Begleitagentur zum Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel Referenznummer der Bekanntmachung: 20.60.01-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Begleitagentur zum Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
Das Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung. Vom Klimawandel besonders bedroht sind Grünanlagen wie Parks und Gärten. Hier treffen städtebauliche und ökologische Herausforderungen aufeinander, die einer neuen, integrierten Herangehensweise und Erprobung in Modellprojekten bedürfen. Sie sind als qualitativ hochwertige Grünanlagen soziale Begegnungsorte der Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Land. Ziel der Förderung ist ihre ökologische Sanierung und städtebauliche Aufwertung.
Der Gegenstand der Förderung muss sich in die Ziele des Energie- und Klimafonds (EKF) einordnen. Aus den Mitteln des EKF sollen „Maßnahmen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ finanziert werden. Die Förderung soll auf vegetabile und bauliche Investitionen sowie die notwendigen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen abzielen. Gefördert werden können projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten für Investivleistungen, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zur Erreichung des Projektziels erforderlich sind, sofern eine Realisierung ohne diese Förderung nicht möglich ist. Die Einbeziehung und Aktivierung unterschiedlicher Akteure/ Zielgruppen ist besonders wünschenswert. Die Projekte sollen die Beteiligung von Akteuren vor Ort anstreben und auf diese Art die Akzeptanz der Maßnahmen erhöhen.
Der Zuwendungsbetrag umfasst max. je 5 Mio. €/ Modellprojekt (1. Tranche). Insgesamt wurden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 200 Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt und 107 Förderprojekte mit einem Fördervolumen in Höhe von rd. 190 Mio. Euro benannt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 hat der Haushaltsausschuss das Programm um weitere 100 Millionen Euro aufgestockt. Die zusätzlich bereit gestellten Mittel werden auf Grundlage eines Projektaufrufs und nach Beschluss des Haushaltsausschusses an ausgewählte Projekte vergeben (2. Tranche). Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt.
Die Bundesmittel werden als Zuwendung nach §§ 23, 44 BHO im Wege der Projektförderung bewilligt. Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2021 in Höhe von 300 Millionen Euro stehen in vier Jahresraten von 2021 bis 2024 zur Verfügung. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO gewährt; die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Baufachlichen Nebenbestimmungen“ (NBest-Bau) werden Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. Im Übrigen finden die baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) und die "Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen" (RZBau) Anwendung bzw. bei Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen diesen Bestimmungen entsprechend. Schließlich sind beihilfe- sowie allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Vorgaben, insbesondere der §§ 48ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zu beachten.
Das BBSR (Auftraggeber, im Folgenden: AG) soll durch einen externen Auftragnehmer (AN) bei der organisatorischen, administrativen und fachlichen Umsetzung unterstützt werden. Die baufachliche Begleitung und Mitwirkung bei der Umsetzung der jeweiligen Projekte sind nicht Bestandteil dieses Auftrags. Für die Umsetzung sind Kenntnisse im Bereich der Landschaftsarchitektur/Gartendenkmalpflege Voraussetzung (s.a. Eignungskriterien). Bei der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms ist im Rahmen des Zuwendungsmanagements und der fachlichen Begleitung eine enge Kooperation mit dem AG und Zuwendungsempfänger erforderlich.
siehe "Leistungsbeschreibung"
siehe "Leistungsbeschreibung"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Begleitagentur zum Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere verbindliche Regelungen siehe "Zusätzliche Angaben zur Vergabe"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.