Sanierungen Stadttheater, Theaterplatz 3, 47798 Krefeld - Projektsteuerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-603-th-4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungen Stadttheater, Theaterplatz 3, 47798 Krefeld - Projektsteuerungsleistungen
Projektsteuerung für das BV "Sanierung des Stadttheaters Krefeld"
Auf Grundlage eines Sachstandsberichtes und einer durchgeführten Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Theatertechnik ergibt sich für das denkmalgeschützte Stadttheater Krefeld ein erheblicher Sanierungsbedarf. Zur weiteren Konkretisierung wird auf das den Teilnahmeunterlagen beigefügte Projektexposé verwiesen.
Der hiesige Auftrag umfasst für das o.g. Projekt konkret die Leistungen des Leistungsbildes Projektsteuerung im Sinne des § 2, AHO-Schriftenreihe Nr. 9, für die Projektstufen 1 bis 5 mit den Handlungsbereichen A-E.
Die Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten sind:
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Gewichtungsfaktor 8)
- Geeigneten Referenzen Bewerber (Referenzobjekte betreffend Projektsteuerung (vgl.: § 2 AHO Schriftenreihe Nr. 9)) (Gewichtungsfaktor 92), aufgegliedert in:
- Projektsteuerung bei Projekt mit Projektgröße (Baukosten KG 200-700) (Gewichtungsfaktor 34)
- Projektsteuerung (Leistungsinhalte) (Gewichtungsfaktor 34)
- Projektsteuerung mit vergleichbaren Anforderungen an die Projektsteuerung (mind. HZ IV (überdurchschnittliche Projektsteuerungsanforderungen)) (Gewichtungsfaktor 24)
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt werden die Projektstufen 1-2 mit den Grundleistungen der Handlungsbereiche A-E gem. § 2 AHO Schriftenreihe Nr. 9 (Beauftragungsstufe 1).
Lediglich optional werden die Projektstufen 3 (Beauftragungsstufe 2) sowie 4 und 5 (Beauftragungsstufe 3) jeweils mit den Grundleistungen der Handlungsbereiche A-E gem. § 2 AHO Schriftenreihe Nr. 9 sowie Stundenarbeiten beauftragt. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/die Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren.
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:
+ mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden sowie
+ mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden).
+ Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
- Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/die Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 2.500.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr.
Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an.
Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:
- mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden sowie
- mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden).
- Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
- geeignete Referenzen Bewerber (Referenzobjekte betreffend Projektsteuerung (vgl.: § 2 AHO Schriftenreihe Nr. 9):
+ Referenz Projektsteuerung mit Projektgröße (Baukosten KG 200-700 gem. DIN 276-1 2008-12) von mind. 65.000.000 EUR (netto)
+ Referenz Projektsteuerung (Leistungsinhalte), bei der mind. die Projektstufen 2, 3, 4 jeweils in mind. 4 Handlungsbereichen bearbeitet wurden. Es müssen hierbei nicht alle Grundleistungen der jeweiligen Projektstufen bzw. Handlungsbereiche erbracht worden sein
+ Referenz Projektsteuerung mit vergleichbaren Anforderungen an die Projektsteuerung (mind. HZ IV (überdurchschnittliche Projektsteuerungsanforderungen))
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
+ Mindestens 4 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen
- geeignete Referenzen Bewerber (Referenzobjekte betreffend Projektsteuerung (vgl.: § 2 AHO Schriftenreihe Nr. 9):
+ Mindestens 1 Referenz Projektsteuerung mit Projektgröße (Baukosten KG 200-700 gem. DIN 276-1 2008-12) von mind. 65.000.000 EUR (netto)
+ Mindestens 1 Referenz Projektsteuerung (Leistungsinhalte), bei der mind. die Projektstufen 2, 3, 4 jeweils in mind. 4 Handlungsbereichen bearbeitet wurden. Es müssen hierbei nicht alle Grundleistungen der jeweiligen Projektstufen bzw. Handlungsbereiche erbracht worden sein
+ Mindestens 1 Referenz Projektsteuerung mit vergleichbaren Anforderungen an die Projektsteuerung (mind. HZ IV (überdurchschnittliche Projektsteuerungsanforderungen))
Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. §§ 75 Abs. 1-3, 44 VgV
Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft haben dem Teilnahmeantrag beizufügen:
- Nachweis berufliche Befähigung (Zeugnis Fachausbildung als Architekt oder Dipl.-Ing. TH / FH bzw. Bachelor/ Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung)
Eine Kopie ist ausreichend.
Es gelten die Vorgaben des TVgG NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind.
Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Präqualifizierung: Sofern der Bewerber in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung).
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die
folgenden Nachweise beizubringen:
- Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i. S. d. §§ 75, 44 VgV,
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig),
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen nach Ziff. III.1.2),
- Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
- Angabe zu geeigneten Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Referenzobjekte betreffend Projektsteuerung (vgl.: § 2 AHO Schriftenreihe Nr. 9) bezogen auf die
jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft.
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für
die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Für die Nachweise sollen die entsprechenden Muster der Ausschreibung genommen werden (vgl. "6-VgV-TNW - Bewerberbogen").
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber
kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen.
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z. B. beizubringen:
- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig).
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die
entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden, die sich in der "Anlage 6 - VgV-TNW - Bewerberbogen" befinden. Sofern vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft
ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zudem beizubringen:
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
- Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Der Auftraggeber wird für diejenigen Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.
Der Auftraggeber behält sich vor für diejenigen Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen, zudem gemäß § 150a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung (GewO) eine Anfrage bei dem Gewerberegister stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D4S0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.