Energetische Sanierung Gymnasium Delbrück (1. BA), Elektro Referenznummer der Bekanntmachung: 29082022-1130
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Delbrück
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]-243
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.delbrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung Gymnasium Delbrück (1. BA), Elektro
Die Stadt Delbrück führt eine umfassende energetische und brandschutztechnische Sanierung des städtischen Gymnasiums in fünf Bauabschnitten durch.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Elektroarbeiten für den 1. Bauabschnitt.
Stadt Delbrück Marktstraße 2 33129 Delbrück
Sanierung Gymnasium Delbrück, 1. BA; Elektro
Hauptmassen:
- 4 dezentrale Sicherheitslichtgeräte
- Niederspannungshauptverteilung
- Gebäudeinstallationsbus KNX
- 4750m NHXMH-J
- 6750m NHXMH-J
- 2500 St. Sammelhalter aus Kunststoff für 40 Leitungen
- 400m Geräteinstallationskanal Geräteeinbau - 208 St. hochwirtschalftliche Einlege Flächenleuchte
- 2 St. Videosprechstellen
- 35 St. Gehäuselautsprecher für neue Sprachalarmanlage
- 17 optische HDMI Anschlussleitungen 15m
- 6000m Datenkabel Horizontal-/Steigbereich Kat.7A geschirmt 2x(4x2xAWG23) halogenfrei flammwidrig
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzkotten
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33154
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.elektro-steffen.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal "Vergabemarktplatz NRW" beantwortet.
Es wird gebeten, zusätzlich zur GAEB-Datei das bepreiste LV eingescannt als pdf-Dokument vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRN914H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.