Entwässerungsmaßnahmen "Seegraben" Friolzheim
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friolzheim
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 71292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.friolzheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwässerungsmaßnahmen "Seegraben" Friolzheim
Der Seegraben dient als Vorfluter ist ist teilweise stark überlastet. Daher sind Änderungen im Entwässerungssystem notwendig.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
1. Schließung RÜ 419.
2. Aufdimensionierung der Kanalisation zwischen RÜ 419 und RÜB 436 (Schacht 418 – 303).
3. Neubau eines Trennbauwerkes am RÜB 436 sowie eines Drosselschachtes.
4. Umbau und Instandsetzung des bestehendes RÜB 436.
5. Neubau eines nachgeschalteten Regenrückhaltebeckens als offenes Erdbecken.
6. Aufdimensionierung der Kanalisation von Schacht 408 – 418 (spätere Umsetzung).
Übersichtspläne sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Gemeinde Friolzheim erhielt im Januar 2022 vom Landratsamt Enzkreis eine neue wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus den Regenüberlaufbecken und dem Regenüberlauf für das bestehende System bis 31.12.2026 und für das optimierte System zum 31.12.2036. D.h. die oben genannten Umbaumaßnahmen 1 bis 5 müssen bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
Die Voraussichtlichen Baukosten betragen ca. 3 Mio. € netto.
Gemeinde Friolzheim
- Planung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI, Leistungsphasen 1 - 9 + besondere Leistungen (örtliche Bauüberwachung, Bestandsplan Leitungen vor Bau, Koordinierter Leitungsplan).
- Bauwerksuntersuchung inkl. Probennahme und Laboruntersuchungen (Betoninstandsetzung).
- Planung Technische Ausrüstung gemäß HOAI (Technische Ausrüstung Regenüberlaufbecken).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entwässerungsmaßnahmen "Seegraben" Friolzheim - Planungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75177
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.