Neubau - Hallenbad - Stuttgart-Zuffenhausen Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_HBZ_Arch
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau - Hallenbad - Stuttgart-Zuffenhausen
Im Rahmen des VgV-Verfahrens mit hochbaulichem Realisierungswettbewerb sollte ein Architekturbüro ermittelt werden.
Das Projekt wird als Pilotprojekt der Landeshauptstadt Stuttgart mit der BIM (Building Information Modeling)-Methode geplant und ausgeführt.
Die Baukosten belaufen sich auf ca. [Betrag gelöscht] Euro (Netto) für die Kostengruppen 300 und 400.
Die Ausloberin hat einen mit einem Preis ausgezeichneten Verfasser, die Zustimmung des Gemeindesrats vorausgesetzt, die weitere Bearbeitung der Leistungen gemäß HOAI mindestens bis LPH 5, davon 60%, für den Bereich des Hochbaus übertragen. Die vollumfängliche Beauftragung bis LPH 9 wird seitens der Landeshauptstadt Stuttgart angestrebt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise unter Berücksichtigung des Zustimmungsvorbehalts des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70197
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erläuterungen zu II 1.7 und V 2.4:
Keine Angaben gemäß § 39 Abs. 6. Nr. 3. VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nichtinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrundder Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nichtbis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantragist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland