2022-0125, Heizungs- und Sanitärarbeiten (DIN 18 380) (Neubau), Theodor-Heuss-Realschule, Wiembachallee 42, 51379 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0125
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0125, Heizungs- und Sanitärarbeiten (DIN 18 380) (Neubau), Theodor-Heuss-Realschule, Wiembachallee 42, 51379 Leverkusen
Heizungs- und Sanitärarbeiten (DIN 18 380) des Neubaus der Theodor-Heuss-Realschule
Theodor-Heuss-Realschule Wiembachallee 42 51379 Leverkusen
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind Bestandteil der Wiederaufbaumaßnahme der Theodor-Heuss-Realschule, Wiembachallee 42-46, 51379 Leverkusen.
Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 wurde die Theodor-Heuss-Realschule in Leverkusen überflutet. Betroffen sind der Alt- (Baujahr circa 1975) und Neubau (Baujahr circa 2005). Das Untergeschoss stand bis zur Erdgeschossdecke vollständig unter Wasser. Im Erdgeschoss stand das Wasser stellenweise bis circa 1,50 m hoch. Die haustechnischen Anlagen waren größten Teils in den Technikräumen des Untergeschoss installiert und wurden zerstört. Darunter fallen unter anderem die zentrale
Lüftungs-, Heizungs-, und Elektrotechnischen Anlagen.
Der Wiederaufbau wird nun unter Achtung einer möglichen, erneuten Überflutung der Theodor Heuss Realschule geplant. Die Technik wird somit in das Erd- und 1. Obergeschoss verlagert. Sofern möglich werden im UG und EG keine Versorgungsleitungen im Bodenaufbau oder Bereichen verlegt, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit bei einer erneuten Überflutung Schaden davon tragen würden.
Es werden Arbeiten an den Sanitäranlagen und der Trinkwasseranlage durchgeführt.
Die Gasleitung wird vom Hausanschluss bis zur Heizungsanlage neu geplant.
Die neue Gas-Brennwertanlage ist mit einer dreier Kasakade aus wandhängenden Thermen im Heizungsraum
geplant. Die Abgasanlage wird durch einen vorhandenen Edelstahlkamin nach oben zum Flachdach neu gelegt. Die
Verbrennungsluftversorgung wird über ein Wetterschutzgitter in der Außenfassade gewährleistet. Die Brennwertanlage wird über einen Plattenwärmertauscher vom Gesamtheizungsnetz getrennt.
Alle weiteren betriebsrelevanten Anlagenteile der Heizung (Heizkreisverteiler, usw.) sind aus dem UG in den abgestimmten Eckraum des 1.OG um geplant. Die Raumaufteilung und Trassierung ist den Grundrissplänen zu entnehmen.
Die Anzahl der Heizkreise wurde im Vergleich zum Bestand deutlich reduziert. Es entfallen die Heizkreise Turnhalle (wird abgerissen) und Lüftung (Alternative Energieversorgung bzw. ELT Nachheizregister). Somit sind folgende Heizkreise geplant:
Heizkreis statische Heizung Nord (70/55GradC)
Heizkreis statische Heizung Süd (70/55GradC)
Fußbodenheizung Erdgeschoss (45/35GradC)
Die verschiedenen Heizungssysteme im Gebäude haben sich bewährt und werden nicht verändert. Das heißt
beispielsweise: wo FBH war, wird FBH neu verlegt. Folgende Bereiche im Erdgeschoss werden somit über FBH
beheizt:
Halle
Lehrerzimmer
Lehrerzimmer Beratung
Teeküche / Kopierraum
Aula
Flur Erdgeschoss
Alle anderen Räumlichkeiten werden klassisch über Röhrenheizkörper (wie Bestand) beheizt.
Aufstockung:
Die Versorgung der Räumlichkeiten der "Aufstockung" werden über den Heizungsstrang im Raum 02/07 realisiert. Die bestehende Leitungsdimension von DN25 ist für die zusätzliche Versorgung der Aufstockung nicht ausreichend. Somit wird dieser Strang vom Erdgeschoss bis zum 2 .Obergeschoss um eine Dimension auf DN32 vergrößert. Die Arbeiten sind problemlos realisierbar, da der Heizungsstrang hinter einer reversiblen Wandverkleidung installiert ist. Die Zuleitung der Aufstockung wird innerhalb der Flur Abhangdecke verzogen. Die Raumtemperaturregelung erfolgt wie zuvor beschrieben
über ein Zonenventil.
Hydraulischer Abgleich:
Nach Sichtung der Bestandsunterlagen (Grundrisse, HZG Schema, etc.) ist die Einregulierung der bestehenden
Heizungsanlage nicht nachvollziehbar. Im Bestand wurden keine Strangregulierventile oder ähnliche Möglichkeiten
eingebaut um das Heizungsnetz hydraulisch einzuregulieren. Die abgängigen Ventile in den Heizkörper-Unterverteilungen (also die Einzelzuleitung zum jeweiligen Heizkörper) sind nicht voreinstellbar. Um eine einwandfrei Anlagenhydraulik im Ausbauzustand gewährleisten zu können muss die Anlage ganzheitlich betrachtet werden. Zu Optimierung der Anlagenhydraulik sind somit Themostatventile mit automatischer Durchflussregelung geplant. Der erforderliche Durchfluss der einzelnen Heizkörper wird direkt am Thermostat-Ventilunterteil eingestellt. Das Ventil regelt den Durchfluss unabhängig vom Differenzdruck der Anlage. Auf Grund der Tatsache, dass das Rohrnetz im Bestand nicht konkret nachvollziehbar ist, können die Druckverluste im Rohrnetz der Bestandsanlage nicht ermittelt werden. Benötigt wird lediglich die Heizleistung aus der dann die entsprechende maximale Durchflussmenge ermittelt wird. Vor Ort wurde der Austausch der alten Ventile an den
bestehenden Heizkreis-Unterverteilern geprüft. Da die Ventile beidseitig mit lösbaren Verschraubungen montiert sind ist es hier möglich die alten (nicht voreinstellbaren) Ventile gegen die oben genannten Ventile (voreinstellbar) zu tauschen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Firmen- oder Wohnsitzes (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerks-rolle des Firmen- oder Wohnsitzes beziehungsweise ein anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unter-nehmen ansässig ist.
Einzureichende Unterlagen:
1. Erklärung zur Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über die in den Mindestanforderungen genannten Deckungssummen abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits besteht.
2. Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (maximal für die letzten drei Jahre) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Ein gegebenenfalls geforderter Mindestjahresumsatz netto ist den Mindestanforderungen zu entnehmen.
3. Nachweis zur Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den unter den Mindeststandards geforderten Deckungssummen
Zu 2. Mindestjahresumsatz netto pro Jahr: 1.316.000,- EUR
Zu 3. Deckungssummen für eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Die Versicherungssummen müssen mindestens 1,5 Millionen EUR für Personenschäden sowie 1,5 Millionen EUR für sonstige Schäden abdecken.
Einzureichende Unterlagen:
1. Angabe der technischen Fachkräfte Bauleistungen (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, ins-besondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
2. Angabe von Nachunternehmen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Nachunternehmen die Unternehmerin / der Unternehmer mit Teilen des Auftrages zu unterbeauftragen beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt)
3. Angabe welche Auftragsteile an Nachunternehmen vergeben werden sollen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrages die Unternehmerin / der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt)
4. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt). (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
5. Referenzliste Bauleistungen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Referenzdarstellung von mindestens 3 Referenzen von Bauleistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
6. Benennung einer Hauptansprechpartnerin / eines Hauptansprechpartners bzw. Hauptausführenden für die gesamte Bauzeit (mindestens 4 Wochen vor Baubeginn) (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen)
Zu 1. Angabe der technischen Fachkräfte: Die Auflistung ist nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal zu gliedern.
Zu 5. Referenzliste: Referenzdarstellung von mindestens 3 Referenzen mit folgenden Angaben:
a) Auftraggeberin / Auftraggeber: Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner
b) Die Art der vertraglichen Bindung: Hauptauftragnehmerin / Hauptauftragnehmer oder Nachunternehmerin / Nachunternehmer
c) Ort der Leistungserbringung (Adresse)
d) Ausführungszeitraum
e) Stichwortartige Beschreibung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Mengen, der Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmenden sowie des Auftragswertes der beschriebenen Leistungen, der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen einschließlich der Angabe, ob die Leistung für Neubau / Umbau / Denkmal erbracht wurde.
Zu 6. Hauptansprechpartnerin / Zum Hauptansprechpartner: Die / Der in Frage kommende Ansprechpartnerin / Ansprechpartner und bei Beauftragung Zuständige muss deutschsprachig sein und die Mängelbeseitigung innerhalb von 5 Stunden gewährleisten können. Mit der Angebotsabgabe reicht zunächst die Abgabe einer Verpflichtungserklärung aus, dass eine entsprechende Person von der Bieterin / vom Bieter im Auftragsfalle gestellt wird. Die namentliche Benennung dieser Person muss nach Aufforderung, spätestens aber 4 Wochen vor Baubeginn durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 14 VOB/A EU von mindestens zwei Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der
Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über den Vergabemarktplatz bis möglichst zum 7. Oktober 2022 an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
4. Für die einzureichenden Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYRYYHK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50669
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland