Blitzanhänger - Beschaffung einer Semistationären Anlage für die Geschwindigkeitsüberwachung

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-lippe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Blitzanhänger - Beschaffung einer Semistationären Anlage für die Geschwindigkeitsüberwachung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34971000 Geschwindigkeitskontrollkameras
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Kreis Lippe betreibt Anlagen für die Geschwindigkeitsüberwachung. der Kreis Lippe möchte eine semistationäre Anlage (Blitzanhänger) beschaffen, die beide Fahrtrichtungen überwachen kann.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
38300000 Messinstrumente
34223300 Anhänger
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Hauptort der Ausführung:

Kreis Lippe, Detmold

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Kreis Lippe hat aktuell sieben stationäre Anlagen für die Geschwindigkeitsüberwachung. Diese Anlagen können mit sechs Kameras besetzt werden. Die stationären Anlagen sollen um eine semistationäre Anlage ergänzt werden, die beide Fahrtrichtungen überwachen kann.

Die Anforderungen an die Anlage:

- Die Messtechnik ist laserbasiert und im Anhänger verbaut.

- Das Außengehäuse ist zum Transport zu oder von einem Messplatz als KFZ-Anhänger ausgeführt. Dieser kann mit einem handelsüblichen Kugelkopf-Anhängervorrichtung gezogen werden.

- Am Messplatz oder Stellplatz wird der Anhänger ohne Krafteinsatz positioniert.

- Der Anhänger hat Vorrichtungen für den Diebstahlschutz

Die Räder können nach innen verdreht und der Anhänger abgesenkt werden.

Die Deichsel soll nicht offen zugänglich bleiben

- Mit zwei Messeinheiten können beide Fahrtrichtungen (jeweils unterschiedliche Richtung) überwacht und der jeweilige ankommende Verkehr gemessen und mit einem Tatbild dokumentiert werden (Fahrerfrontbilder).

- Der Anhänger ist mit Schlag- und Feuersensoren ausgestattet. Alarmeinrichtung

- Es kann durch Fernzugriff auf das Messsystem mittels eines sicherem „Tunnel“ Datenabgefragt und geändert werden.

- Der Anhänger kann unter normalen Bedienungen mindestens eine Woche zur Überwachung eingesetzt werden (Akku-Leistung)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht. (Der eingetragene Wert von 1,00 EUR ist ein Platzhalter). Die Veröffentlichung des Auftragswertes wäre mit der Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (Kalkulationen, kaufmännische Konzepten) verbunden, die die berechtigten Interessen des Auftragnehmers schädigen würden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Es gibt nur dieses eine System dieses Herstellers, der die Anforderungen an den Auftragsgegenstand erfüllt. Nur dieses System ist semistationär einsetzbar, kann beide Fahrtrichtungen mit laserbasierter Technik überwachen, wobei Geschwindigkeitsübertretungen (in beiden Richtungen ) mit einem Tatbild (Fahrerfrontbilder) dokumentiert werden können.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: VIS 232/2022
Bezeichnung des Auftrags:

Kauf Blitzanhänger

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
19/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Monheim / Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht. (Der eingetragene Wert von 1,00 EUR ist ein Platzhalter). Die Veröffentlichung des Auftragswertes wäre mit der Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (Kalkulationen, kaufmännische Konzepten) verbunden, die die berechtigten Interessen des Auftragnehmers schädigen würden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Diese freiwillige Vorinformation erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Der hiermit angekündigte beabsichtigte Vertragsschluss erfolgt nicht vor Ablauf einer Wartefrist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Innerhalb dieser Frist müsste ein Unternehmen rügen, wenn es die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union für unzulässig erachtet.

Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/09/2022

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