0174.10 Tragwerksplaner LP 1 - 6 - Anne-Frank-Schule, Karlsruhe - Neubau Gemeinschaftsschule Referenznummer der Bekanntmachung: 0174.10_Tragwerksplaner HOAI § 49
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
0174.10 Tragwerksplaner LP 1 - 6 - Anne-Frank-Schule, Karlsruhe - Neubau Gemeinschaftsschule
Tragwerksplaner gemäß § 49 ff HOAI LPH 1 - 6. Beauftragung für die Anne-Frank-Schule, Bonhoefferstr. 12 , 76189 Karlsruhe - Oberreut - Neubau Gemeinschaftsschule
Bonhoefferstr. 12 76189 Karlsruhe
Beauftragt werden soll die Tragwerksplanung, LPH 1 - 6, § 49 ff HOAI.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden die LP 1 - 3 beauftragt. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht!
Die Anne-Frank-Schule ist eine Grund- und Gemeinschaftsschule und liegt im Karlsruher Stadtteil Oberreut. Auf dem Schulareal befinden sich ein Schulgebäude und vier Schulpavillons aus den 1960er Jahren, eine Ganztageseinrichtung für die Grundschule aus dem Jahr 2015 sowie eine Einfeldsporthalle (Baujahr 1969).
Das bestehende Schulgebäude und die Schulpavillons sollen durch eine neue Schulbebauung ersetzt und erweitert werden.
Die neue Schulbebauung mit vierzügiger Grundschule und zweizügiger Sekundarstufe I der Gemeinschaftsschule hat eine Bruttogeschossfläche von ca. 8.300 m².
Die Schule ist eine Ganztagesschule. Das Raumprogramm der Gemeinschaftsschule sieht ein offenes Lernkonzept vor. Besonderes Augenmerk soll auf den Verkehrsflächen liegen, die durch Anordnung und Ausgestaltung über ihren Zweck hinaus als Kommunikations- und Lernorte die Unterrichtsflächen ergänzen.
Die Bauwerkskosten der Kostengruppen 300 + 400 sind mit
ca. 16 Mio EUR netto geschätzt.
Die Stadt Karlsruhe hat einen Architektenwettbewerb nach RPW ausgeschrieben mit dem Ziel einen gestalterisch, funktional und städtebaulich stimmigen Gesamtentwurf zu erhalten, der konzeptionell zwei schrittweise ausführbare Erweiterungsmöglichkeiten berücksichtigt. Die Erweiterungsmöglichkeiten beinhalten im ersten Schritt einen weiteren Klassenzug in der Sekundarstufe I und im zweiten Schritt die Einrichtung einer dreizügigen Sekundarstufe II (Oberstufe). Der Architekturwettbewerb ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Dem Thema der Nachhaltigkeit wird besondere Bedeutung beigemessen.
Der Neubau sollte deshalb als Nullenergiegebäude (Jahresbilanz Primärenergiebedarf) konzipiert werden und so das Ziel "Klimaneutrale Verwaltung 2040" wesentlich unterstützen.
- Kosten
Auf Grundlage des Kostenrahmens Stand 19.05.2021 ergibt sich folgender Kostenstand (brutto):
KG 200-700: ca. [Betrag gelöscht] Euro incl. Bauverwaltungskosten
KG 300: ca. [Betrag gelöscht] Euro
KG 400: ca. [Betrag gelöscht] Euro
KG 410: ca. [Betrag gelöscht] Euro
KG 420: ca. [Betrag gelöscht] Euro
KG 430: ca. [Betrag gelöscht] Euro
KG 440: ca. [Betrag gelöscht] Euro
KG 450: ca. [Betrag gelöscht] Euro
KG 480: ca. [Betrag gelöscht] Euro
Anlagengruppe 410, 420, 430 und 480 ca. [Betrag gelöscht] Euro (brutto)
- Aufgabenbeschreibung Tragwerksplanung
Das Tragwerk soll eine flexible Beschaffenheit haben, sodass ein nachträgliches Ändern der Raumgrößen und Raumzuschnitte sowie flexible neue Strukturen des Gebäudes gut möglich sind.
Der Einsatz von Baustoffen aus nachwachsenden beziehungsweise recycelten Rohstoffquellen, insbesondere Holz im Sinne der Holzbauoffensive des Landes, wird seitens der Ausloberin bevorzugt. Einfache Wiederverwendbarkeit oder mögliches Recycling der Konstruktionen durch Wahl geeigneter Materialien, Vermeidung nicht lösbarer Verbindungen und Vermeidung von Kompositen im Sinne der Kreislaufwirtschaft wird angestrebt.
- Aufgabenbeschreibung TGA HLS
Die Liegenschaft ist mit Fernwärme erschlossen. Der Neubau und die Bestandsgebäude (Ganztageseinrichtung und Sporthalle) sollen an die neue Übergabestation angebunden werden. Es werden für alle Aufenthaltsräume das Grundkonzept einer geregelten Lüftung über motorisch angetriebene Fensterflügel oder Fassadenklappen vorgegeben. Die geregelte Fensterlüftung benötigt zur effektiven Funktionsweise Fensterflügel oder Klappen, die geschützt vor Witterung und Einbruch einen Luftaustausch tagsüber und in der Sommerzeit zusätzlich eine Entladung gespeicherter Wärme per Nachtauskühlung ermöglichen.
Die sanitären Anlagen sind möglichst zentral anzuordnen, damit das Wasser auf kurzem Wege verteilt wird. Trinkwassereinführung- und Verteilung werden einen Anschlussraum von circa 15 Quadratmeter benötigen und sind in einem separaten Raum unterzubringen, um weder die Elektroanlage zu gefährden, noch von der Wärme der Heizungsanlage beeinflusst zu werden. Die Warmwasserbereitung sollte dezentral jeweils dort aufgebaut werden, wo Warmwasser benötigt wird.
Küche der Mensa:
Je nach Küchenkonzept muss Platz für eine Enthärtungsanlage eingeplant werden.
Das Abwasser der Essensausgabe ist über einen Fettabscheider und eine Hebeanlage abzuleiten. Der Fettabscheider muss so angeordnet sein, dass ein Entsorgungsfahrzeug in der Nähe (Entfernung maximal zehn Meter) parken kann. Diese Anlagen benötigen entweder einen Aufstellraum von circa 20 Quadratmeter mit Be- und Entlüftung oder müssen auf dem Gelände im Boden untergebracht werden. Da die Anlagen über Dach entlüftet werden müssen, ist ein ausreichender Schacht dafür vorzusehen.
- Aufgabenbeschreibung TGA Elektro
Das Objekt soll niederspannungsseitig erschlossen werden. Im Hausanschlussraum ist, neben den Elektro- und Datenverteilungen, auch der Platzbedarf für Wechselrichter der PV-Anlage vorzusehen. Es sind Photovoltaik-Anlagen mit möglichst maximaler Flächennutzung vorzusehen.
Zusätzlich sind jeweils eigene Räume für die Sicherheitstechnik (Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlage sowie Elektroakustisches Notfallwarnsystem (ENS) vorzusehen. Für diese Räume ist eine direkte Entlüftung ins Freie vorzusehen. Die Raumtemperatur darf 25°C im Mittel nicht überschreiten. Die EltVO ist zu beachten.
Trassenführungssysteme sind so zu planen, dass eine flexible und zerstörungsfreie Nachinstallation möglich wird. Im Keller des abzubrechenden Schulgebäudes ist eine Trafostation der Stadtwerke Karlsruhe untergebracht. Diese dient der Versorgung der Schule sowie umliegender Gebäude.
- Voraussichtlicher Terminablauf
Die Beauftragung der Planung ab Leistungsphase 1 erfolgt voraussichtlich im September 2022.
Je nach Konzeption des Bauablaufes und vorbehaltlich der politischen Entscheidung zur Durchführung des Projektes ist der Baubeginn Anfang 2025 und die Übergabe an die Nutzer Anfang 2027 vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplaner nach HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dornbirn
NUTS-Code: AT34 Vorarlberg
Postleitzahl: 6850
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch max. 5 geeignete Bewerber teilnehmen.
Es werden Bewerbungsformulare durch den Auftraggeber ausgegeben. Diese sind ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal über die genannte Bekanntmachungs-ID erhältlich.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die vorbereiteten Unterlagen zu verwenden und zu verschlüsseln. Der Teilnahmeantrag muss im Bereich "Teilnahmeanträge" fristgerecht hochgeladen werden.
Die Angebotsabgabe muss ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform "verschlüsselt" im Bereich "Angebote" hochgeladen werden. Eine Abgabe des TNA und des Angebotes darf nicht per Email oder im Bereich der Kommunikation erfolgen. Dies führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Zur Aufwandsbegrenzung für die Bewerber und Handhabbarkeit für das Auswahlverfahren sind die Bewerbungsunterlagen verbindlich auf die Bewerbungsformulare begrenzt. Die zusätzlich zum Bewerbungsformular eingereichten Unterlagen sind auf max. 15 Seiten zuzüglich Nachweise zu begrenzen. Umfangreichere Bewerbungen bleiben i.S. der Gleichbehandlung unberücksichtigt. Gezählt wird der Gesamtumfang der Unterlagen (Deckblätter und Anschreiben ohne inhaltliche Aussage werden nicht gezählt).
Den höchstens 5 qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen der Stufe 2 bereit gestellt.
Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
Nachfragen werden nur beantwortet, wenn Sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge elektronisch auf der Plattform www.dtvp.de unter der unten genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.
Ein Wechsel der Projektleitung bzw. der stellvertretenden Projektleitung, die im Teilnahmewettbewerb genannt werden, führt zum Ausschluss, wenn für den Wechsel kein triftiger Grund vorliegt!
Hinweis zum Verhandlungsverfahren 2. Stufe:
Bewertungsmethode:
die Teilnehmer des Bewertungsteams bewerten voneinander unabhängig die vorgegebenen Kriterien. Danach wird aus der Summe der Bewertungen ein Mittelwert gebildet. Dezimalstellen werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Allgemeiner Hinweis:
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabeportal finden Sie unter: https://support.cosinex.de oder telefonisch von Montag bis Freitag 07:00 - 17:00: Tel. 0900 - 1 - 267463.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5466RF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.