Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Beckum/Dachabdichtungsarbeiten
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]50
Fax: [gelöscht]350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kh-st-waf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Beckum/Dachabdichtungsarbeiten
Dachabdichtungsarbeiten in Beckum
Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Schlenkhoffs Weg 57
59269 Beckum
1.1 Projektbeschreibung/Die Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf beabsichtigt am Standort Schlenkhoffs Weg 57 in 59269 Beckum die Modernisierung (Neu- und in Teilbereichen Umbau) der Kreishandwerkerschaft.
Die Gebäude werden nach § 2 Abs. 3 BauO NRW in die Gebäudeklasse 3 „Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m“ eingeteilt.
Darüber hinaus handelt es sich um „Gebäude besonderer Art oder Nutzung“ gemäß § 50 (2) BauO NRW, da es sich um eine Ausbildungsstätte des Handwerks handelt.
1.2 Zugänge zu Baustrom und Bauwasser werden bauseits hergestellt.
1.3 Sicherheits- und Gesundheitsplan/Der Sicherheits- und Gesundheitsplan weist die bei der betreffenden Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen aus und enthält die für besonders gefährliche Arbeiten zutreffenden besonderen Maßnahmen. Erforderlichenfalls sind bei der Erstellung des Plans betriebliche Tätigkeiten auf dem Gelände zu berücksichtigen.
1.4 Zur Bestellung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators:
Die lt. den einschlägigen Bestimmungen dem AN obliegenden Verpflichtungen bzgl. der Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen bleiben nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV von der Einschaltung des SiGeKo-Beauftragten seitens des AG unberührt. Der Sicherheits- und Gesundheits-Koordinator ist im Allgemeinen auf der Baustelle nicht weisungsbefugt. Im Sinne der Zielsetzung der Baustellenverordnung, einer Vermeidung der Gefährdung aller auf der Baustelle beschäftigten Personen bzw. aller für die Baumaßnahme arbeitenden Personen und Dritte, wird jedoch ein kooperatives Verhalten der Vertragspartner gewünscht und erwartet.
1.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Regelung des Arbeitsschutzes auf der Baustelle geltenden Gesetze, Verordnungen sowie das berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerk zu beachten.
1.6 Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation (siehe Arbeitsschutzgesetz bzw. EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG) vorzulegen.
1.7 Widersprüche, die sich aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz- plan ergeben, sind unverzüglich, schriftlich - formlos unter Darstellung einer gleichwertigen, die Sicherheit gewährleistenden Ersatzmaßnahme, anzuzeigen.
1.8 Vom Auftragnehmer ist ein für den Arbeitsschutz in seinem Bereich Verantwortlicher zu benennen. Dieser ist für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften durch die ihm unterstellten Arbeitskräfte (einschl. der Arbeitskräfte seiner Subunternehmer, vgl. BGV) zuständig. Er steht weiterhin dem Koordinator (nach BaustellV) als Ansprechpartner zur Verfügung, setzt dessen Forderungen nach Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten um und nimmt an den vom Koordinator im Bedarfsfall einberufenen Sicherheitsbesprechungen teil. Für den Verhinderungsfall ist ein Vertreter zu benennen.
1.9 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle/Im Rahmen des Neubaus ist die Anwesenheit von mehreren Unternehmern bzw. Gewerken gegeben. Die Nutzung unterschiedlicher Park- und Lagerflächen wird durch den Baustelleneinrichtungsplan geregelt. Auf der Baustelle ist das Zusammenwirken der unterschiedlichen Unternehmer, sowie die Anwesenheit anderer Gewerke zu berücksichtigen.
1.10 Ortsbesichtigung/Eine Ortsbesichtigung des Geländes vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen, um sich über die örtlichen und sachlichen Gegebenheiten auf dem Baufeld, insbesondere bezüglich Logistik, Leitungsbestand, Baustelleneinrichtung und Bauumfeld und etwa zu erwartende Ausführungserschwernisse,
Eingehend zu informieren.
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: jaProjektnummer oder -referenz:EFRE 2014-2020 NRW EFRE-0600210 Projektaufruf: Investitionen in Wachstum und Beschäftigung („Fachkräfte.NRW“)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) VOB/A keine Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung gemacht werden, da die Veröffentlichung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragsnehmers schädigen würde und dass lediglich aus technischen Gründen die Angabe 1,00 EUR erfolgte, da das Bekanntmachungsformular hier eine Eintragung verlangt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote („§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG“).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Schlenkhoffs Weg 57
59269 Beckum
Im Zuge einer Neubaumaßnahme am Standort der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf in Beckum sind in mehreren Bauabschnitten Dachflächen in bituminöser Ausführung abzudichten. Vorrangig handelt es sich um Trapezblech- und in Teilbereichen um Stahlbetondachflächen. Die Maßnahmen erstrecken sich über 4 Baukörper in eingeschossiger Bauweise.
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Nachtrag Nr. 3: Abdichtung eines Lüftungsrohres
Zwischen dem großen Lüfterunterteil, welches aus der Dachfläche kaum und dem dazwischen hochgezogenen Lüfter fehlte die runde Abdeckungsmanschette. Dies wird mit Füssigkunststoff eingedichtet.