Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen Raum City Streife Referenznummer der Bekanntmachung: AföO 2022.03

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pforzheim.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.Vergabe24.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18345501663-13f4bf45047d4efd
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe24.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen Raum City Streife

Referenznummer der Bekanntmachung: AföO 2022.03
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen Raum "City Streife"

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Pforzheim (Stadtgebiet)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen Raum "City Streife" (Vertragslaufzeit 01.01.2023 bis 31.12.2023, optional bis 31.12.2024)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 30/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

optionale Vertragsverlängerung um ein Jahr bis 31.12.2024

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot wiedergibt.

Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.

Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen.

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124 GWB

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den

letzten 3 Jahren.

- Eintragung in das Berufsregister

- Angaben zu einem Insolvenzverfahren

- Angaben ob sich die Firma in Liquidation befindet

(sieh Angaben im Vordruck Komm EU (L) EigE)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bieter muss zwingend sämtliche Anforderungen für die angebotene Leistung besitzen (siehe Nachweise/Unterlagen zum Angebot)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter muss über geeignetes Personal zur Umsetzung der ausschreibungsbezogenen Anforderungen verfügen.

Der Bieter muss über entsprechende vergleichbare ausschreibungsbezogene Referenzen verfügen. Drei Referenzen sind zu benennen. Diese Angaben sind in der Eigenerklärung abzugeben.

Desweiteren hat der Bieter in der Eigenereklärung anzugeben, dass

- kein Insolvenzverefahren gegen ihn beantragt wurde

- sich sein Untenehmen nicht in Liquidation befindet

- er als Bewerber zuverlässig ist

- er seiner Vepflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemß erfüllt

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Erlaubnis nach § 34 a Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung

- Sachkundenachweis des Einzelunternehmers bzw. des Geschäftsführers nach § 34 a Abs. 1 a S. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung (bei Personen, die am 01.01.2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig waren, gilt der Nachweis der Sachkunde als erbracht; die ununterbrochene Tätigkeit ist nachzuweisen)

- aktueller Auszug des Einzelunternehmers bzw. des Geschäftsführers aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 1); alternativ ist der Nachweis der Beantragung mit dem Angebot einzureichen

- aktuelles Führungszeugnis des Einzelunternehmers bzw. des Geschäftsführers (Belegart OB, Verwendungszweck G 29) zur direkten Vorlage an die ausschreibende Vergabestelle; der Nachweis der Beantragung ist mit dem Angebot einzureichen - - Nachweis einer Haftpflichtversicherung nach Maßgabe von § 6 Abs. 2 Bewachungsverordnung

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

siehe III.1.1, III 1.2 und III.1.3

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/10/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/10/2022
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich

verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu

veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und

uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu

stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten

elektronisch zu führen.

Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV

ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.

Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die

Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers

Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für

Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt

Pforzheim teilnehmen wollen?

• Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL

oder das Kiosk-System

• Download der Software "Bietercockpit" für die

Angebotserstellung

• Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch

• automatische Benachrichtigung bei Änderungen der

Vergabeunterlagen

• verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt

Pforzheim

• verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe

• Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den

Staatsanzeiger Baden-Württemberg

• Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf

der Abgabefrist eingesehen werden können.

Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei

zur Verfügung gestellt.

- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":

Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die

elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des

Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen

stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden

Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein

postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform

erfolgt nicht.

- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":

Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses

Vergabeverfahrens sind bis zum 10.10.2022, 16.00 Uhr

ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform

Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die

ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)

Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der

vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht

ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf,

dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist

beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des

Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle

ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische

Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-

Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen

haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der

Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich

übermittelten Antworten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3

GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut

aufgeführt sind:

§ 160 Abs. 3, Antrag

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

§ 135 Unwirksamkeit

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn

der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt

worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt

werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30

Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und

Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den

Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate

nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der

Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur

Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach

Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im

Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,

wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die

Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

zulässig ist.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/09/2022

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Dettenheim
Dettingen an der Erms
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Ebersbach an der Fils
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Edingen-Neckarhausen
Efringen-Kirchen
Eggenstein-Leopoldshafen
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Engstingen
Eningen unter Achalm
Eppelheim
Eppingen
Erbach
Erdmannhausen
Eriskirch
Erlenbach
Ertingen
Eschbach
Eschbronn
Eschenbach
Essingen
Esslingen am Neckar
Ettenheim
Ettlingen
Eutingen im Gäu
Fellbach
Fichtenau
Fichtenberg
Filderstadt-Plattenhardt
Flein
Forbach
Forchtenberg
Forst
Frankenhardt
Freiamt
Freiberg am Neckar
Freiburg im Breisgau
Freudenstadt
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Fridingen an der Donau
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Gundelsheim
Hagnau am Bodensee
Haigerloch
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Hardt
Hardthausen am Kocher
Hartheim
Haslach im Kinzigtal
Haßmersheim
Hattenhofen
Hausach
Hechingen
Heddesheim
Heidelberg
Heidenheim an der Brenz
Heilbronn
Heiligenberg-Hattenweiler
Heilingenbronn
Heimsheim
Heitersheim
Hemsbach
Herbertingen
Herbolzheim
Herbrechtingen
Herdwangen-Schönach
Hermaringen
Herrenberg
Herrischried
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Heubach
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Hildrizhausen
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Hirschberg an der Bergstraße
Hochdorf
Höchenschwand
Hockenheim
Höfen an der Enz
Hohberg
Hohenfels
Hohentengen
Hohentengen am Hochrhein
Holzgerlingen
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Horgenzell
Hornberg
Hüffenhardt
Hüfingen
Hülben
Hüttlingen
Iffezheim
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Iggingen
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Illerrieden
Illingen
Ilshofen
Ilvesheim
Immendingen
Immenstaad am Bodensee
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Isny im Allgäu
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Jagstzell
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Kämpfelbach
Kandern
Kappel-Grafenhausen
Kappelrodeck
Karlsbad
Karlsdorf-Neuthard
Karlsruhe
Kastl (Lauterachtal)
Kehl
Keltern
Kenzingen
Kernen im Remstal
Ketsch
Kippenheim
Kirchardt
Kirchberg an der Jagst
Kirchberg an der Murr
Kirchdorf an der Iller
Kirchentellinsfurt
Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
Kirchzarten
Kißlegg
Kleines Wiesental
Klettgau-Erzingen
Knittlingen
Köngen
Königheim
Königsbach-Stein
Königsbronn
Königsfeld
Konstanz
Korb
Korntal-Münchingen
Kornwestheim
Kraichtal
Krauchenwies
Krautheim
Kressbronn am Bodensee
Kronau
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Külsheim
Künzelsau
Kupferzell
Kuppenheim
Küssaberg
Kusterdingen
Ladenburg
Lahr
Laichingen
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Langenau
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Lauda-Königshofen
Laudenbach
Laufenburg
Laupheim
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Leimen
Leinfelden-Echterdingen
Leingarten
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Leutkirch im Allgäu
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Lichtenwald
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Linkenheim-Hochstetten
Löchgau
Loffenau
Löffingen
Lonsee
Lorch
Lörrach
Loßburg
Ludwigsburg
Magstadt
Mainhardt
Malsch
Malterdingen
Mannheim
Marbach am Neckar
March (Breisgau)
Markdorf
Markgröningen
Marxzell
Mauer
Maulbronn
Maulburg
Meckenbeuren
Meckesheim
Meersburg
Meißenheim
Mengen
Merdingen
Merzhausen
Meßkirch
Meßstetten
Metzingen
Mietingen
Mittelbiberach
Möckmühl
Mögglingen
Möglingen
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Mosbach
Mössingen
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Mundelsheim
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Münstertal
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Murrhardt
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Nordrach
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Oberderdingen
Oberdischingen
Oberhausen-Rheinhausen
Oberkirch
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Obersontheim
Oberstenfeld
Obersulm
Oberteuringen
Obrigheim
Ochsenhausen
Offenau
Offenburg
Ofterdingen
Ohlsbach
Öhningen
Öhringen
Ölbronn-Dürrn
Öpfingen
Oppenau
Oppenweiler
Orsingen
Osterburken
Ostfildern
Östringen
Ötigheim
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Owen
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Rheinhausen
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Schelklingen
Schemmerhofen
Schliengen
Schlier
Schlierbach
Schömberg
Schönaich
Schönau (Odenwald)
Schönau im Schwarzwald
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schuttertal
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwenningen
Schwetzingen
Schwieberdingen
Schwörstadt
Seckach
Seebach
Seelbach
Sersheim
Sigmaringen
Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
Spaichingen
Spechbach
Spiegelberg
Spraitbach
Staig
Starzach
Staufen
Stegen
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Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steinmauern
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Stockach
Stödtlen
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Straubenhardt
Stühlingen
Stutensee
Stuttgart
Stuttgart-Hohenheim
Stuttgart-Vaihingen
Sulz am Neckar
Sulzbach an der Murr
Sulzbach-Laufen
Sulzfeld
Süßen
Talheim
Tamm
Tannhausen
Tauberbischofsheim
Tengen
Teningen
test
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Todtnau
Triberg
Trochtelfingen
Trossingen
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Tuttlingen
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Ubstadt-Weiher
Uhldingen-Mühlhofen
Ühlingen-Birkendorf
Ulm
Umkirch
Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Unterensingen
Untergruppenbach
Unterkirnach
Untermünkheim
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
Vellberg
Villingen-Schwenningen
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogt
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Vöhringen
Waghäusel
Waiblingen
Waibstadt
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Waldbronn
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Waldburg
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Waldkirch
Waldshut-Tiengen
Waldstetten
Walheim
Walldorf
Walldürn
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Walzbachtal
Wangen
Wangen im Allgäu
Wannweil
Warthausen
Wehingen
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilen unter den Rinnen
Weilheim an der Teck
Weilheim/Baden
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weißbach
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Wellendingen
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutöschingen
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zimmern ob Rottweil
Zwiefalten