Architekten- und Ingenieurleistungen für die folgende Maßnahme: Erweiterung Gesamtschule Gänsewinkel [Schwerte] Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-20/12-68NW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerte
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 58239
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwerte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architekten- und Ingenieurleistungen für die folgende Maßnahme: Erweiterung Gesamtschule Gänsewinkel [Schwerte]
Die Stadt Schwerte, beabsichtigt Architekten- und Ingenieurleistungen für die Erweiterung sowie geringfügige Teilumbaumaßnahmen im Bestand der Gesamtschule Gänsewinkel zu vergeben. Auf Grund steigender Schülerzahlen ist eine Erweiterung der Gesamtschule Gänsewinkel um einen Zug, von 4 auf 5 Züge, notwendig.
Hinsichtlich des Raumbedarfs ist die Unterbringung der Jahrgänge 5 und 6 im neuen Gebäude sinnvoll, da diese einen erhöhten Platzbedarf haben. Zudem wird u.a. ein Raum für Darstellen und Gestalten gewünscht, der flexibel, z.B. für Abiturklausuren etc. genutzt werden kann. Die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler soll weiterhin über die Mensa der Schule erfolgen.
Auf Basis der Leistungsphase 2 oder 3 wird die Umsetzung der Maßnahme im politischen Raum beschlossen.
Schwerte
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
- Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10);
- Freianlagen (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 39 i. V. m. Anlage 11);
- Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 - 6 gem. HOAI § 51 i. V. m. Anlage 14, inkl. Konstruktiver Brandschutz);
- Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Anlagengruppen 1 - 8);
- Thermische Bauphysik gem. HOAI;
- Schallschutz gem. HOAI;
- Raumakustik gem. HOAI;
- Brandschutz gem. AHO.
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI bzw. des AHO. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor.
In der Verhandlungsphase (2. Stufe des Verfahrens) werden die Bieter aufgefordert, anhand der mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Unterlagen, eine Einschätzung der in der Leistungsphase 1 und 2 (Gebäude und Innenräume) sowie Leistungsphase 1 (Tragwerksplanung) noch zu erbringenden Leistungen vorzunehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten sowohl durch das unter Ziff. I dieser Bekanntmachung angeführte verfahrensbetreuende Büro als auch den dort genannten öffentlichen Auftraggeber erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBE665G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.