Erweiterung des Heizkraftwerks Pattonville um eine iKWK-Anlage - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-8 gem. §§ 33 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pew-pattonville.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av182537
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Heizkraftwerks Pattonville um eine iKWK-Anlage - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-8 gem. §§ 33 ff. HOAI
Die PEW Energie & Wasser GmbH beabsichtigt das bestehende Heizkraftwerk (HKW) in Pattonville um eine innovative Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (iKWK-Anlage) zu erweitern.
Für die Maßnahme werden derzeitig Gesamtkosten (Kgr. 300-400) in Höhe von 7,60 Mio. EUR netto abgeschätzt. (Kostengruppe 300: 1.400.000,00 € netto, Kostengruppe 400: 6.200.000,00 € netto).
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-8 gem. §§ 33 ff. HOAI.
Columbusstraße 31, 71686 Remseck am Neckar
Die PEW Energie & Wasser GmbH beabsichtigt das bestehende Heizkraftwerk (HKW) in Pattonville um eine
innovative Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (iKWK-Anlage) zu erweitern.
Bereits im Juni 2021 erlangte die PEW in der iKWK-Ausschreibung einen Zuschlag zur Umsetzung einer
solchen iKWK-Anlage mit einer Leistung von ca. 3,3 MWel.
Das bestehende HKW in Pattonville umfasst neben einem BHKW (2 MWel) zwei konventionelle Heizkessel.
Durch den Betrieb der iKWK-Anlage soll die Einsatzzeit der Heizkessel verringert werden und dadurch die
Qualität der Fernwärmeversorgung verbessert werden. Der Wärmebedarf im Fernwärmenetz Pattonville beträgt
etwa 30 GWh/a. Knapp 60 % der Wärme wird in konventionellen Kesseln, der Rest wird in einem BHKW
erzeugt. Durch die Umsetzung der iKWK-Anlage soll der Anteil an Kesselwärme auf ca. 15 % reduziert werden.
Die zu planende iKWK-Anlage besteht aus folgenden Hauptkomponenten:
- Erdgas-BHKW
- Wärmepumpenanlage
- Elektro-Kessel
Weitere Komponenten sind:
- Anbau für iKWK Hauptkomponenten
- Trafo, NS/MS-Schaltanlage
- Gasversorgung
- Pufferspeicher
- Schornsteinanlage
- Hydraulische Einbindung in die Bestandsanlage
- MSR-Technik
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-8 gem. §§ 33 ff. HOAI.
Die Beauftragung der nachstehenden Besonderen Leistungen wie auch zusätzlicher Leistungen je
Planungsdisziplin (vgl. Honorarangebotsformblatt in den Vergabeunterlagen) ist optional möglich, ohne dass ein
Rechtsanspruch darauf besteht.
Optionen:
— Beauftragungsstufen gemäß Vertragentwurf
— ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI
Die Beauftragung weiterer Leistungen bzw. Stufen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die unter I.3) genannte Vergabeplattform.
Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung des Heizkraftwerks Pattonville um eine iKWK-Anlage - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-8 gem. §§ 33 ff. HOAI
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).