Schachtverwahrung der Schächte Friedrich Thyssen 4/8 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-001
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schachtverwahrung der Schächte Friedrich Thyssen 4/8
Die RAG Aktiengesellschaft, Essen, ist Eigentümerin der Schächte Friedrich Thyssen 4 und Friedrich Thyssen 8 der ehemaligen Zeche Friedrich Thyssen in Duisburg-Beeck. Es wurde das Erfordernis der Sicherung der beiden Schächte festgestellt, sowie die Sicherungsvariante festgelegt. Die Schächte sollen über Injektionsmaßnahmen der Füllsäulen dauerhaft standsicher verwahrt werden.
Die Schächte Friedrich Thyssen 4/8 sollen durch die Stabilisierung der Lockermassenverfüllung bis in ein bergbaulich-geotechnisch ausreichendes Niveau durch Injektionsmaßnahmen gesichert werden. Gemäß standsicherheitstechnischer Planung sind hier Sicherungstiefen von rd. 130 m bis 140 m geplant. Im Zuge der Stabilisierung der Lockermassenfüllsäule sollen auch die Arbeitsräume der Schächte vergütet werden. Zur Herstellung der Stabilisierung ist es notwendig, Bohrungen niederzubringen und diese dann mit Ventilrohren auszustatten, über die die Injektionsmaßnahmen durchgeführt werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Schächte Friedrich Thyssen 4 und Friedrich Thyssen 8 sollen über die Stabilisierung der im Schacht anstehenden Lockermassenfüllsäulen nach dem Injektionsverfahren gesichert werden.
Im Rahmen der Sicherungsmaßnahmen soll die vorhandene alte Schachtabdeckplatte bestehen bleiben und mit Vorbohrungen (d = ca. 500 mm) durchörtert werden. Durch diese Vorbohrungen hindurch werden die Bohrungen für die Injektionsmaßnahmen in den Schachtarbeitsraum und die Füllsäule gebohrt, in die Ventilrohre in das Schachtinnere und den Schachtarbeitsraum eingebaut werden. Über die Ventilrohre wird nachfolgend die Baustoffsuspension in und neben den Schacht (Schachtarbeitsraum) eingebracht. Der Schachbettungsbereich (ehemaliger Schachtarbeitsraum) ist vor Beginn der Bohrungen innerhalb der Füllsäule bis 140 m u. GOK zu erkunden und über das Einbringen von Baustoff ein kraftschlüssiger Verbund zwischen Schacht und den anstehenden Gebirgsschichten im Bereich 140 m bis 130 m u. GOK herzustellen. Im Schacht wird zur Vermeidung des Abströmens von Baustoff zu Teufe hin ein Injektionswiderlager im Bereich zwischen 140 m u. GOK und 60 m u. GOK durch eine schnellabbindende Baustoffverfüllung hergestellt. Nach Erstellung des Injektionswiderlagers wird die Lockermassenfüllsäule im Schacht von 130 m u. GOK bis ca. 20 m unterhalb der vorhandenen Schachtabdeckplatte nach dem Injektionsverfahren stabilisiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.1.1. bis III.1.3. genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden, die in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb auf der angegebenen Internetplattform unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1. aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2. und III.1.3. aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Jahre alt sein. Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu verwenden. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ erbracht werden. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III „Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierzu ist das Formular IV „Erklärung zum Sanktionspaket V der EU“ zu verwenden. Soweit erforderlich, sind separate Nachweisen einzureichen.
Mindestjahresumsatz des Bewerbers (Durchschnitt der letzten 3 Jahre): 5 Mio. EUR
Mindestjahresumsatz des Bewerbers in einzelnen Tätigkeitsbereichen in jedem der letzten 3 Jahre, Bohrungen mit Methanausgasung und Injektion von Schachtfüllsäulen: 200.000 EUR
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: jeweils 10 Mio. EUR für Personenschäden, für Sachschäden und für Vermögensschäden inkl. reiner Vermögensschäden, alle jeweils zweifach maximiert.
Beschäftigungszahl des Bewerbers (Durchschnitt der letzten 3 Jahre): 25 Mitarbeitende.
3 Referenzen aus den letzten 10 Jahren über abgeschlossene und endabgerechnete Projekte zur Durchführung von Bohrungen in Schächten mit Tiefen größer 50 m inkl. anschließender Durchführung von Injektionsmaßnahmen.
Der Auftragnehmer ist zur Stellung einer Vertragserfüllungssicherheit nach § 16 des der Ausschreibung beigefügten Bauleistungsvertrages verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die SektVO (RAG AG ist Aufraggeber nach § 143 GWB). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. a i. V. m § 143 Abs. 1 S. 1 GWB und daher berechtigt, das Verfahren in Anlehnung an die SektVO durchzuführen. Die Verfahrenswahl folgt aus § 13 Abs. 1 S. 1 SektVO entsprechend.
3. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Für den Teilnahmewettbewerb erteil der Auftraggeber in den Bedingungen Teilnahmewettbewerb weitere Informationen. Die separate Checkliste für den Teilnahmeantrag ist zu beachten.
4. Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung von Formular IX. zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind drei Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: Die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen. (Formulare I, II, III, IV und Handelsregisterauszug).
Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (I) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft (also Formulare I bis IV, Handelsregisterauszug, Formular VII und/oder VIII), (II) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten, (III) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X.
Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen wird.
Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (I) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft (also Formulare I bis IV, Handelsregisterauszug, Formular VI), (II) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher, (III) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen verstanden wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.