllt = 1 Punkt
nicht erfüllt = 0 Punkte
21. Unterstützung bei Förderanträgen aus weiteren Förderzugängen
erfüllt = 1 Punkt
nicht erfüllt = 0 Punkte
22. Unterstützung bei der Qualitätssicherung erfüllt = 1 Punkt
nicht erfüllt = 0 Punkte
"Matrix zur Auswertung der bürobezogenen Referenzen (Zentrenmanagement)" (max. 19 Punkte pro Referenz):
Allgemein
1. Begleitungsdauer über 4 Jahre = 5 Punkte
4 Jahre = 4 Punkte
3 Jahre = 3 Punkte
2 Jahre = 2 Punkte
1 Jahr = 1 Punkt
unter 1 Jahr = Ausschluss
2. Bearbeitungszeitraum 2019 - 2022 = 3 Punkte
2015- 2018 = 2 Punkte
2012 - 2014 = 1 Punkt
vor 2012 = Ausschluss
Zentrenmanagement
- erfolgt synonym zu den Punkten 3-13 der Matrix zur Auswertung der personenbezogenen Referenzen (Projektleitung)
"Matrix zur Auswertung der bürobezogenen Referenzen (Fördermanagement)" (max. 17 Punkte pro Referenz):
Allgemein
1. Begleitungsdauer
über 4 Jahre = 5 Punkte
4 Jahre = 4 Punkte
3 Jahre = 3 Punkte
2 Jahre = 2 Punkte
1 Jahr = 1 Punkt
unter 1 Jahr = Ausschluss
2. Bearbeitungszeitraum 2019 - 2022 = 3 Punkte
2015- 2018 = 2 Punkte
2012 - 2014 = 1 Punkt
vor 2012 = Ausschluss
Fördermanagement
- erfolgt synonym zu den Punkten 14-22 der Matrix zur Auswertung der personenbezogenen Referenzen (Projektleitung)
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Ferner wird die Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand Projekterfahrung bewertet. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Leistungsfähigkeit der Bewerber können maximal 25 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden die Angaben gewertet, die in dem Formular "Checkliste Leistungsfähigkeit" einzutragen sind. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht kann zum direkten Ausschluss führen. Die Projektleitung und deren Stellvertretung müssen aufgrund deren Wertungsrelevanz zwingend das Projekt leiten und begleiten. Ein Austausch wird vertraglich nur zugelassen werden, sofern sich zwingende Gründe (z.B. gesundheitliche Verhinderung, Bürowechsel) ergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel aufgrund der Übernahme eines anderen Projektes nicht zulässig ist und für diese Schlüsselpositionen keine Mitarbeitenden eingesetzt werden dürfen, die im Leistungszeitraum in Ruhestand gehen werden.
Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender
"Matrix zur Auswertung Leistungsfähigkeit der Bewerber":
1. Berufserfahrung der Projektleitung über 13 Jahre = 10 Punkte
13 Jahre = 9 Punkte
12 Jahre = 8 Punkte
11 Jahre = 7 Punkte
10 Jahre = 6 Punkte
9 Jahre = 5 Punkte
8 Jahre = 4 Punkte
7 Jahre = 3 Punkte
6 Jahre = 2 Punkte
5 Jahre = 1 Punkt
unter 5 Jahren = Ausschluss
2. Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung über 13 Jahre = 10 Punkte
13 Jahre = 9 Punkte
12 Jahre = 8 Punkte
11 Jahre = 7 Punkte
10 Jahre = 6 Punkte
9 Jahre = 5 Punkte
8 Jahre = 4 Punkte
7 Jahre = 3 Punkte
6 Jahre = 2 Punkte
5 Jahre = 1 Punkt
unter 5 Jahren = Ausschluss
3. Anzahl der gewerteten unterschiedlichen Referenzen (max. 5), in denen das geplante Projektteam zusammengearbeitet hat (die Rollen können auch vertauscht sein) 5 Referenzen = 5 Punkte
4 Referenzen = 4 Punkte
3 Referenzen = 3 Punkte
2 Referenzen = 2 Punkte
1 Referenz = 1 Punkt
Insgesamt können aus den Unterkriterien Referenzen und Leistungsfähigkeit
191 Punkte erreicht werden.
Sonstige Informationen für Bieter:
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDYF53
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de