Rezeptions- und Wachdienstleistungen BWZ Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 341-2021-0557
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rezeptions- und Wachdienstleistungen BWZ Münster
Rezeptions- und Wachdienstleistungen an mehreren Liegenschaften des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung in Münster/Westfalen
Kontrolldienst und Empfangsdienst Gescherweg und Mecklenberger Straße
Münster
Durchführung von Kontroll- und Empfangsdienstleistungen für den Dienstort Münster. Abschluss eines Vertrages mit einer Laufzeit von max. 6 Jahren.
Vor Abgabe eines Angebotes ist die Teilnahme an einer Vor- Ort-Besichtigung (Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibungen zu Los 1 und 2, lfd. Nr. 2, zu entnehmen) ZWINGEND erforderlich. Diese finden im Zeitraum 10.10. bis 21.10.2022 statt. 6-monatige Probezeit vom 15.05.2023 bis zum 14.11.2023.
Grundlaufzeit 15.05.2023 bis 14.05.2025.
Kontrolldienst Reihenhäuser
Münster
Durchführung von Kontrolldienstleistungen für den Dienstort Münster, Reihenhäuser. Abschluss eines Vertrages mit einer Laufzeit von max. 6 Jahren.
Vor Abgabe eines Angebotes ist die Teilnahme an einer Vor- Ort-Besichtigung (Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibungen zu Los 1 und 2, lfd. Nr. 2, zu entnehmen) ZWINGEND erforderlich. Diese finden im Zeitraum 10.10. bis 21.10.2022 statt. 6-monatige Probezeit vom 15.05.2023 bis zum 14.11.2023.
Grundlaufzeit 15.05.2023 bis 14.05.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eigenerklärung zur Unternehmensdarstellung
-Eigenerklärung zu Referenzen (3 aus den letzten 3 Jahren)
-Nachweis der Gewerbeerlaubnis nach § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) (in Kopie)
-Vorlage eines Nachweises zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015-11 oder einer gleichwertigen gültigen Zertifizierung (in Kopie)
-Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
-Eigenerklärung bzgl. Verpflichtung nach DSGVO/BDSG undVerpflG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere
Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-
Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das
Formular "Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /Angebotsabgabe
erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform
unter http://www.evergabe-online.de.
Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bieteranfragen sollen bis spätestens 8 Tage vor Angebotsfristende gestellt werden. Spätere Bieterfragen können unberücksichtigt bleiben.
Bitte beachten Sie die Nachfolgeklausel gemäß § 3 Absatz 9 des Vertrages.
Mit dem Angebot bzw. bis zum Ende der Nachforderungsfrist ist das Formular "Eigenerklärung Russlandsanktionen Bieter - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022" vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Bewerber /Bieter, deren Bewerbungen /Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber /Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten
Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.