Einführung eines elektronischen Schließsystem Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-owl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung eines elektronischen Schließsystem
Einführung eines elektronischen Schließsystem
Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe Campusallee 12 32657 Lemgo
Die TH OWL beabsichtigt, ein zeitgemäßes elektronisches Zutrittskontroll- und Schließsystem an ihren drei Standorten für 24 Gebäude zu implementieren. Das Projekt soll in drei Projekt- bzw. Auftragsstufen realisiert werden:
I. Projekt- / Auftragsstufe I 2022 (Beauftragung mit Zuschlagserteilung)
Installation des Hintergrundsystems, Schaffung Schnittstellen und Etablierung digitale Geschäftsprozesse, Montage Online-Schließkomponenten an allen vorhandenen Außentüren und bes. schützenswerten Innentüren (ca. 22 Türen). Montage Offline-Komponenten an je einem in Lemgo und in Detmold (ca. 99 Türen). Ausstattung von ca. 9 Türen mit Blindzylindern. Das elektronische Schließsystem wird in Gebäude 9 als Pilotprojekt betrieben.
II. Projekt- / Auftragsstufe II 2022
Montage Online-Schließkomponenten an allen Außentüren von Gebäuden, die im Jahr 2022 fertiggestellt werden (ca. 160 Türen), Montage Offline-Komponenten an allen Innentüren von Räumen, die von einer hohen Anzahl an Personen betreten werden, Montage Schließkomponenten an allen Innentüren von Räumen, die von sicherheitsrelevanten Organisationseinheiten genutzt werden und von Laboren der Fachbereiche und Institute sowie von PC-Pools (ca. 30 Türen).
III. Projekt- / Auftragsstufe III 2023 - 2025
Montage Online-Schließkomponenten an allen Außentüren von Gebäuden, die bis zum Jahr 2025 fertiggestellt werden (ca. 44 Türen), Montage Offline-Komponenten an allen verbliebenen Innentüren (ca. 1.155 Türen). Ausstattung von ca. 13 Türen sind mit Blindzylindern.
In der letzten Ausbaustufe - nach Erbringung der Leistungen der Auftragsstufe III - sollen somit ca.1.510 Türen mit elektronischen Schließkomponenten und ca. 22 Türen mit Blindzylindern ausgerüstet sein. Der Umset-zungszeitraum des Gesamtprojektes wird auf 5 Jahre geschätzt.
Das Schließsystem muss Zugänge im Außenbereich sowie sensiblen Bereichen durch Online-Komponenten und Türen im Innenbereich überwiegend mit Offline-Komponenten sichern. Als Schließmedium kommt zunächst eine MIFARE DESFire-Chipkarte EV1 mit 8 kb Speicherkapazität zum Einsatz. Für die Chipkarten-Anwendung "Zutrittskontrolle" steht maximal ein 4 kb großer Speicherbereich auf dem Kartenchip zu Verfügung. Bereits im ersten Projektschritt ist eine voraussichtliche Gesamtanzahl von ca. 8.000 Personen zu berücksichtigen, die ihre Chipkarte als Zutrittsmedium nutzen. Im weiteren Verlauf soll neben der Chipkarte eine Smartphone-basierte Applikation (Android und iOS) zum Einsatz kommen, mit der Schließungen an allen verbauten Schließkomponenten möglich ist.
Das Schließsystem muss sicherheitstechnische und spezifische organisatorische Aufgaben wirtschaftlich lösen und gleichzeitig Anforderungen an Systemintegration, Datenschutz und Datenverwaltung berücksichtigen. Das Schließsystem muss mindestens unidirektional (wünschenswert ist eine bidirektionale Kommunikation, diese wird als Zuschlagskriterium bei den Systemanforderungen bewertet) mit dem IDM Daten austauschen können (beispielsweise für Sperrung / Entsperrung).
Die gesamte Projektumsetzung (Lieferung Hard- und Software, Installation, Inbetriebnahme, Schulung, Abnahme, Wartung) ist - die Beauftragung aller drei Auftragsstufen unterstellt - durch den zukünftigen Auftragnehmer zu realisieren.
Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Auftragsstufe I (siehe Ziffer II.2.4), auch wenn die Leistungen der Auftragsstufen II und III anzubieten sind. Nach Abschluss der Auftragsstufe I erfolgt eine Evaluation, die die Qualität der Umsetzung bewertet. Kommt der Auftraggeber nach freiem Ermessen zum Ergebnis, dass die erste Stufe der Projektrealisierung nicht seinen definierten Erwartungen entspricht, wird der Stufenvertrag nicht fortgesetzt.
Dem Auftragnehmer stehen keine Ansprüche auf Abruf weiterer Leistungsstufen oder Teilleistungen hieraus zu. Er kann aus der stufenweisen Beauftragung oder Nichtbeauftragung keinerlei weitergehenden Rechte gegen den Auftraggeber, gleich welcher Art, herleiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5FDAXE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muens-ter.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/Indexpunkt.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muens-ter.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/Indexpunkt.html