Managementinformationssystem (MIS) - Mühlenkreiskliniken Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/SK - AV800845
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Managementinformationssystem (MIS) - Mühlenkreiskliniken
Lieferung und Implementierung eines Managementinformationssystems (MIS) auf Grundlage eines EVB-IT Systemliefervertrags mit anschließenden Systemserviceleistungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Mühlenkreiskliniken (MKK) sind ein kommunaler Gesundheitskonzern in öffentlicher Trägerschaft mit fünf Krankenhäusern und Kliniken im Kreis Minden-Lübbecke sowie einer eigenen Akademie für Gesundheitsberufe.
Zur Weiterentwicklung der Steuerung und des Controllings haben die MKK ein Steuerungszielbild konzipiert. Das Ergebnis eines Bereiches bzw. einer Steuerungseinheit ist in der MKK-Steuerungsphilosophie die zentrale Zielkennzahl. Zentrale Werkzeuge des Controllings sollen daher die mehrstufige Bereichsergebnisrechnung sowie Plankostenrechnung nach dem Controlling-Standard des Deutschen Vereins für Krankenhauscontrolling (DVKC) sein. Die zukünftige Controlling-Organisation sieht vor, dass das Controlling für eine umfassende Produktion aller relevanten Berichte sorgt. Im Zuge der Implementierung des hier vergabegegenständlichen Managementinformationssystems (MIS) müssen die technischen Voraussetzungen für eine weitgehend automatisierte Berichtserstellung mit einem „Single-point-of-truth“ für die Daten des Controllings geschaffen werden. Übergeordnete Ziele sind dabei Transparenz, Informationsbelastbarkeit und Zeitnähe.
Ziel der MIS-Implementierung ist es, eine Software zu finden, die die gesamte Steuerungsarchitektur unterstützt. Dabei sind folgende Funktionalitäten des MIS von elementarer Bedeutung:
- Es muss eine flexible Datenanbindung verschiedener Liefersysteme, sowie die automatisierte Integration dieser Datenbestände in einen einheitlichen Datenbestand möglich sein.
- Alle importierten Daten müssen bzgl. ihrer Qualität prüfbar sein und der Gesamtdatenbestand muss bzgl. seiner Integrität analysiert werden.
- Es muss ein umfangreiches und erweiterbares Angebot an Standardberichten geben, sowie die Möglichkeit, für Benutzer selbständig multidimensionale Abfragen zu gestalten und auszuführen.
- Ein umfangreiches Benutzerkonzept muss den Zugriff auf Daten und Programmfunktionalitäten steuern.
- Das Berichtswesen muss Drill-Down-Möglichkeiten bis auf Beleg-Ebene vorsehen. Details hierzu werden bei den fachlichen Anforderungen an die Berichte erläutert.
Die Details können dem Pflichtenheft sowie den sonstigen Vergabeunterlagen entnommen werden.
Mit dem erfolgreichen Bieter wird ein EVB-IT Systemliefervertrag abgeschlossen werden.
Die Systemserviceleistungen beginnen an dem Tag nach der Systemlieferung für die Dauer von 36 Monaten. Der Vertrag verlängert sich zwei mal automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht zuvor, mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende, kündigt.
Lieferung der für das MIS erforderlichen Hardware.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Übersendung der Kopie eines aktuellen Nachweises, nicht älter als sechs Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens, über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist).
(a) Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021, soweit er den Tätigkeitsbereich betrifft, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist. Vergleichbar ist der Tätigkeitsbereich, wenn Vertrieb und die Pflege von Datawarehouse-Softwarelösungen betroffen sind.
(b) Erklärung zum Beleg einer ausreichenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Zu (a):
Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags pro Jahr: EUR 800.000,00
Mindestjahresgesamtumsatz pro Jahr: EUR 1.000.000,00
Zu (b):
Der Bewerber muss spätestens mit Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens EUR 2.500.000,00 (in Worten: zweieinhalb Millionen) für Personen-, Sachschäden je Schadensfall sowie in Höhe von mindestens EUR 1.000.000,00 (in Worten: eine Million) für Vermögensschäden je Schadensfall verfügen.
(a) Angabe von hinreichenden Erfahrungen in Gestalt der Darstellung der Kundenstruktur.
(b) Angabe eines vorläufigen Nachweises über geeignete Schnittstellen-Referenzen betreffend früher ausgeführter Aufträge. Der vorläufige Nachweis wird in Form einer Liste erbracht, welche die in den letzten höchstens fünf Jahren via Schnittstelle an das MIS-Produkt des Bewerbers angeschlossenen (Dritt-)Systeme (Datenquellen) anderer Auftraggeber aufzählt, inklusive des Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Auftraggebers) nebst Benennung eines Ansprechpartners und dessen aktueller Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Der Auftraggeber behält sich vor, die Schnittstellenangaben durch Kontaktaufnahme mit den benannten Referenzgebern zu verifizieren.
(c) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte, sowie der mit der Qualitätskontrolle und -sicherung beauftragten Mitarbeiter in den letzten drei Jahren 2019, 2020 und 2021 ersichtlich ist nebst Angabe der medizinisch-pflegerischen, ökonomischen und IT-Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (insbesondere der Schulungen und der Serviceleistungen) eingesetzt werden sollen.
(d) Erklärung zur Erfahrung im Umgang mit den Controlling-Standards des CS 100 und CS 200 des DVKS.
Zu (a):
Die Kundenstruktur muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
- Insgesamt mindestens 50 Kunden
- Von diesen Kunden müssen mindestens 30 Kunden ihren Sitz in Deutschland haben.
- Unter den Kunden müssen mindestens 20 Krankenhausbetreiber sein.
- Unter den Kunden müssen mindestens 5 Krankenhausverbünde sein.
- Von den Krankenhausbetreibern müssen mindestens 5 Maximalversorger sein.
- Mindestens ein Kunde muss ein Universitätsklinikum sein.
Zu (b):
Aus den Schnittstellenreferenzen muss sich mindestens die Anbindung folgender Systeme ergeben:
- FiBu/SAP FI/CO - mindestens 5 erfolgreiche Schnittstellenanbindungen
- Med. Leistungsbereiche / Nexus KIS - mindestens 3 erfolgreiche Schnittstellenanbindungen
- Personal / LOGA & Elster - mindestens 2 erfolgreiche Anbindungen
- Personal / SP-Expert - mindestens 2 erfolgreiche Anbindungen
Zu (c):
Die durchschnittliche Mindestmitarbeiterzahl muss 30 Vollzeitkräfte in den vergangenen drei Jahren pro Jahr betragen.
Der Bieter hat entsprechend der Vergabeunterlagen alle erforderlichen Erklärungen abzugeben (u. a. mit Bezug auf die Erklärung zur Tariftreue Mindestentlohnung, die Erklärung zu Ausschlussgründen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 51 VgV, die Anzahl der geeigneten Bewerber /Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die ihr Interesse form- und fristgerecht bekundet haben sowie nach den Ausführungen dieser Bekanntmachung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.