Aufnahme von Fund- und Verwahrtieren
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Aufnahme von Fund- und Verwahrtieren
Unterbringung und angemessene Versorgung und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren sowie der vorübergehenden Aufnahme von Tierkadavern aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2024
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle Wildenbruchplatz 7 45888 Gelsenkirchen Der Erfüllungsort erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet von Gelsenkirchen
Als zuständige Behörde im Sinne der §§ 965 ff. BGB ist die Stadt verpflichtet, innerhalb der Stadtgrenzen aufgefundene Tiere in Verwahrung zu nehmen (Fundtiere).
Die Stadt hat zudem die Aufgabe, auf der Grundlage ordnungsbehördlicher sowie
polizeirechtlicher Vorschriften sichergestellte Tiere zu verwahren. Außerdem obliegt
es der Stadt, Tiere auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes gegebenenfalls an
sich zu nehmen und pfleglich unterzubringen (Verwahrtiere). Daraus resultiert die Aufgabe der Stadt, die Fund- und Verwahrtiere tierschutzgerecht und pfleglich unterzubringen und zu versorgen.
Diese der Stadt obliegenden Aufgaben sollen auf den Auftragnehmer übertragen
werden.
Der ausschreibungsrelevante Leistungsumfang basiert auf den Durchschnittswerten der Anzahl und Verweildauer der Tiere am Ort der Leistungserbringung der letzten fünf Jahre, gemessen in Tiertagen (Anzahl Tiere je Tag), getrennt nach den Tierkategorien Hund/Katzen und Kleintiere.
Die ausgeschriebene Leistung hat einen Umfang von:
- ca. 60.000 Tagen für Hunde und Katzen
- ca. 15.000 Tagen für Kleintiere (andere kleine Heimtiere als Hunde und Katzen)
pro Vertragsjahr.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Das vorangegangene Offene Verfahren wurde aufgehoben, weil keine Angebote eingegangen sind. Die erneute Ausschreibung fand unter Beteiligung aller Firmen statt, die sich für das Offene Verfahren freigeschaltet haben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung e.V.1880
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45892
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYDTD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]