Haus für Film und Medien, Neubau - Architekturleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_HFM_Arch
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Haus für Film und Medien, Neubau - Architekturleistungen
Im Rahmen des VgV-Verfahrens mit hochbaulichem Realisierungswettbewerb sollte ein Architekturbüro ermittelt werden.
Ziel der Beauftragung ist die finanziell wirtschaftliche Herstellung des Haus für Film und Medien in der Esslinger Str.1, Stuttgart-Mitte.
Auf Grundlage eines VgV-Verfahrens inkl. Realisierungswettbewerb sollte die beste städtebauliche, architektonische, funktionale und wirtschaftliche Lösung für die zu planende und zu realisierende Hochbaumaßnahme gefunden werden.
Die Ausloberin hat einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung gemäß HOAI 2021 bis mindestens einschließlich LPH 5 beauftragt; die Beauftragung bis einschließlich LPH 9 wird angestrebt.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise unter Berücksichtigung des Zustimmungsvorbehalts des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wien
NUTS-Code: AT Österreich
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erläuterungen zu II 1.7 und V 2.4:
Keine Angaben gemäß § 39 Abs. 6. Nr. 3. VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland