Vergabe von Planungs- und Ingenieurleistungen für den "Ersatzneubau Heinrich-Weitz-Brücke und Körrenziger Rurbrücke" - Stadt Linnich Referenznummer der Bekanntmachung: LI06/22

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niederzier
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.niederzier.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YBDYYER/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YBDYYER
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gem. § 99 Abs. 2 GWB - Zentrale Vergabestelle
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Zentrale Vergabestelle

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Planungs- und Ingenieurleistungen für den "Ersatzneubau Heinrich-Weitz-Brücke und Körrenziger Rurbrücke" - Stadt Linnich

Referenznummer der Bekanntmachung: LI06/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Stadt Linnich | Ersatzneubau Heinrich-Weitz-Brücke und Körrenziger Rurbrücke

VgV-Verfahren Generalplanung

Projektbeschreibung

Im Rahmen des Juli Hochwassers wurde die Heinrich-Weitz-Brücke im Stadtkern Linnich und die

Rurbrücke am Körrenziger Weg massiv beschädigt.

Die Stand- und Verkehrssicherheit kann folglich nicht nachgewiesen werden.

Da die Heinrich-Weitz-Brücke im Stadtkern die einzige Möglichkeit ist von Osten aus kommend in die

Stadt zu gelangen, ist geplant, seitlich neben dem Ersatzneubau eine temporäre Behelfsbrücke ab

dem zweiten Quartal 2022 bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus zu errichten.

Die Herrichtung der temporären Behelfsbrücke wird in einem separaten Projekt umgesetzt.

Die beiden Brücken wurden durch Anprall von Bäumen und anderem schwerem Treibgut irreparabel

beschädigt. Bei der Heinrich-Weitz-Brücke handelt es sich um eine ca. 83 Meter lange und ca. 10,5

Meter breite Dreifeldbrücke, die im Jahre 1949 erbaut wurde. Das Tragwerk besteht aus einem

Stahlfachwerk mit aufgelegter Stahlbetonplatte. Über die genauen Abmessungen und Bewehrung

der beiden Mittelfundamente und der Widerlager existieren keine genaueren Angaben.

Die Körrenziger Rurbrücke ist eine ca. 60 Meter lange und ca. 6,0 Meter breite Dreifeldbrücke, die im

Jahre 1951 erbaut wurde. Das Tragwerk besteht aus drei Stahlbetonbögen. Über die genauen

Abmessungen und Bewehrung der beiden Mittelfundamente und der Widerlager existieren ebenfalls

keine genaueren Angaben.

Die vorläufige Kostenermittlung (in netto) setzt sich wie folgt zusammen:

Heinrich-Weitz-Brücke:

Kosten Rückbau 2.162.853 EUR

Kosten Neubau 3.938.928 EUR

Körrenziger Rurbrücke:

Kosten Rückbau 539.740 EUR

Kosten Neubau 2.654.524 EUR

Die Finanzierung des Gesamtprojektes erfolgt vollständig über die Fördermittel des

Wiederaufbauplans gemäß den Förderrichtlinien vom 10. September 2021.

Das vorliegende VgV-Verfahren der Generaplanungsleistung umfasst folgende Leistungsbilder:

- Rückbauplanung und -bauleitung gemäß. AHO Nr. 18

- Objektplanung Ingenieurbauwerke (LP 1 bis 9 gemäß Anlage 12 zu §43 HOAI, sowie Örtliche

Bauüberwachung und Verkehrsanlagen gemäß AHO Nr. 2, Bauantragsstellung

Behelfsbrücke),

- Tragwerksplanung (LP 1 bis 6 gemäß Anlage 14 zu §51 HOAI),

- Objektplanung Verkehrsanlagen (LP 1 bis 9 gemäß Anlage 13 §47 HOAI).

Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt.

Die Zuschlagserteilung kann gem. VgV §17 Abs. 11 auf Grundlage des Erstangebotes vergeben

werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322300 Planungsleistungen für Brücken
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA26 Düren
Hauptort der Ausführung:

Stadt Linnich Rurdorfer Straße 64 52441 Linnich

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Stadt Linnich | Ersatzneubau Heinrich-Weitz-

Brücke und Körrenziger Rurbrücke

VgV-Verfahren Generalplanung

Projektbeschreibung

Im Rahmen des Juli Hochwassers wurde die Heinrich-Weitz-Brücke im Stadtkern Linnich und die

Rurbrücke am Körrenziger Weg massiv beschädigt.

Die Stand- und Verkehrssicherheit kann folglich nicht nachgewiesen werden.

Da die Heinrich-Weitz-Brücke im Stadtkern die einzige Möglichkeit ist von Osten aus kommend in die

Stadt zu gelangen, ist geplant, seitlich neben dem Ersatzneubau eine temporäre Behelfsbrücke ab

dem zweiten Quartal 2022 bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus zu errichten.

Die Herrichtung der temporären Behelfsbrücke wird in einem separaten Projekt umgesetzt.

Die beiden Brücken wurden durch Anprall von Bäumen und anderem schwerem Treibgut irreparabel

beschädigt. Bei der Heinrich-Weitz-Brücke handelt es sich um eine ca. 83 Meter lange und ca. 10,5

Meter breite Dreifeldbrücke, die im Jahre 1949 erbaut wurde. Das Tragwerk besteht aus einem

Stahlfachwerk mit aufgelegter Stahlbetonplatte. Über die genauen Abmessungen und Bewehrung

der beiden Mittelfundamente und der Widerlager existieren keine genaueren Angaben.

Die Körrenziger Rurbrücke ist eine ca. 60 Meter lange und ca. 6,0 Meter breite Dreifeldbrücke, die im

Jahre 1951 erbaut wurde. Das Tragwerk besteht aus drei Stahlbetonbögen. Über die genauen

Abmessungen und Bewehrung der beiden Mittelfundamente und der Widerlager existieren ebenfalls

keine genaueren Angaben.

Die vorläufige Kostenermittlung (in netto) setzt sich wie folgt zusammen:

Heinrich-Weitz-Brücke:

Kosten Rückbau 2.162.853 EUR

Kosten Neubau 3.938.928 EUR

Körrenziger Rurbrücke:

Kosten Rückbau 539.740 EUR

Kosten Neubau 2.654.524 EUR

Die Finanzierung des Gesamtprojektes erfolgt vollständig über die Fördermittel des

Wiederaufbauplans gemäß den Förderrichtlinien vom 10. September 2021.

Das vorliegende VgV-Verfahren der Generaplanungsleistung umfasst folgende Leistungsbilder:

- Rückbauplanung und -bauleitung gemäß. AHO Nr. 18

- Objektplanung Ingenieurbauwerke (LP 1 bis 9 gemäß Anlage 12 zu §43 HOAI, sowie Örtliche

Bauüberwachung und Verkehrsanlagen gemäß AHO Nr. 2, Bauantragsstellung

Behelfsbrücke),

- Tragwerksplanung (LP 1 bis 6 gemäß Anlage 14 zu §51 HOAI),

- Objektplanung Verkehrsanlagen (LP 1 bis 9 gemäß Anlage 13 §47 HOAI).

Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt.

Die Zuschlagserteilung kann gem. VgV §17 Abs. 11 auf Grundlage des Erstangebotes vergeben

werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2023
Ende: 20/05/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Teilnahmebedingungen erfüllen, werden bis zu fünf Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dies gilt nicht, sofern weniger als fünf geeignete Bewerber vorhanden sind. Die Stadt Linnich behält sich in diesem Fall die Aufforderung von weniger als fünf Bewerbern zur Angebotsabgabe vor. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Stadt Linnich diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der in der Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb (Anlage 1.06.02) genannten Auswahl- und Bewertungskriterien.

Erreichen nach Auswertung der Referenzen mehr als 5 Bewerber des Teilnahmewettbewerbs die Höchstzahl, der in den Bewertungskriterien zu vergebenden Bonuspunkte, so werden diese Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die angegebene Höchstzahl 5 dadurch überschritten wird.

Eignungskriterien

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

(Personal)

Bewertung des technischen Personals:

Anzahl der fest angestellten Architekten und Ingenieure in der Objektplanung Ingenieurbauwerke bzw. Tragwerksplanung 10%

Bewertung des technischen Personals: Anzahl der fest angestellten Architekten und Ingenieure in der Objektplanung Ingenieurbauwerke bzw. Tragwerksplanung mit einer Bürozugehörigkeit von mind. 3 Jahren 10%

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

(Referenzen)

1. Ingenieurbauwerke (20%)

2. Tragwerksplanung (20%)

3. Örtliche Bauüberwachung (20%)

4. Rückbauplanung (20%)

Weitere Details s. Anlage (Eignungsmatrix)

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.

Erklärung zu Ausschlusstatbeständen gemäß §§ 123, 124 GWB (§ 48 VgV)

Der Bewerber muss die angefragten Leistungen in der Bundesrepublik Deutschland ausüben dürfen (§ 44 VgV).

Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.

Die Nachweise können durch Eigenerklärungen erbracht werden (s. Anlagen 01.02.1 und 1.02.02).

Geeignete Nachweise zur Bestätigung der gemachten Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.

Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschä-den) in Höhe von 3 Mio. EUR gegeben ist.

Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, die in Art und Ausführung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen, der letzten drei Geschäftsjahre

Leistungen gem. HOAI § 43 Ingenieurbauwerke

Leistungen gem. HOAI § 51 Tragwerksplanung

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:

a) für Personenschäden 3.000.000,-- EUR

b) für sonstige Schäden 3.000.000,-- EUR

Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung zu erbringen.

Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen oder die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird.

Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden.

Erklärung über den Umsatz

Mindestanforderung Summe: 500.000 EUR netto / Jahr für Leistungen gem. HOAI § 43 Ingenieurbauwerke und für Leistungen gem. HOAI § 51 Tragwerksplanung

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzen

Gewertet werden vergleichbare Straßenbrücken-Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten zehn Jahren (Zeitraum 09/2012 - 08/2022) erbracht wurden (Angaben bitte lt. Schlussrechnung, sofern diese noch nicht vorliegt, lt. Vertrag).

Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung (Beurteilung der grundsätzlichen Eignung) als auch - bei einer größeren Anzahl geeigneter Bewerber - für die Auswahl derjenigen maximal fünf Bewerber verwendet, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden (Vgl. Anl. 1.06.02.Eigungsmatrix).

Hierbei werden für die Auswahl der Bewerber die vorgelegten Referenzen durch die Bildung eines Mittelwertes berücksichtigt.

Bewertet werden die Referenzen nach den Angaben im Referenzbogen (Anlage 7.n) sowie den ergänzend eingereichten Unterlagen zur Bewertung der Komplexität unter den Aspekten der Gesamt- und Einzelfeldlänge, Lage und Gewässerquerung.

Beschäftigte

Eigenerklärung (s. Anlage 8 des Teilnahmeantrags/Bewerberbogens) über das jährliche Mittel der Beschäftigten sowie das jährliche Mittel der Beschäftigten mit einer Bürozugehörigkeit von mind. 3 Jahren.

Und zwar für folgende Bereiche:

- Im Leistungsbild Ingenieurbauwerke

- Im Leistungsbild Tragwerksplanung

- Im Leistungsbild Örtl. Bauüberwachung

- Im Leistungsbild Rückbauplanung

Gewertet werden ausschließlich festangestellte Mitarbeiter.

Technische Mittel

Erklärung (s. Anlage 8 des Teilnahmeantrags/Bewerberbogens), aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Dienstleistung verfügen wird

und zwar für:

- Hardware

- Software

- Sonstige

Allgemeine Regelungen zum Datenaustausch

1 Plandaten werden elektronisch im dwg- und PDF-Format ausgetauscht.

2 Angebotsdaten werden elektronisch nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen - GAEB, Schnittstelle DA XML ausgetauscht.

Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.

3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung

Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Referenzen

1. Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke:

Zwei Straßenbrücken-mit folgenden Anforderungen:

1.1. Ein Referenzprojekt muss fertiggestellt sein.

2. Leistungsbild der Tragwerksplanung:

Zwei Straßenbrücken aus dem mit folgenden Anforderungen:

2.1. Ein Referenzprojekt muss fertiggestellt sein.

3. Leistungsbild der Örtlichen Bauüberwachung

Zwei Straßenbrücken aus dem mit folgenden Anforderungen:

3.1. Ein Referenzprojekt muss fertiggestellt sein.

4. Leistungsbild der Rückbauplanung:

Zwei Straßenbrücken aus dem mit folgenden Anforderungen:

4.1. Ein Referenzprojekt muss fertiggestellt sein.

5. Die Referenzprojekte sind durch eine Bescheinigung des Auftraggebers nachzuweisen (je Referenzprojekt)

- Stempel und Unterschrift des Auftraggebers auf dem Referenzformblatt

(Anlagen 7.n) oder

- Referenzschreiben des Auftraggebers + Referenzformblatt (Anlage 7.n) und

als Eigenerklärung des Bewerbers

Ist bei Leistungen eine Bescheinigung des Auftraggebers nicht erhältlich, so ist das Referenzformblatt als Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend. Im Falle einer Eigenerklärung des Bewerbers weisen wir ausdrücklich auf Ihre Erklärung (Anlage 4) hin.

Beschäftigte

Mindestanforderung: 5 festangestellte Architekten/ Ingenieure in Summe für den Generalplaner

Technische Mittel

Keine Mindestanforderungen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Der Teilnehmer muss nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt* oder Ingenieur* berechtigt sein und - sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll - die Voraussetzungen nach § 70 BauO NRW zur Bauvorlageberechtigung erfüllt werden.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/10/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 15/11/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftrag steht in Verbindung mit der Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen.

Die in dieser Bekanntmachung bezeichneten Leistungen werden im Namen und auf Rechnung der Stadt Linnich vergeben.

Bekanntmachungs-ID: CXS0YBDYYER

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/09/2022

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Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
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Isselburg
Jüchen
Jülich
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