Beleihung nach § 40 Absatz 2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Referenznummer der Bekanntmachung: VIII 1 - 1400/33 - 81 37/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53094
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Home/Home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Beleihung nach § 40 Absatz 2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Unterstützung von Verbrauchern nach Artikel 14 der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und Wahrnehmung der Aufgaben der nationalen OS-Kontaktstelle nach Artikel 7 der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten.
Das Bundesamt für Justiz (nachfolgend auch als BfJ bezeichnet) erfüllt als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz, als Ansprechpartner für Verbraucher und im Rahmen des internationalen Rechtsverkehrs vielfältige Aufgaben. Dem BfJ sind unter anderem die Aufgaben der behördlichen Schlichtungsstelle Luftverkehr nach § 57a Luftverkehrsgesetz, der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption, des Europäischen Justiziellen Netzes in Zivil-, Handels- und Strafsachen übertragen sowie die Pflege und Verwaltung der Daten im Bundeszentralregister und Gewerbezentralregister sowie die Erteilung von Führungszeugnissen und Auskünften aus den Registern.
Durch das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (nachfolgend als VSBG bezeichnet) wurden dem BfJ weitere Aufgaben im Bereich der Verbraucherschlichtung übertragen, darunter die Anerkennung bestimmter privater Schlichtungsstellen sowie die Aufgaben einer Zentralen Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung für die Europäische Kommission.
Nach § 40 Absatz 1 VSBG obliegt dem BfJ die Unterstützung der Verbraucher gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, nachfolgend ADR-Richtlinie genannt) sowie die Aufgaben der nationalen OS-Kontaktstelle nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, nachfolgend ODR-Verordnung genannt) übertragen.
Das BfJ beabsichtigt, diese beiden Aufgaben (Unterstützung der Verbraucher nach Artikel 14 ADR-Richtlinie und OS-Kontaktstelle nach Artikel 7 ODR-Verordnung) auf einen geeigneten externen Dienstleister zu übertragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit einschlägig: Eintragung in einem Berufs-, Handels- oder Vereinsregister des Niederlassungsstaats des Bieterunternehmens. Nachweis durch Einreichung einer Kopie eines Registerauszugs. Dieser darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein.
1. Jahresumsatz in den letzten drei Jahren
2. Haftpflichtversicherung
1. Jahresumsatz von mindestens 200.000 € pro Jahr in den letzten drei Jahren. Nachweis durch Erklärung über den in den vergangenen drei Jahren jeweils erzielten Jahresumsatz
2.Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 100.000 € pro Schadensfall. Nachweis durch Bescheinigung der Versicherung, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein darf. Sie muss insbesondere die Höhe der Deckungssummen ausweisen.
Bereitstellung von sachlichen Ressourcen, um den Auftrag sachgerecht zu erfüllen.
Erforderlich ist eine übliche Büroausstattung und Internetzugang für alle zur Aufgabenerfüllung eingesetzten Mitarbeiter, sowie das Vorhandensein einer Internetseite. Nachweis durch Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern der Auftraggeberin gemeinsam durchgeführt und dokumentiert. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind schriftlich an folgende Adresse zu richten:
Bundesamt für Justiz
Referat VIII 1
Hausanschrift:
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Postanschrift:[gelöscht]
53094 Bonn
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang der entsprechenden Mitteilung der Vergabestelle eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer (Punkt 2.17) einreichen kann.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt:
Bundesamt für Justiz
Referat VIII 1
Hausanschrift:
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Postanschrift:[gelöscht]
53094 Bonn