Gemeinde Wilhelmsdorf: Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF 20 Referenznummer der Bekanntmachung: 25-ZV-307-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmsdorf
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88271
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Wilhelmsdorf: Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF 20
Lieferung eines Hilfesleistungslöschfahrzeugs HLF 20
Fahrgestell allgemein
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 für die Gemeinde Wilhelmsdorf, Los 1: Fahrgestell
Feuerwehrtechnischer Aufbau
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 für die Gemeinde Wilhelmsdorf, Los 2: Aufbau
Feuerwehrtechnische Beladung
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 für die Gemeinde Wilhelmsdorf, Los 3: Beladung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung mit dem Angebot die in der Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots aufgeführten Unterlagen sowie die
ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung
(KVHB_Komm_L_EigE-EU) oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge,
Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/
die EEE auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind
Eigenerklärungen (auch die der benannten
anderenUnternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellenzu
bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).