Kleintier Benchtop PETSystem
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kleintier Benchtop PETSystem
Das Uniklinikum Aachen benötigt für bestimmte Zwecke ein Kleintier-PET Bildgebungssystem als Ergänzung eines bestehenden
Hybridsystems aus CT und SPECT und möchte dies mittels Leasing realisieren.
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Die Uniklinik RWTH Aachen benötigt einen modularen "micro-PET". Das zu beschaffende System soll in die bereits vorhandene Kleintier-Bildgebungs-Infrastruktur der Firma Molecules vollständig integriert werden und muss daher mit dem bereits vor Ort installierten micro-CT (und micro-SPECT) voll kompatibel sein. Vor allem die Daten des Micro-CTs werden für die anatomische Referenz und Korrektur der micro-PET-Daten benötigt. Bedingt durch die vorgenannten Voraussetzungen benötigen wir besondere Leistungsmerkmale, die das "micro-PET" mindestens erfüllen muss.
Mindestanforderungen an das benötigte Gerät:
Wir benötigen ein Benchtop-System das es möglich macht mit einer Sensitivität über 12% und einer Auflösung von unter 1mm über das gesamte Bild (sog. "field of view") statische und dynamische Aufnahmen ("frames" von 1 Sekunde sind wünschenswert) von Maus-und Rattenmodellen zu generieren.
Voraussetzungen für das System sind:
- Möglichst kleines System (Benchtop), Maximalgewicht 80kg
- Nutzung muss in Kombination mit dem bereits vorhandenen micro-CT (und micro-SPECT) von der Firma Molecubes möglich sein
- >12% Sensitivität erforderlich
- Auflösung unter 1mm über das gesamte Bild (sog. "field of view")
- Axiales "field of view" von 13cm (oder mehr)
- Kompatibilität mit bereits vorhandener Akquisitions- und Auswertesoftware und graphischer Benutzeroberfläche der Firma Molecubes auf Mac OS Basis.
- Kompatibilität mit den bereits vorhandenen Tierliegen sowie der Tiervorbereitungsstation von der Firma Molecubes
- Phantome und Software für die semi-automatisierte tägliche, monatliche und jährliche Qualitätskontrolle des micro-PET müssen beinhaltet sein
- Das System muss nach Ablauf der Garantie in die vorhandenen Serviceverträge von SPECT und CT aufgenommen werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Am 15.04.2022 wurde mit Nummer 2022/S 075-198654 eine Markterkundung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Zwecks Unterrichtung des Marktes über die Auftragsvergabepläne führt die Uniklinik Aachen ein Markterkundungsverfahren mit o.g. Nummer durch.
Aus Sicht des Universitätsklinikums kann der Bedarf aktuell nur durch einen Marktteilnehmer gedeckt werden. Zur Verifizierung dieser Annahme wurde diese Markterkundung durchgeführt.
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Am 27.04.2022 bewarb sich Firma Molecubes NV, welche die geforderten Bedingungen erfüllen kann.
Unsere Annahme, dass es zur Zeit nur einen Anbieter, Firma Molecubes NV, für die benötigte und bewilligte Technologie gibt, wurde somit bestätigt. Wir führten mit Firma Molecubes NV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durch.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Molecubes NV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gent
NUTS-Code: BE23 Prov. Oost-Vlaanderen
Postleitzahl: 900
Land: Belgien
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD8V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de