Erschließung Baugebiet Fallenbrunnen Nordost, Friedrichshafen - Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 22-035-507
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.friedrichshafen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.assmann.info
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung Baugebiet Fallenbrunnen Nordost, Friedrichshafen - Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
Erschließung Baugebiet Fallenbrunnen Nordost, Friedrichshafen
Leistungen gemäß HOAI Teil 3 Abschnitt 1, §§41 ff. - Objektplanung Ingenieurbauwerke;
Leistungen gemäß HOAI Teil 3 Abschnitt 2, §§45 ff. - Objektplanung Verkehrsanlagen;
Die Vergabe Besonderer Leistungen behält sich der Auftraggeber je nach Bedarf vor, ein Anspruch auf deren Beauftragung besteht nicht.
Fallenbrunnen, 88045 Friedrichshafen
Für die Erschließungsplanung des Gebiets „Fallenbrunnen Nordost“ in Friedrichshafen werden im Rahmen dieser Bekanntmachung folgende Leistungen vergeben:
Leistungen gemäß HOAI Teil 3 Abschnitt 1, §§41 ff. - Objektplanung Ingenieurbauwerke;
Leistungen gemäß HOAI Teil 3 Abschnitt 2, §§45 ff. - Objektplanung Verkehrsanlagen
Es soll eine stufenweise Beauftragung erfolgen:
- Verkehrsanlagen - zunächst Stufe 1 = Lph 1-3, Stufe 2 = bauabschnittsweise Lph 5-8
- Ing.-Bauwerke - zunächst Stufe 1 = Lph 1-3, optional Lph 4 (ggf. für eine wasserrechtliche Genehmigung), Stufe 2 = bauabschnittsweise Lph 5-8
Der Teil Verkehrsanlagen umfasst den Straßenbau und die Straßenentwässerung bis zum RW- (Regenwasser) Kanal, sowie die Grün und Bauminseln im Straßenbereich.
Der Teil Ing.-Bauwerke enthält das Kanal-Trennsystem sowie ein nachhaltiges RW Management. Bei der Bewässerung wird davon ausgegangen, dass dies im Freispiegel ohne Pumpen erfolgen kann (Mulden/Rigolen, RW-Leitungen, Auffangen von RW in miteinander verbundenen Baumquartieren). Versorgungsleitungen (Wasser, Strom, Gas, Fernwärme) plant und führt die Stadtwerk am See GmbH & Co. KG selbst aus. Eine gegenseitige Abstimmung der Planungen und in der Bauausführung ist zu berücksichtigen.
Die Stadt Friedrichshafen, Amt für Stadtplanung und Umwelt, plant die Erschließung des Gebiets „Fallenbrunnen Nordost“. In diesem Gebiet sind die Nutzungen Wohnen (rd. 33%), Gewerbebetriebe, Fachschule, Parkhäuser und Weiteres vorgesehen.
Die Ergebnisse eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs liegen vor sowie der entsprechende Bebauungsplan Nr. 215 „Fallenbrunnen Nordost“.
Besondere Anforderungen in den Bereichen Natur- und Artenschutz sowie Nachhaltigkeit sind im Zuge der Planung zu berücksichtigen, dies auch unter Berücksichtigung von Fachgutachten die vom Stadtplanungsamt an Dritte beauftragt und zur Verfügung gestellt werden.
Der motorisierte Individualverkehr wird an der Zufahrt zur Landesstraße abgefangen, das Gebiet soll möglichst autofrei bleiben. Ein Rundweg („ Loop“) im Erschließungsgebiet leistet neben der zentralen Vernetzungsfunktion durch Unterbauung mit Rigolen und einer begleitenden baumbestandenen Mulden-Rigole einen wesentlichen Beitrag zur Speicherung des Regenwassers im öffentlichen Raum. Das hier gesammelte Wasser dient der Versorgung der Stadtbäume und Grünflächen. Der Überlauf speist den See an der Kinderakademie. Auch in den Hofbereichen wird das anfallende Oberflächenwasser in gemeinschaftlichen Zisternen gesammelt, wiederverwendet oder gedrosselt in den See geleitet.
Die Baukosten der Maßnahme (anrechenbare Kosten) belaufen sich auf voraussichtlich:
- Straßenbau (Verkehrsanlagen) rd. 4,9 Mio. EUR netto
- Kanalbau (Ing.-Bauwerke) rd. 4,2 Mio. EUR netto
Die Lph 1 bis 2 sollen schnellstmöglich nach Beauftragung erfolgen. Diese Planungen sind Voraussetzung für den Entwurfsbeschluss des B-Plans. Aufgrund des Satzungsbeschlusses des B-Plans ist in Lph 3 ggf. mit Umplanungen zu rechnen, ggf. auch mit einer Unterbrechung der weiteren Planungen.
Die Umsetzung wird in mehreren Bauabschnitten erfolgen (Äußere Erschließung mit Kreisverkehrsplatz als BA 1) sowie mindestens 2 Abschnitten für die innere Erschließung.
Die weiteren Planungen sollen noch in 2022 bzw. Anfang 2023 starten, die Bauausführung des 1. Bauabschnitts frühestens in 2024.
Dieser Auftrag kann verlängert werden, abhängig von Planungs- und Bauzeit.
Die Wertung erfolgt schrittweise in folgender Reihenfolge:
- Prüfung des fristgerechten Eingangs der Bewerbungen
- Prüfung der Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
- Prüfung der Einhaltung von Mindestforderungen und Ausschlusskriterien
- Prüfung und Bewertung der Wirtschaftlichen und Finanziellen Leistungsfähigkeit
- Prüfung und Bewertung der Technischen und Fachlichen Leistungsfähigkeit
- ggf. Losentscheid bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern
Zur Auswahl der Teilnehmer anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit siehe
Punkt III.1.1), III.1.2) und III.1.3).
Die Gewichtung der Auswahlkriterien stellt sich wie folgt dar:
1) Umsatz: 12,5 %;
2) Personalstruktur: 12,5 %;
3) Referenzprojekt 1 bis 4: 75 %;
Weitere Einzelheiten können ergänzend den zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Fehlende Unterlagen kann der Auftraggeber unter Fristsetzung nachfordern, ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber
besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren. Sollten mindestens 5 Teilnahmeanträge vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, keine Unterlagen nachzufordern und unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verlauf auszuschließen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 VgV durch Los getroffen werden. Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die mindestens zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das
Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl fortzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die angegebene Nummerierung bezieht sich auf den Bewerbungsbogen:
1.1) Angaben des Unternehmens / federführenden Büros. Nachweis: Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handels- oder
Partnerschaftsregister), sofern die Gesellschaftsform dies erfordert. Vorlage spätestens mit Angebotsabgabe.
1.2) Bei Bewerbergemeinschaften: Der Teilnahmeantrag wird durch das federführende Büro gestellt. Die Namen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind im Bewerbungsbogen unter Punkt 1.2 anzugeben. Dem Teilnahmeantrag des federführenden Büros ist ergänzend folgendes beizufügen:
- Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe "Anl_BGE" des Bewerbungsbogens)
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
- Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister) jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, sofern die
Gesellschaftsform dies erfordert. Vorlage spätestens mit Angebotsabgabe.
1.3) und 1.4) Bei Erteilung von Unteraufträgen ohne und mit Eignungsleihe: Der Teilnahmeantrag wird durch das federführende Büro gestellt. Die Namen der Nachunternehmer ohne und mit Eignungsleihe sind im Bewerbungsbogen anzugeben, spätestens jedoch mit Angebotsabgabe. Dem Teilnahmeantrag ist ergänzend beizufügen:
- Nachunternehmererklärung (siehe "Anl_NU" des Bewerbungsbogens), spätestens mit Angebotsabgabe
- im Falle mit Eignungsleihe: Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister) jedes Nachunternehmers, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert. Vorlage spätestens mit Angebotsabgabe.
2.a) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Ausschlusskriterium);
2.b) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs.1 AEntG;
2.c) Eigenerklärung über die Entrichtung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 48(8) VgV;
2.d) Eigenerklärung, Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen;
2.e) Erklärung zum Verpflichtungsgesetz § 1 vom 2.3.1974 (BGBl. 1, S. 547).
Die angegebene Nummerierung bezieht sich auf den Bewerbungsbogen:
3.1.a) Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherungs-Deckung gemäß § 45 Abs. 1 (3) VgV. Bei Bewerbergemeinschaften muss dieser Nachweis für jedes Mitglied vorgelegt werden. Im Auftragsfall sind Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- sowie [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden, gefordert. Nachunternehmer müssen keine eigene Versicherung nachweisen. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme erklärt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags verbindlich, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden.
3.1.b) Nachweis gem. §45 Abs.4 (4) VgV - Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Bewerbers für entsprechende Leistungen in den letzten 3
Jahren in Euro netto.
Die angegebene Nummerierung bezieht sich auf den Bewerbungsbogen:
3.2.a) Nachweis gem. §46 Abs.3 (2 u. 8) VgV - Erklärung über aktuell festangestellte, mit vergleichbaren Leistungen betraute Architekten/innen bzw.
Ingenieure/-innen. Die erforderlichen Angaben und deren Bewertung ergeben sich aus dem zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen;
3.2.b) Berufliche Qualifikation des/des Bewerbers/-in bzw. bei juristischen Personen des/der benannten verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 Abs. 1-3 VgV);
3.2.c) Nachweise gem. §46 Abs.3 (1) VgV: 4 Referenzprojekte der letzten 8 Jahre für vergleichbare Leistungen, jeweils 2 aus dem Bereich Objektplanung
Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen. Die erforderlichen Mindestbedingungen, Angaben und deren Bewertung ergeben sich aus dem zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen.
Ingenieure gemäß dem ausgeschriebenen Leistungsbild.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Für sämtliche Angaben und Nachweise sind verbindlich der „Bewerbungsbogen“ und die „Referenzbögen“ für die Referenzen 1 bis 4 zu verwenden.
Geforderte Nachweise sind als Anlagen beizufügen;
2) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen, Nachweise und Referenzen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen
bleiben bei der Wertung unberücksichtigt;
3) Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von
Einzelpersonen oder Unternehmen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bietergemeinschaften. In diesem Fall werden alle betroffenen
Bewerbungen ausgeschlossen;
4) Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt;
5) Evtl. auftretende Fragen sind in Textform elektronisch über die Vergabeplattform an die unter Ziffer I.3 genannte Kontaktstelle zu richten. Die
Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform;
6) Die Anträge auf Teilnahme sind elektronisch fristgerecht über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
7) Die erforderlichen Angaben, Erklärungen sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers ergeben sich im Einzelnen aus dem
Bewerbungsbogen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des Teilnahmeantrags oder Teilnahmeanträge nur für Teilleistungen führen zum
Ausschluss der Bewerbung.
Der Teilnahmeantrag ist ohne handschriftliche Unterschrift gültig. Bestätigt wird der Antrag auf Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verbindlich durch Eintragung des Namens des bevollmächtigten Vertreters des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft im Bewerbungsbogen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).