Service- und Sicherheitsdienstleistungen im ÖPNV
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bogestra.de
Abschnitt II: Gegenstand
Service- und Sicherheitsdienstleistungen im ÖPNV
Service- und Sicherheitsdienstleistungen im ÖPNV
Bochum, Gelsenkirchen, Herne
Die Leistung umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
• Überwachung und Durchsetzen des Hausrechts/der Hausordnung und gesetzlicher Bestimmungen in den Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG • Kontrollgänge in den Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG • Überwachung der Einhaltung der allg. Beförderungsbedingungen • Proaktiver Dienst am Kunden in Form der Erteilung von Auskünften zu Verkehrsverbindungen, Tarifen und Örtlichkeiten sowie die Leistung von Hilfestellung gegenüber mobilitätseingeschränkten Personen • Erkennen, Absichern, Melden (über die Tagesberichte) und Beseitigen von Gefahrenzuständen • Aufnahme von Personenunfällen in den Betriebsanlagen und Fahrzeugen zur Angabe in den Tagesberichten • ggf. das Anfordern von Ordnungs- und Rettungskräften • Durchführen von Kontroll- und Überwachungsfahrten in den Fahrzeugen und den von ihr beauftragten Subunternehmen nach Vorgaben des AG gem. dieses Vertrages und seiner Anlagen.
• Proaktive Zugabfertigung • Sicherung der Bahnsteige • Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste • Erste Hilfe leisten (als ausgebildeter Ersthelfer) • Unterbindung von jeglichem Verhalten, welches den Fahrbetrieb gefährdet
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Service- und Sicherheitsdienstleistungen im ÖPNV
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]