Konfokaler High Content Imager Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0156-AJ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konfokaler High Content Imager
Konfokaler High Content Imager
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Beschafft werden soll ein konfokaler High Content Imager. Das ganze System soll von einer Scheduling-Software gesteuert sein.
Der High Content Imager wird benötigt, um sowohl lebende Zellen in 2D oder 3D Kultursystemen, Organoide, Mikrogewebe und orientierte Anisogele mit ausgerichteten Zellen und Neuronen als auch fixierte und gefärbte Zellkulturen sowie Immunfluoreszenz gefärbte Gewebeschnitte mit großem Bildinformationsumfang ("high content imaging") zu analysieren. Dabei wird mitzellulärer oder subzellulärer Auflösung automatisiert mikroskopiert, die entstehenden Bild- und Metadaten strukturiert abgespeichert und mittels automatisierter Bildanalyse und Machine Learning Algorithmen ausgewertet. Die Software muss dabei in der Lage sein die orientierten Strukturen in den 3D Zellkulturen und Gewebe zu analysieren.
Um sowohl lebende Zellkulturen oder Organoide / Mikrogewebe in wässrigem Medium, als auch fixierte Proben mikroskopieren zu können, soll das System den Einsatz von sowohl Wasserimmersionsobjektiven verschiedener Vergrößerungsstufen, als auch von Luftobjektiven ermöglichen. Insbesondere für die Multiplexaufnahme schneller zellulärer Prozesse (z.B. Vesikeltranslokation oder Änderungen der mitochondrialen Morphologie) mit subzellulärer Auflösung ist die Möglichkeit zur simultanen konfokalen Mikroskopie in mehreren spektral getrennten Kanälen über das gesamte Spektrum der in der Biologie eingesetzten Fluorophore und Fluoreszenzproteine erforderlich. Weiterhin ist hierfür ein möglichst in die Aufnahmesoftware integrierter Prozess zum Pixel-genauen Alignment und digitalen Korrektur optischer Unterschiede der verschiedenen Lichtwege erforderlich.
Um einen flexiblen Einsatz aller gängigen Zellfarbstoffe (z.B. Hoechst zur Kernfärbung, Mitotracker zur Mitochondrienfärbung) und Fluoreszenzproteine, ebenso wie die gebräuchlichsten FRET Biosensoren, über das komplette Spektrum des sichtbaren Lichts abzudecken, sollte das HCI System mit Anregungslichtquellen im Bereich von 405-640 nm ausgestattet sein. Für Lebendzellanwendungen muss das System außerdem über eine Inkubationskammer verfügen, die die Temperatur auf 37GradC - 42Grad und eine CO2 Konzentration von 3-10% einregeln und über längere Zeit konstant halten kann. Das HCI System muss darüber hinaus in der Lage sein, die gewonnenen Bilddaten direkt an einen einzurichtenden Bilddatenbank- und Analyseserver zu übertragen, welcher sich nahtlos in ein Serversystem (wie z.B. Columbus Server) integriert.
ERC CoG 101043656, Heartbeat
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe PerkinElmer LAS (Germany) GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rodgau
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63110
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD8P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de