Landkreis Zollernalbkreis - Europaweite Vergabe von Leistungen der Betriebsorganisations-Planung für den Neubau des Zollernalb Klinikums im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2149
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Balingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72336
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zollernalbkreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Zollernalbkreis - Europaweite Vergabe von Leistungen der Betriebsorganisations-Planung für den Neubau des Zollernalb Klinikums im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Europaweite Vergabe von Leistungen der Betriebsorganisations-Planung für den Neubau des Zollernalb Klinikums im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV.
Balingen
Der Zollernalbkreis als Gesellschafter der Zollernalb Klinikum gGmbH plant die beiden getrennten Klinikstandorte Albstadt und Balingen in einem Zentralklinikum mit 468 Planbetten im Gebiet Firstäcker an der B 463 bei Balingen-Dürrwangen liegend zusammenzuführen.
Auf einer Fläche von ca. 9 Hektar wird ein Gesundheitscampus mit ganzheitlichem medizinischem Leistungsspektrum für die Menschen in der Region Zollern-Alb entstehen.
Herzstück dieses Campus wird der Neubau des Zollernalb Klinikums, welcher die zentrale Funktion der Gesundheitsversorgung für den Zollernalbkreis übernehmen wird. Das Klinikum verfügt über die wesentlichen medizinischen Fachbereiche mit der Ausstattung für den operativen- und konservativen Bereich, der Notfall- und Intensivmedizin, Mutter-Kind-Zentrum, diagnostischen Verfahren, in sekundären und tertiären Dienstleistungs- und Servicebereichen.
Auf dem Gelände werden weitere medizinische Versorgungsbereiche angesiedelt. Die räumliche Standortnähe ermöglicht neue Kooperationen und Synergien, um die Gesundheitsversorgung der Patienten zielgerichtet und wirtschaftlich gewährleisten zu können. Des Weiteren sollen auf dem Gelände die Akademie für Gesundheitsberufe, alle erforderlichen Nebengebäude und ein Betriebskindergarten gebaut werden.
Das prognostizierte Investitionsvolumen liegt bei ca. EUR 400 Millionen brutto.
Der zu planende Klinikneubau wird voraussichtlich eine Nutzfläche von ca. 29.000 m² (Stand 06/2022) umfassen. Außerdem sollen 500 Stellplätze bereitgestellt und ein Hubschrauber-Landeplatz vorgesehen werden.
Es ist beabsichtigt, das Projekt mit der Building Information Modeling (BIM)-Methode zu realisieren.
Die Gebäude und die Infrastruktur des gesamten Gesundheitscampus müssen in Bezug auf Nachhaltigkeit, maximale Energieeffizienz, wirtschaftlichen und ökologischen Umgang mit Ressourcen (Baumaterialien, Energieerzeugung, Abfallentsorgung, Betrieb und Instandhaltung etc.) sowie Behaglichkeitskriterien für Patienten und Mitarbeiter im gesamten Planungs- und Bauprozess betrachtet werden. Die Vergabestelle strebt eine Zertifizierung nach DGNB-Standard, LEED, Breeam, Green-Hospital etc. ausdrücklich an; welche der Zertifizierungssysteme zur Anwendung kommen, soll zusammen mit den Projekt-/ Planungsbeteiligten im Rahmen der Vorplanung definiert werden.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Leistungen der Betriebsorganisations-Planung (Betriebsorganisations-Mikro-/Makroplanung, Logistikplanung, Aufbau- und Ablauforganisation, Simulationsschulung, Erstellung eines Betriebsorganisationshandbuchs) für den Neubau des Zollernalb Klinikums sowie sonstigen spezifischen Unterstützungs- und Beratungsleistungen im Vergabeverfahren. Die zu vergebenden Leistungen sind in folgende Stufen unterteilt:
Leistungsstufen der BO-Planung: (für das Klinik-Hauptgebäude)
Leistungsstufe 1 Raum- und Funktionsprogramm/Aufbau- und Ablauforganisation
Leistungsstufe 2 Vorplanung (korrespondierend zu HOAI-LPH 2)
Optional:
Leistungsstufe 3 Entwurfsplanung (korrespondierend zu HOAI LPH 3)
Leistungsstufe 4 Inbetriebnahmephase und Nutzungsaufnahme
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Leistungen der BO-Planungen beziehen sich ausschließlich auf das Klinik-Hauptgebäude sowie auf die Schnittstellen im Hinblick auf die umliegenden Gebäude.
Für folgende Gebäude ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1-9 für den Objektplaner vorgesehen:
- Klinikums-Hauptgebäude
- Übergangspflege
- Kassenärztliche Notfallpraxis KV
- MVZ Praxen
- MVZ Praxen/Unterst. Maßnahmen
Für die Gebäude
- Ausbildung/Schule,
- Betriebskindergarten,
- Wohnen Personal
- Energiezentrale
- Hochgarage
ist die Beauftragung der Stufe 1 (LP 1 und 2 HOAI) vorgesehen sowie optional die weiteren oben genannten Stufen 2, 3 und 4.
Die Gebäude
- Strahlentherapie,
- KPP Klinik Psychiatrie/Psychotherapie,
- KJP Kinder-/Jugendpsychiatrie,
- Rettungswache Rotes Kreuz
sind nicht Gegenstand der Objektplanungsleistungen.
Die weiteren Fachplaner werden zudem in separaten VgV-Verfahren zeitnah ausgewählt.
Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei bis fünf grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl wird jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für "BO-Planung" gemäß Ziffer III.1.3) berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen "BO-Planungsleistungen" ist nicht erwünscht.
Bei der Bewertung der Mindestreferenz "BO-Planung" wird die im Teilnahmeformular priorisierte Referenz zu Ziff. a) BO-Planung wie folgt bewertet:
Kriterium "Bettenanzahl"
- 200 Betten bis einschließlich 250 Betten: 1 Punkt
- Über 250 Betten bis einschließlich 300 Betten: 2 Punkte
- Über 300 Betten: 3 Punkte
Kriterium "Anzahl der im Teilnahmeantrag gekennzeichneten Funktionsstellen/Teilstellen in Anlehnung an die DIN 13080:2016 06"
- 3 bis einschließlich 10 Funktionsstellen/ Teilstellen: 2 Punkte
- 11 bis einschließlich 14 Funktionsstellen/ Teilstellen: 4 Punkte
- 15 und mehr Funktionsstellen/ Teilstellen: 6 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, , erhält ein Teilnahmeantrag mit einer aktuelleren (spätere Einreichung der Baugenehmigung) Mindestreferenz zu Ziffer b) (vgl. auch S. 21 des Teilnahmeformulars) Vorrang.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung Russland Sanktionen
(2) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(3) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(4) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 10.000.000 für Personenschäden sowie EUR 10.000.000 für Sach- und Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Hiermit erklären wir, dass eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen
- EUR 10.000.000 für Personenschäden
- EUR 10.000.000 für Sach- und Vermögensschäden
- besteht
- im Auftragsfall abgeschlossen wird.
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Hinweis: Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung im Auftragsfall mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
(2) Angabe des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals (Projektleiter, dessen Stellvertreters, sowie weitere Personen, die ggf. weitere erforderliche Fachkompetenzen abdecken), einschließlich deren Qualifikation (Benennung der persönlichen Qualifikation und der persönlichen Referenzen im Bereich von BO-Planungsleistungen in Krankenhäusern.
(3) Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Betriebsorganisations-Planung im Gesundheitswesen bei der Neuerrichtung von Krankenhäusern in den letzten 6 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Referenzobjekte müssen hinsichtlich der baulichen und betrieblichen Komplexität und Funktionalität mit dem vergabegegenständlichen Vorhaben vergleichbar sein.
Bitte beachten Sie, dass die Nichterfüllung der nachfolgenden Mindestreferenzen dazu führt, dass der Teilnahmeantrag insgesamt keine Berücksichtigung findet.
Für die Prüfung der Referenzobjekte sind folgende Nachweise bzw. Angaben zwingend erforderlich:
1. Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
2. Angaben zu erbrachten Leistungen der BO-Planung (Leistungszeitraum, Leistungen, Herstellkosten),
3. Projektbeschreibung in Wort und Bild digital (pdf-Format) ist beizulegen (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen).
Über die Anzahl von drei Referenzen hinausgehende Referenzen sind nicht erwünscht.
Zu Ziffer 1. und 2.: Bitte füllen Sie die nachstehende Tabelle aus und legen Sie diese als Anlage C bei.
Zu Ziffer 3.: Bitte legen Sie die Nachweise bzw. Angaben als Anlage C bei.
zu (3):
Folgende Mindestreferenzen ist sind nachzuweisen:
Mindestreferenz a) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Betriebsorganisations-Planung einschließlich Begleitung medizinischer Inbetriebnahme (Betriebsorganisations-, Logistikplanung, Aufbau- und Ablauforganisation, Simulationsschulung, Erstellung eines Betriebsorganisationshandbuchs) mit mindestens den Funktionsstellen/Teilstellen OPs, Intensivtherapiestation und Intermediate Care, die einen Krankenhaus-Neubau der Grund- und Regelversorgung (Akutklinik mit Erfüllung überörtlicher Schwerpunktaufgaben in Diagnose und Therapie) mit mindestens 200 Betten und mit Herstellkosten (KG 200-700) von über EUR 150 Mio. brutto umfassen. Die Inbetriebnahme muss erfolgt sein, jedoch nicht vor 01.01.2016.
Mindestreferenz b) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Betriebsorganisations-Planung (Betriebsorganisations-, Logistikplanung, Aufbau- und Ablauforganisation, Simulationsschulung, Erstellung eines Betriebsorganisationshandbuchs) mit mindestens den Funktionsstellen/Teilstellen OPs, Intensivtherapiestation, Intermediate Care und Allgemeinpflegestationen, die einen Krankenhaus-Neubau (Akutklinik mit Erfüllung überörtlicher Schwerpunktaufgaben in Diagnose und Therapie), mit Herstellkosten (KG 200-700) von über EUR brutto 80 Mio. umfassen. Der Bauantrag muss eingereicht sein, jedoch nicht vor 01.01.2020.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6RAC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de