Nuklearhaftpflichtversicherung für das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus sowie für das Brennelemente Zwischenlager Gorleben, jeweils ab dem 01.06.2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://bgz.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Nuklearhaftpflichtversicherung für das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus sowie für das Brennelemente Zwischenlager Gorleben, jeweils ab dem 01.06.2022
Gegenstand der Vergabe sind Versicherungsleistungen zur Deckung des nuklearen Haftpflichtrisikos für Kernanlagen, und zwar für die beiden Brennelemente-Zwischenlager an den Standorten Ahaus und Gorleben
Essen
Gegenstand der Vergabe sind Versicherungsleistungen zur Deckung des nuklearen Haftpflichtrisikos für Kernanlagen, und zwar für die beiden Brennelemente-Zwischenlager an den Standorten Ahaus und Gorleben. Für diese beiden Kernanlagen, für welche derzeit Nuklearhaftpflichtversicherungsverträge wirksam bestehen, sind zum 01.06.2022 neue Versicherungsverträge zu vergeben, da sich der Umfang und die Höhe der nachzuweisenden Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen (Deckungsvorsorge)
und damit Umfang und Höhe der abzuschließenden Nuklearhaftpflicht-versicherung wesentlich ändert:
Zum 01.01.2022 sind die Änderungsprotokolle aus 2004 zum Pariser Atomhaftungs-Übereinkommen sowie zum Brüsseler Zusatzübereinkommen in Kraft getreten.
Damit ist ebenfalls zum 01.01.2022 das Gesetz zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetz (AtG) und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften aus 2008 in Kraft getreten, womit die Änderungen zum Pariser Atomhaftungs-Übereinkommen sowie zum Brüsseler Zusatzübereinkommen in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorgeverordnung (AtDeckV) ist am 02.01.2022 in Kraft getreten.
Nach den in Kraft getretenen gesetzlichen sowie verordnungsrechtlichen Bestimmungen unterliegen Inhaber von Kernanlagen erweiterten Haftungs- und Deckungsvorsorgeverpflichtungen, welche mittels Versicherungsdeckungen erfüllt werden können
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage.
- § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind."