Unterstützung bei den Schluss- bzw. Endabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-030
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaft.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung bei den Schluss- bzw. Endabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen
Gegenstand und Ziel der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen ist die Erbringung verschiedenartiger Leistungen zur Unterstützung des Auftraggebers und insbesondere der fünf Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Schluss- und Endabrechnungen, der Bescheidung von Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen und NRW-Soforthilfen 2020 (zusammen auch als "coronabedingte Wirtschaftshilfen-Programme" bezeichnet) sowie weiteren Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfen-Programme.
Die Leistungen werden in vier Teillosen ausgeschrieben, wobei die zu erbringenden Leistungen aus der Leistungsbeschreibung der vier verschiedenen Lose abgesehen von Mengen, Kapazitäten, zuständigen Bewilligungsbehörden und Ansprechpartnern inhaltlich deckungsgleich sind.
Schlussabrechnungen und weitere Unterstützung Corona-Wirtschaftshilfen - Los 1
Bezirksregierung Arnsberg Seibertzstr. 1 59821 Arnsberg
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage ab dem Zuschlag die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Unterstützung im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Schluss- und Endabrechnungen, der Bescheidung von Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen und NRW-Soforthilfen 2020 sowie weiteren Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfen-Programme vom Auftraggeber abgerufen werden können.
Die Leistungen werden in vier Teillosen ausgeschrieben, wobei die zu erbringenden Leistungen aus der Leistungsbeschreibung der vier verschiedenen Lose abgesehen von Mengen, Kapazitäten, zuständigen Bewilligungsbehörden und Ansprechpartnern inhaltlich deckungsgleich sind.
Los 1 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg.
Los 2 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf.
Los 3 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Köln.
Los 4 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierungen Detmold und Münster.
Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach den jeweiligen Rahmenvereinbarung der Lose 1 bis 4 ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von insgesamt brutto 115.000.000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt. Dieser Gesamtbetrag der Vergütungsobergrenze teilt sich wie folgt auf: für Los 1: 20.000.000,00 EUR (brutto); für Los 2: 36.500.000,00 EUR (brutto); für Los 3: 32.500.000,00 EUR (brutto); für Los 4: 26.000.000,00 EUR (brutto). Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang jeweils § 8 Abs. 6 der Rahmenvereinbarung.
Die Schätzmenge für die feste Vertragslaufzeit gemäß § 3 Abs. 1, 2 der jeweiligen Rahmenvereinbarung der Lose 1 bis 4 liegt bei insgesamt brutto ca. 105.000.000,00 EUR. Dieser Gesamtbetrag der Schätzmenge teilt sich wie folgt auf: für Los 1: ca. 18.000.000,00 EUR (brutto); für Los 2: ca. 33.000.000,00 EUR (brutto); für Los 3: 30.000.000,00 EUR (brutto); für Los 4: 24.000.000,00 EUR (brutto).
Es ist beabsichtigt, dass mit oder unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags auf die jeweilige Rahmenvereinbarung in den Losen 1 bis 4 der erste Einzelabruf erfolgt (vgl. hierzu auch Ziffer 3. der Bewerbungsbedingungen). Für diese ersten Einzelabrufe beabsichtigt der Auftraggeber folgende Kapazitäten abzurufen: für Los 1: 42,5 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5; für Los 2: 77,5 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5; für Los 3: 68,5 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5; für Los 4: 56 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5 (zu den Einzelheiten wird auf Ziffer 3. der jeweiligen Bewerbungsbedingungen für die Lose 1 bis 4 verwiesen).
Ob die jeweils beabsichtigten Einzelabrufe in den vorstehend beschriebenen Kapazitätsmengen erfolgen, hängt jedoch maßgeblich auch von der Höhe der jeweils angebotenen Stundensätze in der vorliegenden Ausschreibung ab.
Die Mittel für die vorgenannten ersten Einzelabrufe stehen, vorbehaltlich der Ergebnisse der Ausschreibung, im Rahmen des Haushalts 2022 grundsätzlich zur Verfügung. Für die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ab dem 1.1.2023 sowie für die optionale Vertragsverlängerung (vgl. § 3 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung) besteht jedoch ein Haushaltsvorbehalt. Mittel für diesen Zeitraum wurden vom Landesparlament bislang nicht bewilligt oder freigegeben. Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung ab dem 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 wurden unter den beteiligten Ministerien regierungsintern abgestimmt und im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2023 für einen zukünftigen Haushaltsplanentwurf 2023 berücksichtigt. Ob und in welcher Höhe darüber hinaus Mittel für die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ab dem 1.1.2024 sowie für die optionale Vertragsverlängerung bewilligt oder freigegeben werden, lässt sich derzeit nicht bestimmen und hängt unter anderem auch von der Entwicklung der Corona-Pandemie sowie der weiteren Auflage von Wirtschaftshilfeprogrammen ab. Auf die insofern bestehende Unsicherheit in Bezug auf den Abruf von Leistungen sowie die Ausübung der Vertragsverlängerungsoption wird ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall sind Ansprüche der Bieter gegen den Auftraggeber ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ausschreibung wegen einer etwaigen Haushaltssperre oder sonstiger Vorgaben in Zusammenhang mit der Corona Pandemie aufgehoben oder der Leistungsumfang geändert wird.
Schlussabrechnungen und weitere Unterstützung Corona-Wirtschaftshilfen - Los 2
Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage ab dem Zuschlag die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Unterstützung im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Schluss- und Endabrechnungen, der Bescheidung von Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen und NRW-Soforthilfen 2020 sowie weiteren Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfen-Programme vom Auftraggeber abgerufen werden können.
Die Leistungen werden in vier Teillosen ausgeschrieben, wobei die zu erbringenden Leistungen aus der Leistungsbeschreibung der vier verschiedenen Lose abgesehen von Mengen, Kapazitäten, zuständigen Bewilligungsbehörden und Ansprechpartnern inhaltlich deckungsgleich sind.
Los 1 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg.
Los 2 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf.
Los 3 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Köln.
Los 4 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierungen Detmold und Münster.
Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach den jeweiligen Rahmenvereinbarung der Lose 1 bis 4 ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von insgesamt brutto 115.000.000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt. Dieser Gesamtbetrag der Vergütungsobergrenze teilt sich wie folgt auf: für Los 1: 20.000.000,00 EUR (brutto); für Los 2: 36.500.000,00 EUR (brutto); für Los 3: 32.500.000,00 EUR (brutto); für Los 4: 26.000.000,00 EUR (brutto). Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang jeweils § 8 Abs. 6 der Rahmenvereinbarung.
Die Schätzmenge für die feste Vertragslaufzeit gemäß § 3 Abs. 1, 2 der jeweiligen Rahmenvereinbarung der Lose 1 bis 4 liegt bei insgesamt brutto ca. 105.000.000,00 EUR. Dieser Gesamtbetrag der Schätzmenge teilt sich wie folgt auf: für Los 1: ca. 18.000.000,00 EUR (brutto); für Los 2: ca. 33.000.000,00 EUR (brutto); für Los 3: 30.000.000,00 EUR (brutto); für Los 4: 24.000.000,00 EUR (brutto).
Es ist beabsichtigt, dass mit oder unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags auf die jeweilige Rahmenvereinbarung in den Losen 1 bis 4 der erste Einzelabruf erfolgt (vgl. hierzu auch Ziffer 3. der Bewerbungsbedingungen). Für diese ersten Einzelabrufe beabsichtigt der Auftraggeber folgende Kapazitäten abzurufen: für Los 1: 42,5 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5; für Los 2: 77,5 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5; für Los 3: 68,5 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5; für Los 4: 56 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5 (zu den Einzelheiten wird auf Ziffer 3. der jeweiligen Bewerbungsbedingungen für die Lose 1 bis 4 verwiesen).
Ob die jeweils beabsichtigten Einzelabrufe in den vorstehend beschriebenen Kapazitätsmengen erfolgen, hängt jedoch maßgeblich auch von der Höhe der jeweils angebotenen Stundensätze in der vorliegenden Ausschreibung ab.
Die Mittel für die vorgenannten ersten Einzelabrufe stehen, vorbehaltlich der Ergebnisse der Ausschreibung, im Rahmen des Haushalts 2022 grundsätzlich zur Verfügung. Für die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ab dem 1.1.2023 sowie für die optionale Vertragsverlängerung (vgl. § 3 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung) besteht jedoch ein Haushaltsvorbehalt. Mittel für diesen Zeitraum wurden vom Landesparlament bislang nicht bewilligt oder freigegeben. Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung ab dem 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 wurden unter den beteiligten Ministerien regierungsintern abgestimmt und im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2023 für einen zukünftigen Haushaltsplanentwurf 2023 berücksichtigt. Ob und in welcher Höhe darüber hinaus Mittel für die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ab dem 1.1.2024 sowie für die optionale Vertragsverlängerung bewilligt oder freigegeben werden, lässt sich derzeit nicht bestimmen und hängt unter anderem auch von der Entwicklung der Corona-Pandemie sowie der weiteren Auflage von Wirtschaftshilfeprogrammen ab. Auf die insofern bestehende Unsicherheit in Bezug auf den Abruf von Leistungen sowie die Ausübung der Vertragsverlängerungsoption wird ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall sind Ansprüche der Bieter gegen den Auftraggeber ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ausschreibung wegen einer etwaigen Haushaltssperre oder sonstiger Vorgaben in Zusammenhang mit der Corona Pandemie aufgehoben oder der Leistungsumfang geändert wird.
Schlussabrechnungen und weitere Unterstützung Corona-Wirtschaftshilfen - Los 3
Bezirksregierung Köln Zeughausstr. 2-10 50667 Köln
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage ab dem Zuschlag die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Unterstützung im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Schluss- und Endabrechnungen, der Bescheidung von Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen und NRW-Soforthilfen 2020 sowie weiteren Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfen-Programme vom Auftraggeber abgerufen werden können.
Die Leistungen werden in vier Teillosen ausgeschrieben, wobei die zu erbringenden Leistungen aus der Leistungsbeschreibung der vier verschiedenen Lose abgesehen von Mengen, Kapazitäten, zuständigen Bewilligungsbehörden und Ansprechpartnern inhaltlich deckungsgleich sind.
Los 1 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg.
Los 2 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf.
Los 3 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Köln.
Los 4 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierungen Detmold und Münster.
Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach den jeweiligen Rahmenvereinbarung der Lose 1 bis 4 ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von insgesamt brutto 115.000.000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt. Dieser Gesamtbetrag der Vergütungsobergrenze teilt sich wie folgt auf: für Los 1: 20.000.000,00 EUR (brutto); für Los 2: 36.500.000,00 EUR (brutto); für Los 3: 32.500.000,00 EUR (brutto); für Los 4: 26.000.000,00 EUR (brutto). Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang jeweils § 8 Abs. 6 der Rahmenvereinbarung.
Die Schätzmenge für die feste Vertragslaufzeit gemäß § 3 Abs. 1, 2 der jeweiligen Rahmenvereinbarung der Lose 1 bis 4 liegt bei insgesamt brutto ca. 105.000.000,00 EUR. Dieser Gesamtbetrag der Schätzmenge teilt sich wie folgt auf: für Los 1: ca. 18.000.000,00 EUR (brutto); für Los 2: ca. 33.000.000,00 EUR (brutto); für Los 3: 30.000.000,00 EUR (brutto); für Los 4: 24.000.000,00 EUR (brutto).
Es ist beabsichtigt, dass mit oder unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags auf die jeweilige Rahmenvereinbarung in den Losen 1 bis 4 der erste Einzelabruf erfolgt (vgl. hierzu auch Ziffer 3. der Bewerbungsbedingungen). Für diese ersten Einzelabrufe beabsichtigt der Auftraggeber folgende Kapazitäten abzurufen: für Los 1: 42,5 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5; für Los 2: 77,5 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5; für Los 3: 68,5 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5; für Los 4: 56 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5 (zu den Einzelheiten wird auf Ziffer 3. der jeweiligen Bewerbungsbedingungen für die Lose 1 bis 4 verwiesen).
Ob die jeweils beabsichtigten Einzelabrufe in den vorstehend beschriebenen Kapazitätsmengen erfolgen, hängt jedoch maßgeblich auch von der Höhe der jeweils angebotenen Stundensätze in der vorliegenden Ausschreibung ab.
Die Mittel für die vorgenannten ersten Einzelabrufe stehen, vorbehaltlich der Ergebnisse der Ausschreibung, im Rahmen des Haushalts 2022 grundsätzlich zur Verfügung. Für die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ab dem 1.1.2023 sowie für die optionale Vertragsverlängerung (vgl. § 3 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung) besteht jedoch ein Haushaltsvorbehalt. Mittel für diesen Zeitraum wurden vom Landesparlament bislang nicht bewilligt oder freigegeben. Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung ab dem 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 wurden unter den beteiligten Ministerien regierungsintern abgestimmt und im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2023 für einen zukünftigen Haushaltsplanentwurf 2023 berücksichtigt. Ob und in welcher Höhe darüber hinaus Mittel für die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ab dem 1.1.2024 sowie für die optionale Vertragsverlängerung bewilligt oder freigegeben werden, lässt sich derzeit nicht bestimmen und hängt unter anderem auch von der Entwicklung der Corona-Pandemie sowie der weiteren Auflage von Wirtschaftshilfeprogrammen ab. Auf die insofern bestehende Unsicherheit in Bezug auf den Abruf von Leistungen sowie die Ausübung der Vertragsverlängerungsoption wird ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall sind Ansprüche der Bieter gegen den Auftraggeber ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ausschreibung wegen einer etwaigen Haushaltssperre oder sonstiger Vorgaben in Zusammenhang mit der Corona Pandemie aufgehoben oder der Leistungsumfang geändert wird.
Schlussabrechnungen und weitere Unterstützung Corona-Wirtschaftshilfen - Los 4
Bezirksregierung Münster Domplatz 1-3 48143 Münster, Bezirksregierung Detmold Leopoldstr. 15 32756 Detmold
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage ab dem Zuschlag die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Unterstützung im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Schluss- und Endabrechnungen, der Bescheidung von Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen und NRW-Soforthilfen 2020 sowie weiteren Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfen-Programme vom Auftraggeber abgerufen werden können.
Die Leistungen werden in vier Teillosen ausgeschrieben, wobei die zu erbringenden Leistungen aus der Leistungsbeschreibung der vier verschiedenen Lose abgesehen von Mengen, Kapazitäten, zuständigen Bewilligungsbehörden und Ansprechpartnern inhaltlich deckungsgleich sind.
Los 1 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg.
Los 2 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf.
Los 3 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Köln.
Los 4 bezieht sich auf den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierungen Detmold und Münster.
Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach den jeweiligen Rahmenvereinbarung der Lose 1 bis 4 ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von insgesamt brutto 115.000.000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt. Dieser Gesamtbetrag der Vergütungsobergrenze teilt sich wie folgt auf: für Los 1: 20.000.000,00 EUR (brutto); für Los 2: 36.500.000,00 EUR (brutto); für Los 3: 32.500.000,00 EUR (brutto); für Los 4: 26.000.000,00 EUR (brutto). Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang jeweils § 8 Abs. 6 der Rahmenvereinbarung.
Die Schätzmenge für die feste Vertragslaufzeit gemäß § 3 Abs. 1, 2 der jeweiligen Rahmenvereinbarung der Lose 1 bis 4 liegt bei insgesamt brutto ca. 105.000.000,00 EUR. Dieser Gesamtbetrag der Schätzmenge teilt sich wie folgt auf: für Los 1: ca. 18.000.000,00 EUR (brutto); für Los 2: ca. 33.000.000,00 EUR (brutto); für Los 3: 30.000.000,00 EUR (brutto); für Los 4: 24.000.000,00 EUR (brutto).
Es ist beabsichtigt, dass mit oder unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags auf die jeweilige Rahmenvereinbarung in den Losen 1 bis 4 der erste Einzelabruf erfolgt (vgl. hierzu auch Ziffer 3. der Bewerbungsbedingungen). Für diese ersten Einzelabrufe beabsichtigt der Auftraggeber folgende Kapazitäten abzurufen: für Los 1: 42,5 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5; für Los 2: 77,5 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5; für Los 3: 68,5 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5; für Los 4: 56 Vollzeitäquivalente der Qualifikationsstufen QS 1 bis 5 (zu den Einzelheiten wird auf Ziffer 3. der jeweiligen Bewerbungsbedingungen für die Lose 1 bis 4 verwiesen).
Ob die jeweils beabsichtigten Einzelabrufe in den vorstehend beschriebenen Kapazitätsmengen erfolgen, hängt jedoch maßgeblich auch von der Höhe der jeweils angebotenen Stundensätze in der vorliegenden Ausschreibung ab.
Die Mittel für die vorgenannten ersten Einzelabrufe stehen, vorbehaltlich der Ergebnisse der Ausschreibung, im Rahmen des Haushalts 2022 grundsätzlich zur Verfügung. Für die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ab dem 1.1.2023 sowie für die optionale Vertragsverlängerung (vgl. § 3 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung) besteht jedoch ein Haushaltsvorbehalt. Mittel für diesen Zeitraum wurden vom Landesparlament bislang nicht bewilligt oder freigegeben. Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung ab dem 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 wurden unter den beteiligten Ministerien regierungsintern abgestimmt und im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2023 für einen zukünftigen Haushaltsplanentwurf 2023 berücksichtigt. Ob und in welcher Höhe darüber hinaus Mittel für die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ab dem 1.1.2024 sowie für die optionale Vertragsverlängerung bewilligt oder freigegeben werden, lässt sich derzeit nicht bestimmen und hängt unter anderem auch von der Entwicklung der Corona-Pandemie sowie der weiteren Auflage von Wirtschaftshilfeprogrammen ab. Auf die insofern bestehende Unsicherheit in Bezug auf den Abruf von Leistungen sowie die Ausübung der Vertragsverlängerungsoption wird ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall sind Ansprüche der Bieter gegen den Auftraggeber ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ausschreibung wegen einer etwaigen Haushaltssperre oder sonstiger Vorgaben in Zusammenhang mit der Corona Pandemie aufgehoben oder der Leistungsumfang geändert wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Protiviti GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Protiviti GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe PricewaterhouseCoopers GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe PricewaterhouseCoopers GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYNS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIKE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIKE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIKE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIKE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIKE NRW.