Erweiterungsneubau Geschwister-Scholl-Gymnasium Stuttgart, Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_GSG_Arch
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsneubau Geschwister-Scholl-Gymnasium Stuttgart, Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_GSG_Arch
Im Rahmen des VgV-Verfahrens mit architektonischem und landschaftsarchitektonischem Realisierungswettbewerb sollte ein Architekturbüro zusammen mit einem Landschaftsarchitekturbüro ermittelt werden für den Erweiterungsneubau des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Stuttgart.
Die folgenden Phasen sind bereits erfolgreich erfolgt:
a) Teilnahmewettbewerb
b) Realisierungswettbewerb
c) Verhandlungsgespräch
Geschwister-Scholl-Gymnasium Stuttgart Sillenbuch
Die Ausloberin hat einem mit einem Preis ausgezeichneten Verfasser, die Zustimmung des Gemeinderats vorausgesetzt, die weitere Bearbeitung der Leistungen gemäß HOAI mindestens bis LPH 5 übertragen. Die vollumfängliche Beauftragung bis LPH 9 wird seitens der Landeshauptstadt Stuttgart angestrebt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70619
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70188
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erläuterungen zu II 1.7 und V 2.4:
Keine Angaben gemäß § 39 Abs. 6. 3. VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).