eGK Adelung
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bitmarck.de
Abschnitt II: Gegenstand
eGK Adelung
Die BITMARCK erwägt bis spätestens 01. Juli 2023, eine zusätzliche, digitale Identifizierungsmöglichkeit gem. § 336 Abs. 5 Nr. 3 SGB V zu beschaffen. Die Lösung ließe eine Identifizierung über Online-Funktionen des Personalausweises zu (eID).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Verfahren um kein förmliches Vergabeverfahren handelt, bei welchem zur Abgabe eines konkreten Angebots aufgefordert wird.
Die BITMARCK erwägt bis spätestens 01. Juli 2023, eine zusätzliche, digitale Identifizierungsmöglichkeit gem. § 336 Abs. 5 Nr. 3 SGB V zu beschaffen. Die Lösung ließe eine Identifizierung über Online-Funktionen des Personalausweises zu (eID).
Im ersten Schritt soll geprüft werden, ob die letzten 8 Stellen der ICCSN (diese sind eindeutig) mit den durch die Krankenkasse bereitgestellten Daten übereinstimmen.
Wenn diese Prüfung positiv ist, soll die Identität über die Identifizierung durch die eID geprüft werden. Im nächsten Schritt soll geprüft werden ob der Versicherte im Besitz seiner eGK ist. Dazu sollen die Daten der eGK ausgelesen und mit dem Daten aus dem Ausweis abgeglichen werden.
Wenn diese Prüfungen erfolgreich sind, ist nachgewiesen, dass der Versicherte identifiziert ist (eID) und im Besitz seiner eGK ist. Der PIN-Brief kann dann per Post zugestellt werden (eGK Adelung).
Das zu beschaffende Verfahren muss folgende Funktionen bereitstellen:
1. Überprüfung der Identität durch den elektronischen Ausweis (eID)
2. Schnittstelle für die Krankenkassen eine Datei mit gültigen ICCSN hochzuladen
3. Digitale Möglichkeit die Daten der eGK auszulesen und mit dem Daten aus dem Ausweis abzugleichen.
4. Überprüfung der ICCSN der eGK gegen den von der Krankenkasse bereitgestellten Datenpool
5. Schnittstelle für die Krankenkasse sich die Ergebnisse abzuholen. Hierbei sind die gesonderten Aspekte des Datenschutzes nach DSGVO, BDSG und SGB zu beachten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Verfahren um kein förmliches Vergabeverfahren handelt, bei welchem zur Abgabe eines konkreten Angebots aufgefordert wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Interessierte Unternehmen können am Markterkundungsverfahren teilnehmen, indem sie bis spätestens zum 04. November 2022 (11 Uhr), ihr Interesse bekunden.
Zur Interessenbekundung haben Unternehmen fristgerecht
- das ausgefüllte Formblatt „Teilnahmebekundung“ und
- Antworten zu den Themen der Markterkundung und zur Fragenliste
per E-Mail an die folgende Adresse übermitteln:
[gelöscht]