2022-0480 Jahresvertrag zur Durchführung von Vermessungsleistungen (Laufzeit 01.03.2023 bis 28.02.2025) im Stadtgebiet Duisburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0480
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0480 Jahresvertrag zur Durchführung von Vermessungsleistungen (Laufzeit 01.03.2023 bis 28.02.2025) im Stadtgebiet Duisburg
Im Auftrag der Wirtschaftsbetriebe Duisburg (im Weiteren mit WBD-AöR abgekürzt) sind im gesamten Stadtgebiet Duisburgs die Lage von Kanalbauwerken im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem - Deutsches Referenznetz ETRS/DREF91 Realisierung 2016 und die Höhe im Allgemeinen über Normalhöhen-Null (NHN) im Deutschen Haupthöhennetz 2016 (DHHN2016) der GEOBASIS NRW zu vermessen. Da sich Duisburg zum Teil in einem Bergsenkungsgebiet befindet, muss die Vermessung immer auf die Bolzen der Geobasis NRW bezogen werden. Das Lagefestpunktfeld muss per GPS bestimmt werden. Bei der Lage muss eine Genauigkeit von +/- 5 cm gewährleistet sein und die Höhe muss mit einer Genauigkeit von +/- 2 cm bestimmt werden (DWA-M 145-2). Alle Angaben von Längeneinheiten sind in Metern [m] anzugeben und alle aufgenommenen Koordinaten müssen in [ETRS 89 / UTM 32] angegeben werden.
Der tatsächliche Leistungsumfang ist abhängig von dem nur überschläglich vorhersehbaren Bedarf an Neubau- und Planungsvermessungen, so dass bei Unter- oder Überschreiten des veranschlagten Auftragsvolumens der vertraglich vereinbarte Einheitspreis gilt.
Aufträge müssen nach Auftragseingang innerhalb von 40 Werktagen komplett abgearbeitet worden sein (inkl. Eingang der Daten bei der WBD-AöR). Die WBD-AöR behält sich vor, in Ausnahmefällen, eine kurzfristige Bearbeitung eines Auftrages zu fordern. Diese Aufträge sind innerhalb von 10 Werktagen einzureichen.
Zur fotografischen Dokumentation sind gut ausgeleuchtete Fotos im jpg-Format mit einer Mindestauflösung von 8 Megapixeln (Bildauflösung: 3264 × 2448) zu machen. Die Angabe der Fließrichtung ist durch einen Fließrichtungspfeil im Foto darzustellen. Es müssen alle Zu- und Abläufe, sowie weitere Bauteile auf den Fotos zu sehen sein. Dementsprechend sind bei Schwellen, Überlaufkanten, Bermenverwindungen, etc. Fotos von beiden Seiten und der Draufsicht zu erstellen. Zusätzlich müssen Sonderprofile von Haltungen auch durch ein Foto dokumentiert werden. Als Foto-Dateiname ist die 8-stellige Bauwerksnummer mit Datumsangabe und mit fortlaufender Nummerierung der einzelnen Fotos zu vergeben. (Beispiel: 58640059_2023-01-01_1.jpg.)
Alle aus dem Aufmaß generierten Daten / Planunterlagen müssen vor Abgabe durch den/die Auftragnehmer*in (im Weiteren mit AN abgekürzt) auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Genauigkeit und Plausibilität geprüft werden. Rechnungen werden erst nach kompletter Korrektur bezahlt. Schlussrechnungen werden für vertragsgemäß erbrachte Leistungen hinsichtlich Vollständigkeit, Richtigkeit, Genauigkeit und Plausibilität gewährt, wenn die Bieterin eine prüfbare Rechnung eingereicht hat. Vor Rechnungslegung sind sämtliche beauftragten Unterlagen (Zeichnungen, Dateien, etc.) einzureichen. Bei der Stellung von Teilrechnungen sind alle Unterlagen einzureichen, die dem Abrechnungsstand entsprechen.
Diverse Stellen im Stadtgebiet Duisburg 47059 Duisburg
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieterin hat zur Beurteilung ihrer Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zusammen mit dem Angebot, spätestens 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch die AG, die nachfolgenden Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen:
- Nachweis, dass der Bieter sein Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
Die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Angabe der Eignungskriterien
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste)
- siehe Anlage 2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- siehe Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- siehe Anlage 2, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
- siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
- siehe Anlage 2, Formblatt F13 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
- Nachweis der gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer (oder Präqualifikation oder EEE*)
- Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
- siehe Anlage 2, Formblatt F11 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYD3Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]