Fachliche Betreuung des interaktiven Verhaltensänderungsprogramms „Das andere Leben“ im Rahmen der Kampagne zur Prävention problematischer oder pathologischer Computerspiel- und Internetnutzung Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_16_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzga.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fachliche Betreuung des interaktiven Verhaltensänderungsprogramms „Das andere Leben“ im Rahmen der Kampagne zur Prävention problematischer oder pathologischer Computerspiel- und Internetnutzung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die fachliche Betreuung des interaktiven Online-Verhaltensänderungsprogramms „Das andere Leben“, die fortlaufende Aktualisierung und Überarbeitung des interaktiven Selbsttests unter www.ins-netz-gehen.de, die E-Mail-Beratung unter www.ins-netz-gehen.info sowie die entsprechende Berichterstattung im Rahmen der Kampagne zur Prävention problematischer oder pathologischer Computerspiel- und Internetnutzung „Ins Netz gehen“. Die Kampagne richtet sich an die Zielgruppe der 12- bis 18-jährigen Jugendlichen sowie ihre erwachsenen Bezugspersonen. Mit der Kampagne sollen alle sozialen Schichten und Bildungsgrade gleichermaßen erreicht werden.
Köln
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die fachliche Betreuung des interaktiven Online-Verhaltensänderungsprogramms „Das andere Leben“, die fortlaufende Aktualisierung und Überarbeitung des interaktiven Selbsttests unter www.ins-netz-gehen.de, die E-Mail-Beratung unter www.ins-netz-gehen.info sowie die entsprechende Berichterstattung im Rahmen der Kampagne zur Prävention problematischer oder pathologischer Computerspiel- und Internetnutzung „Ins Netz gehen“. Die Kampagne richtet sich an die Zielgruppe der 12- bis 18-jährigen Jugendlichen sowie ihre erwachsenen Bezugspersonen. Mit der Kampagne sollen alle sozialen Schichten und Bildungsgrade gleichermaßen erreicht werden.
Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Im Falle der Verlängerung endet die Rahmenvereinbarung jeweils nach weiteren zwölf Monaten bzw. bei Erreichung der ver-traglichen Obergrenze, je nachdem was früher eintritt. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in Textform mit.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 336.000,00 EUR (netto) für die gesamte Rahmenvereinbarungslaufzeit (inkl. Zeitraum der Verlängerungsoption). Die während der Rahmenvereinbarungslaufzeit abgerufenen Mengen richten sich ausschließlich nach dem Bedarf des Auftraggebers. Mindestabnahmemengen werden nicht festgelegt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Einzelauftrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachliche Betreuung des interaktiven Verhaltensänderungsprogramms „Das andere Leben“ im Rahmen der Kampagne zur Prävention problematischer oder pathologischer Computerspiel- und Internetnutzung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.