Einstufiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb (mit Objektplanung und Freianlagenplanung) für den Neubau des Europagymnasiums in Kerpen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_102
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50171
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-kerpen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einstufiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb (mit Objektplanung und Freianlagenplanung) für den Neubau des Europagymnasiums in Kerpen
Einstufiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb (mit Objektplanung und Freianlagenplanung) in Form eines nicht offenen Planungswettbewerbs nach RPW 2013 mit maximal 12 Teilnehmern*innen. Diese werden in einem vorgeschalteten Auswahlverfahren ermittelt. Im Anschluss an den Planungswettbewerb wird ein VgV Verhandlungsverfahren mit den ersten drei Preisträgern*innen durchgeführt. Das Wettbewerbsverfahren wird anonym durchgeführt (RPW 1.4).
Aufgabe der Beschaffung:
Die Stadt Kerpen plant den Neubau eines Gymnasiums mit Sporthallen sowie Sport- und Freianlagen. Zur Festlegung des Standorts wurden Machbarkeitsstudien und Variantenuntersuchungen durchgeführt. Gem. Ratsbeschluss vom 18.02.2020 ist der Standort des Neubaus gem. beiliegender Planunterlagen festgelegt. Die auf dem Grundstück vorgesehenen Sportanlagen werden u.a. durch Vereine mitbenutzt.
Das aktuelle Schulgebäude der Stadt Kerpen - Europaschule - stellt mit derzeit etwa 1.900 Schüler*innen das größte Gymnasium NRWs dar. Gemäß Schulentwicklungsplan 2017 wird die Gesamtschülerzahl des Gymnasiums der Stadt Kerpen, unterstützt durch die Wiedereinführung des 9-jährigen Bildungsgangs an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen, bei einer 9-Zügigkeit in der Sekundarstufe I und einer 14-Zügigkeit in der Sekundarstufe II auf bis zu etwa 2.400 Schüler*innen ansteigen. Da das derzeitige Schulgebäude die aktuellen Flächenbedarfe und Anforderungen an eine moderne Schulpädagogik nicht mehr erfüllt, soll ein neues Schulgebäude auf einem neuen Grundstück errichtet werden.
Das Gymnasium Kerpen wurde 2019 als Vollmitglied in das nationale Excellence-Schulnetzwerk aufgenommen. Als Mitglied des MINT-EC-Netzwerks verfügt die Schule über ein herausragendes Angebot im Bereich der MINT-Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Seit vielen Jahren engagieren sich die MINT-Kräfte am Gymnasium Kerpen, naturwissenschaftlich und technisch interessierte Schüler*innen in ihren Interessen zu unterstützen und zu stärken.
Die Schule lebt die Einführung von Neuerungen auf der Grundlage einer Philosophie der Vielfalt.
In den letzten Jahren entwickelte die Schule ihr Profil der Vielfalt kontinuierlich weiter: Bilingualer Unterricht, Bigband, Comeniusprojekte, auch Erasmus+-Projekte genannt und die Zertifizierung als Europaschule sind nur einige Stationen.
Daher soll der Neubau als Motor einer pädagogischen Entwicklung & Chance funktionieren. Der Trend zu mehr fachübergreifendem Unterricht, zu mehr Teamstrukturen und der Gestaltung einer Lernumgebung, die zu mehr Selbstständigkeit der Schüler*innen führen soll, sind Aufgabe des Wettbewerbs.
Der fächerübergreifende Aspekt "Veränderung der Kultur durch Mediennutzung" wird in allen Fachgruppen als Entwicklungsaufgabe gesehen. Die Grundlage für eine ausgebildete Medienkompetenz ist daher eine geeignete Ausstattung des Gebäudes mit Medien und ausreichenden Zugängen zum Internet.
Aktuell nutzen auch die Einwohner Kerpens die Aula, die Sportstädten, verschiedene Fachräume sowie die in der Schule befindliche Bibliothek. Die Wünsche der Schulgemeinschaft und der Einwohner zielen deutlich daraufhin ab, alle diese verbindenden Elemente auch für den Neubau der Schule zu erhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Teilnehmerzahl des Wettbewerbs ist auf 12 Büros begrenzt. Die Ausloberin hat vorab 4 Teilnehmer*innen ausgewählt und eingeladen. Die Eignungskriterien der gesetzten Büros wurden geprüft. Weitere 8 Teilnehmer*innen sind durch den Teilnahmewettbewerb auszuwählen (nach EU-Bekanntmachung).
Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben.
Bewerber*innen, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien - Ausschlusskriterien - ausnahmslos genügen. Sie belegen dies anhand des vorgegebenen Bewerbungsbogens und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Soweit mehr als 8 Büros die Mindestanforderungen erfüllen, wird die Rangfolge mittels eines Losverfahrens bestimmt.
Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind ausschließlich Bewerbungsunterlagen zugelassen, die auf dieser Vergabeplattform fristgerecht eingereicht werden.
Zulassung zum Auswahlverfahren:
- Fristgerechte Bewerbung
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß §§ 75 und 44 VgV und (nur bei der Objektplanung) der Besitz einer Bauvorlageberechtigung
- Das Unternehmen erreichte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
o für die Objektplanung mindestens einen durchschnittlichen Umsatz von 500.000 EUR netto/Jahr
o für die Freianlagen mindestens einen durchschnittlichen Umsatz von 250.000 EUR netto/Jahr
Mindestanforderungen Objektplanung:
Gewertet werden zwei Referenzen, welche den unten angegebenen Mindestkriterien entsprechen.
Mindestanforderungen damit die Eignung zuerkannt werden kann:
- Es muss sich um den Neubau eines Schul-/Bildungs-/Wissenschafts- oder Forschungsgebäude handeln
- Mindestens Honorarzone III
- Bei einer Referenz müssen als Objektplaner die Leistungsphasen 2-8 HOAI erbracht worden sein
- Bei einer Referenz müssen als Objektplaner die Leistungsphasen 2-5 HOAI erbracht worden sein
- Bei beiden Referenzen muss die Leistungsphase 8 in den letzten 10 Jahren (10/2012-09/2022) bearbeitet und an den Bauherrn übergeben worden sein
- Bei beiden Referenzen müssen die Bauwerkskosten (Kostengruppe 300 und 400) mindestens 10.000.000 EUR (brutto) betragen
Mindestanforderungen Freianlagenplanung:
Gewertet werden zwei Referenzen, welche den unten angegebenen Mindestkriterien entsprechen.
Mindestanforderungen damit die Eignung zuerkannt werden kann:
- Bei mind. einer Referenz muss es sich um die Gestaltung von Freianlagen inklusive einer Sportanlage handeln
- Es müssen als Freianlagenplaner mindestens die Leistungsphasen 2-5 HOAI erbracht worden sein
- Zumindest die Leistungsphase 8 muss in den letzten 10 Jahren (10/2012-09/2022) bearbeitet und an den Bauherrn übergeben worden sein
- Bei einer Referenz müssen die Bauwerkskosten (Kostengruppe 200 und 500) mind. 2.500.000 EUR (brutto) betragen
- Bei einer Referenz müssen die Bauwerkskosten (Kostengruppe 200 und 500) mind. 1.500.000 EUR (brutto) betragen
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche und juristische Personen als interdisziplinäre Bewerber*innen oder interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften der Fachrichtungen Objektplanung und Freianlagenplanung, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzungen sind die Berechtigung zur Führung der folgenden Berufsbezeichnungen gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates:
- Architekt*in
- Landschaftsarchitekt*in
Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die entsprechende fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2014/24/EU - "Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist.
Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen der/die zu benennende bevollmächtigte Vertreter*in und der/die Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit insgesamt die oben genannte fachliche Anforderung erfüllen.
Juristische Personen haben einen/eine bevollmächtigte(n) Vertreter*in zu benennen, der/die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Erfüllt ein/eine Bewerber*in die fachlichen Voraussetzungen alleine oder zusammen mit festangestellten Mitarbeitern*innen, ist er/sie alleine teilnahmeberechtigt. Der/die Mitarbeiter*in ist dann in der Verfassererklärung explizit zu nennen.
Ergänzungen unter Punkt Abschnitt VI.3 Zusätzliche Angaben beachten!
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich nach folgenden Gesichtspunkten beurteilt. Das Preisgericht behält sich vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen. Die hier genannte Reihenfolge stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
- Leitidee/Konzept
- Funktionalität
- Komfort und Gesundheit
- Wirtschaftlichkeit und Ökologie
- Nachhaltigkeit
Als Wettbewerbssumme stehen insgesamt 450.000,00 EUR (inkl. MwSt.) zur Verfügung
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme ist wie folgt geplant:
Preisgelder: 225.000,00 EUR (inkl. MwSt.)
1. Preis (40%) 90.000,00 EUR
2. Preis (25%) 56.250,00 EUR
3. Preis (15%) 33.750,00 EUR
Anerkennungen (20%) 45.000,00 EUR
Das Auswahlgremium behält sich vor, durch einstimmigen Beschluss eine Änderung der Verteilung der Preissummen vorzunehmen. Dabei bleibt die Gesamtsumme des Preisgeldes unverändert.
+ Aufwandsentschädigung: 225.000,00 EUR (inkl. MwSt.)
Es ist beabsichtigt, die Hälfte der Wettbewerbssumme in Form von Aufwandsentschädigungen
auszuschütten und zu gleichen Teilen auf die Teilnehmer*innen für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen (bei fristgerechter Einreichung und einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen). Bei 12 Beiträgen macht das eine Entschädigung von 18.700,00 EUR (inkl. MwSt.) pro Teilnehmer.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtliche Terminketten im Wettbewerbsverfahren:
- Bekanntmachung des Wettbewerbs Mitte September 38 KW
- Submissionstermin der Teilnahmeanträge Mitte Oktober 42 KW
- Aufforderung der ausgewählten/gelosten Bieter Anfang November 44 KW
- Rückfragenkolloquium Mitte November 45 KW
- Abgabe der Wettbewerbsunterlagen Anfang Februar 6 KW
- Abgabe der Wettbewerbsmodelle Mitte Februar 8 KW
- Preisgerichtssitzung Ende März 13 KW
- VgV Verhandlungsverfahren (Präsentation) Mitte Mai 21 KW
§ 47 Absatz 1 bis 4 VgV:
1. Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderlichen berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
2. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzten muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.
3. Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
Ergänzung zu Abschnitt II.2.1 Bedingungen für den Auftrag (Angaben zu einem besonderen Berufsstand):
In den EWR-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz ansässige natürliche Personen sind teilnahmeberechtigt, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in oder Ingenieur*in (eingetragen in einer Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer) berechtigt sind.
Die Federführung der interdisziplinären Bewerbergemeinschaft liegt bei den Architekten*innen.
Die Teilnehmer*innen geben zusammen mit den Wettbewerbsleistungen eine Verfasserklärung ab (Formblatt liegt in Anlage bei) und versichern darin, dass Teilnahmehindernisse nach RPW § 4 (2) nicht bestehen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYRQD429
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rhein-erft-kreis.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.