Empfangsdienste für die NRW.BANK in Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 509
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 165-469274)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Empfangsdienste für die NRW.BANK in Düsseldorf
NRW.BANK an deren folgenden Standorten in Düsseldorf:
a. Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf;
b. Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf;
c. Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf.
Der Empfang der NRW.BANK dient als erste Anlaufstelle für Besucher, Dienstleister und andere externe sowie interne Gäste und Mitarbeiter. Das erfordert einen ausgeprägten Service-, Repräsentations- und Dienstleistungsbezug.
Der NRW.BANK kommt es deshalb auf den Einsatz von Empfangskräften mit erheblich überdurchschnittlicher Qualifikation und Erfahrung im Empfangs- sowie im Service-, Repräsentations- und Dienstleistungsbereich an, die hoch motiviert sind und tatsächlich auch für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrages zur Verfügung stehen werden. Die Qualität der eingesetzten Empfangskräfte hat einen erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung.
Hierdurch müssen sich die vorgesehenen Empfangskräfte deutlich von Personal abgrenzen, das im Wesentlichen auf Sicherheitsdienste (bzw. reine Zutrittskontrollen) spezialisiert ist. Für Sicherheitsdienste hat die NRW.BANK einen gesonderten Dienstleister.
Alle eingesetzten Empfangskräfte bedürfen - auch im Vertretungsfalle - vor ihrem Einsatz der Zustimmung der NRW.BANK und der Einweisung; hierfür muss die Auftragnehmerin während der Vertragslaufzeit jederzeit ein hinreichend großes, eingewiesenes Empfangskräfte-Team vorhalten.
Die termingerechte Bereitstellung vertragsgemäßer Empfangskräfte zum vertraglich vorgesehenen Leistungsbeginn und während der Vertragslaufzeit ist wesentliche Vertragsgrundlage.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen