Erstellung der umweltrechtlichen Gutachten (UVP-Bericht inkl. relevanter Fachgutachten) zum Gesamtprojekt "Ausbau WDK bis Marl" Referenznummer der Bekanntmachung: 3833SB2-233.05/WDK/06/10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Datteln
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-datteln.wsv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung der umweltrechtlichen Gutachten (UVP-Bericht inkl. relevanter Fachgutachten) zum Gesamtprojekt "Ausbau WDK bis Marl"
Dem WNA Datteln ist die Planung des Ausbaus des Wesel-Datteln-Kanal vom Rhein bis Marl (Projekt W 23 des BVWP) übertragen worden.
Hierfür sollen im ersten Schritt Planungsleistungen in vier separaten Verträgen der Bereiche Umweltplanung, Streckenausbau, Querungsbauwerke und Schleusen vergeben werden.
Für den Bereich Umweltplanung soll die Erstellung der umweltrechtlichen Gutachten (UVP-Bericht inklusive relevanter Fachgutachten) zum Gesamtprojekt „Ausbau WDK bis Marl“ vergeben werden.
Das Plangebiet umfasst die 40 Kilometer lange Ausbaustrecke (inkl. Schleusen und Querbauwerke) mit beidseitigem Untersuchungsraum. Die Gesamtgröße des Plangebietes beträgt 3.801 ha.
Für die Untersuchungsbereiche der besonderen Leistungen werden jeweils gesonderte untersuchungsspezifische Abgrenzungen vorgenommen (vgl. Leistungsbeschreibung, Anlage 3 zum Formblatt 602-F)
Ausgeschrieben werden die folgenden Leistungen:
- UVP-Bericht
- Besondere Leistungen Flora und Fauna
- FFH-Verträglichkeitsstudie
- Fachbeitrag Artenschutz
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
Eine detailliertere Beschreibung des Umfangs der zu beschaffenden Leistungen ist als Bestandteil des vorläufigen Vertragsentwurfs unter http://www.evergabe-online.de abrufbar.
Kreis Recklinghausen und Kreis Wesel in Nordrhein-Westfalen
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sowie Informationen zum Ausbauprojekt ist der Anlage 3 zum Vertragsentwurf (A03_Leistungsbeschreibung mit Leistungsbildern zu § 3_Entwurf.pdf) zu entnehmen.
Die objektiven Kriterien sowie deren Wichtung sind dem Abschnitt III zu entnehmen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer weitere Leistungen mittels stufenweiser Beauftragung zu übertragen, wenn die bisherigen Leistungen zur Zufriedenheit des Auftraggebers erbracht worden sind. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Die Beauftragung der jeweiligen stufenweisen Option hängt zum einen von den Ergebnissen von Teiluntersuchungen zum anderen von Verfahrensfortschritten des Gesamtprojektes.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb der in Anlage 2 zum Formblatt 602-F genannten Fristen nach Fertigstellung der jeweilig abhängigen Leistungen übertragen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung auf einzelne Abschnitte der Maßnahme zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Leistungen nach der Planungsphase 1 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien können dem Formblatt 133/333b-L/F "Eigenerklärung Eignung EU" entnommen werden. Das Formblatt ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung EU" (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden.
Ausfüllhinweis zu Nr. 1 im Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung:
Sollten keine wirtschaftlichen Verknüpfungen bestehen bzw. keine auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit vorliegen, sind die Felder mit „keine” oder einer anderen Kenntlichmachung des Nichtvorliegens auszufüllen.
Die Eignungskriterien können dem Formblatt 133/333b-L/F "Eigenerklärung Eignung EU" entnommen werden. Das Formblatt ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung EU" (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind gem. Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung zu erbringen:
1) Erklärung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass eine Berufshaftpflichtversichungsdeckung von mind. 1.500.000 EUR für Personenschäden und mind. 1.500.000 EUR für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) nachgewiesen wird oder dass im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das 2-fache der Versicherungssumme beträgt. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen.
2) Erklärung nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den Durchschnittlicher Gesamtumsatz, der in den letzten 3 Jahren mit vergleichbaren umweltrelevanten Leistungen erbrachten Tätigkeiten des Auftrags. (Gewichtung 20 %)
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: ≥ 2.400.001,-- €/a
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: 1.600.001 €/a bis 2.000.000,-- €/a
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: 1.200.001 €/a bis 1.600.000,-- €/a
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: 800.001 €/a bis 1.200.000,-- €/a
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: 400.001 €/a bis 800.000,-- €/a
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: ≤ 400.000,-- €/a
Als vergleichbare umweltrelevante Leistungen werden definiert:
Erarbeitung von Umweltverträglichkeits-Berichten(UVS) und/oder der zugehörigen Fachbeiträge wie FFH-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Artenschutz, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Kartierungen zur Flora und Fauna, Landschaftspflegerische Ausführungspläne, Ökologische Baubegleitung.
Mindestanforderungen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
1) Der Nachweis der o. g. Berufshaftpflichtversichungsdeckung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV von mind. 1.500.000 EUR für Personenschäden und mind. 1.500.000 EUR für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) muss erbracht werden. Ein Fehlen des Nachweises führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
2) Nachweis nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den durchschnittlichen Gesamtumsatz, der in den letzten 3 Jahren mit vergleichbaren umweltrelevanten Leistungen erbrachten Tätigkeiten des Auftrags von mindestens 400.000 € pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den nachfolgend genannten konkreten, in der Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Als vergleichbare Leistungen werden definiert:
Erarbeitung von Umweltverträglichkeits-Berichten(UVS) und/oder der zugehörigen Fachbeiträge wie FFH-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Artenschutz, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Kartierungen zur Flora und Fauna, Landschaftspflegerische Ausführungspläne, Ökologische Baubegleitung.
Die Eignungskriterien können dem Formblatt 133/333b-L/F "Eigenerklärung Eignung EU" entnommen werden. Das Formblatt ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung EU" (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind gem. Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung zu erbringen:
1) Beleg nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über die Anzahl von Referenzprojekten des Bietenden mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 1.000 ha in den letzten 10 Jahren (in Formblatt 133/333b-L/F "Eigenerklärung Eignung EU enthalten, Flächennachweis zusätzlich beifügen; Gewichtung 20%)
Die Mindestansprüche (1 Punkt) werden erfüllt, wenn ein Referenzprojekt mit einer Größe von mindestens 1.000 ha in den letzten 10 Jahren bearbeitet wurde.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Mehr als zehn Referenzprojekte mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 1.000 ha in den letzten 10 Jahren
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Sieben bis zehn Referenzprojekte mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 1.000 ha in den letzten 10 Jahren
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Vier bis sechs Referenzprojekte mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 1.000 ha in den letzten 10 Jahren
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Zwei bis drei Referenzprojekte mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 1.000 ha in den letzten 10 Jahren
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Ein Referenzprojekt mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 1.000 ha in den letzten 10 Jahren
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Kein Referenzprojekt mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 10 ha in den letzten drei Jahren
Als Referenzprojekte werden definiert:
Erarbeitung von Umweltverträglichkeits-Berichten(UVS) und/oder der zugehörigen Fachbeiträge wie FFH-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Artenschutz, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Kartierungen zur Flora und Fauna, Landschaftspflegerische Ausführungspläne, Ökologische Baubegleitung
2) Beleg nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV über die Anzahl von Projektleitern des Bieters mit Projektleitererfahrung von mindestens einem Projekt mit einem Untersuchungsrahmen von über 1.000 ha (nicht im Formblatt 133/333b-L/F "Eigenerklärung Eignung EU enthalten, Eignung gesondert beifügen; Gewichtung 20%)
Die Mindestansprüche (1 Punkt) werden erfüllt, wenn ein Projektleiter in den letzten 10 Jahren ein Projekt von mindestens 1.000 ha betreut hat.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Mehr als vier Projektleiter mit Projektleitererfahrung an Projekten mit einem Untersuchungsrahmen von über 1.000 ha in den letzten 10 Jahren
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Vier Projektleiter mit Projektleitererfahrung an Projekten mit einem Untersuchungsrahmen von über 1.000 ha in den letzten 10 Jahren
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Drei Projektleiter mit Projektleitererfahrung an Projekten mit einem Untersuchungsrahmen von über 1.000 ha in den letzten 10 Jahren
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Zwei Projektleiter mit Projektleitererfahrung an Projekten mit einem Untersuchungsrahmen von über 1.000 ha in den letzten 10 Jahren
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Ein Projektleiter mit Projektleitererfahrung an Projekten mit einem Untersuchungsrahmen von über 1.000 ha in den letzten 10 Jahren
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Kein Projektleiter mit Projektleitererfahrung an Projekten mit einem Untersuchungsrahmen von über 1.000 ha in den letzten 10 Jahren
3) Beleg nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über die Anzahl von Referenzprojekten des vorgesehenen Projektleiters mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 500 ha in den letzten 10 Jahren (nicht im Formblatt 133/333b-L/F "Eigenerklärung Eignung EU enthalten, Eignung gesondert beifügen; Gewichtung 20%)
Die Mindestansprüche (1 Punkt) werden erfüllt, wenn ein Referenzprojekt mit einer Größe von mindestens 500 ha in den letzten 10 Jahren vom Projektleiter betreut wurde.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Fünf oder mehr Referenzprojekte des Projektleiters mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 500 ha in den letzten 10 Jahren.
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Vier Referenzprojekte des Projektleiters mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 500 ha in den letzten 10 Jahren.
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Drei Referenzprojekte des Projektleiters mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 500 ha in den letzten 10 Jahren.
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Zwei Referenzprojekte des Projektleiters mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 500 ha in den letzten 10 Jahren.
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Ein Referenzprojekt des Projektleiters mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 500 ha in den letzten 10 Jahren.
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Kein Referenzprojekt des Projektleiters mit einem Untersuchungsrahmen von mindestens 500 ha in den letzten 10 Jahren
Als Referenzprojekte werden definiert:
Erarbeitung von Umweltverträglichkeits-Berichten(UVS) und/oder der zugehörigen Fachbeiträge wie FFH-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Artenschutz, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Kartierungen zur Flora und Fauna, Landschaftspflegerische Ausführungspläne, Ökologische Baubegleitung
4) Beleg nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV über die Anzahl der in umweltrelevanten Projekten Beschäftigten des Bieters im Durchschnitt der letzten drei Jahre (in Formblatt 133/333b-L/F "Eigenerklärung Eignung EU enthalten; Gewichtung 20%)
Die Mindestansprüche (1 Punkt) werden erfüllt, wenn die durchschnittliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren über 5 Mitarbeitern lag.
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeiter
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 31-50 Mitarbeiter.
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 21-30 Mitarbeiter
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl 11-20 Mitarbeiter
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl fünf bis zehn Mitarbeiter
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl unter fünf Mitarbeiter
siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Anforderung der Teilnahmeunterlagen sowie die Abgabe des Teilnahmeantrags sind nur über die e-Vergabeplattform des Bundes zugelassen.
Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Anfragen sind schriftlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen.
Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Teilnahmeantrages von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabeplattform des Bundes mit.
Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge in schriftlicher Form über die e-Vergabeplattform des Bundes bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt 393) vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Die in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung bzw. Aktualisierung.
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, z.T. auch außerhalb der EU Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber das Formblatt 140 „Eigenerklärungen zur Verordnung (EU) 2022/576“ der Vergabeunterlagen auszufüllen und zusammen mit dem Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Datteln
Postleitzahl: 45711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wna-datteln.wsv.de/