FE 29.0453/2023/BASt - Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der Fahrbahnen der Bundesfernstraßen; Zustandserfassung auf Bundesstraßen mit schnellfahrenden Messsystemen 2023/2024, Teilprojekt 0 und Teilprojekt 4 Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g - FE 29.0453/2023/BASt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 29.0453/2023/BASt - Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der Fahrbahnen der Bundesfernstraßen; Zustandserfassung auf Bundesstraßen mit schnellfahrenden Messsystemen 2023/2024, Teilprojekt 0 und Teilprojekt 4
FE 29.0453/2023/BASt - Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der Fahrbahnen der Bundesfernstraßen; Zustandserfassung auf Bundesstraßen mit schnellfahrenden Messsystemen 2023/2024, Teilprojekt 0 und Teilprojekt 4
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Kern des Forschungsvorhabens ist die Qualitätssicherung der in der ZEB 2023 und 2024 erfassten Daten, deren Bewertung und Darstellung. Die Aufgaben lassen sich in die folgenden Bereiche a.) bis o.) einteilen:
a.) Erstellung und Pflege des Ablaufplans
Darstellung der Eckdaten und der Abläufe aller Leistungsinhalte in einem Ablaufplan.
b.) Beschreibung der Grunddaten
c.) Prüfung der ZEB Grunddaten
Prüfung der durch den zuständigen Straßenbaulastträger (Länder oder Autobahn GmbH des Bundes) erstellten ZEB-Grunddaten und MapInfo-Relationen.
d.) Erstellung der Unterlagen für die Erfassung
Zugriff über IT Portal des AN TP4.
e.) Online Datenkontrolle
Bereitstellung eines Online Visualisierungsdienstes.
f.) Schnellprüfung der Rohdaten zum 50% und 100% Termin
Prüfung der Erfassungsleistungen der AN TP 1 bis 3.
g.) Vollprüfung der Rohdaten zum 50% und 100% Termin
Prüfung der Erfassungsleistungen der AN TP 1 bis 3.
h.) Prüfung der Front und TP3 Oberflächenbilder
i.) Netzzuordnung
Zuordnung der Geo Rohdaten zum Auftragsnetz mittels der ZEB Standardprogramme.
j.) Zustandsbewertung
Erstellung der Ergebnisdateien, Berechnung der Zustandsgrößen und werte.
Die Zustandsbewertung erfolgt auf der Grundlage der Rohdaten und ist mittels der Standardauswerteprogramme der BASt durchzuführen.
k.) Erstellung der Sofortdokumentation
Darstellung der statistischen Auswerteergebnisse der jeweiligen ZEB Jahresmessung.
l.) Lieferung der Rohdaten, der Front und Oberflächenbilder
Die Frontbilder sind mit einem Dateinamen zu versehen, der durch eine Stationierungsangabe eine Zuordnung zum Netz ermöglicht.
m.) Digitale Darstellung der Zustandsgrößen und werte
Erzeugung von Summenhäufigkeitsdiagrammen und Häufigkeitsverteilungen der bewertungsrelevanten Zustandsgrößen, Zustandswerte, Teilwerte sowie des Gebrauchs, Substanz und Gesamtwertes.
Visualisierung der Zustandsdaten, Zustandsprofile und Zustandsbänder.
n.) Vergleich der ZEB Ergebnisse aus den Jahren 2019/2020 und 2023/2024
o.) Erstellung der Jahres und Zweijahresdokumentationen
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
- Erfahrungen im Bereich der Bewertung von Straßenzuständen und der Datenprüfungen und -auswertungen im ZEB-Prozess (Zustandserfassung und -bewertung) auf Bundesfernstraßen oder vergleichbare Leistungen auf Landesstraßen oder Staatsstraßen bzw. vergleichbaren ausländischen Straßenkategorien, nachzuweisen durch mindestens 2 abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 1)
- Theoretische oder praktische Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Messtechnik der Zustandserfassung in den Bereichen Ebenheit, Griffigkeit und Substanzmerkmale (Oberfläche), nachzuweisen durch mindestens 2 abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste zu Anforderung Nr. 2)
- Notwendige technische Ausstattung, nachzuweisen durch Eigenerklärung 1 über Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.