Liefervertrag über elektrische Energie im 16,7-Hz Bahnstromnetz Referenznummer der Bekanntmachung: 90 30 10
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr / Schwarzwald
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Liefervertrag über elektrische Energie im 16,7-Hz Bahnstromnetz
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (kurz SWEG, im Folgenden auch Vergabestelle genannt) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit Tochtergesellschaften, in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV).
Die SWEG beabsichtigt für sich und ihre operative Tochtergesellschaft die SWEG Bahn Stuttgart GmbH (kurz SBS), den Abschluss von Lieferverträgen für den Bahnstrom (Ökostrom) im 16,7-Hz Bahnstromnetz der DB Energie für das Lieferjahr 2023 (sowie optional 2024).
Der Abschluss des jeweiligen Stromliefervertrages erfolgt durch die einzelnen Auftraggeber jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die SWEG führt das Vergabeverfahren als Vergabestelle für sich und die SWEG Bahn Stuttgart GmbH durch.
SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH Netz 9b / Freiburg Y Rheinstraße 8 77933 Lahr/Schwarzwald SWEG Bahn Stuttgart GmbH Netz 1 / Stuttgarter Netze Presselstraße 10 70191 Stuttgart
Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Verträge für die Lieferung und den Bezug von Bahnstrom für die SWEG und die SBS:
1.) Liefervertrag über den Bezug und die Lieferung von Bahnstrom in Vollversorgung inklusive Ausgleichsenergie im 16,7-Hz-Bahnstromnetz der DB Energie GmbH für die SWEG (im Folgenden "Bahnstromliefervertrag SWEG").
2.) Liefervertrag über den Bezug und die Lieferung von Bahnstrom in Vollversorgung inklusive Ausgleichsenergie im 16,7-Hz-Bahnstromnetz der DB Energie GmbH für die SBS (im Folgenden "Bahnstromliefervertrag SBS").
Neben der Stromlieferung in Vollversorgung umfasst der jeweilige Vertrag auch Dienstleistungen, unter anderem die Aufbereitung der Rechnungsdaten in einem speziellen Format (nach Absprache) und für unterschiedliche Rechnungskreise, die tägliche Bedarfsberechnung im 15-Minuten-Takt und die Abrechnung der Netzentgelte, Umlagen und Steuern. Als Beschaffungsmodell wird die Beschaffung über Spot- und Terminmarkt angestrebt.
Die Nettoabnahme von Bahnstrom (nach Rückspeisung) beträgt für das Lieferjahr 2023 voraussichtlich 66 GwH (+/- 20%).
Für das Netz 9b liegen Lastgangdaten aus den Jahren 2021 (Teil A, Anlage 4) und 2022 (Teil A, Anlage 5) vor. Da der Betrieb, aufgrund verspäteter Fahrzeugauslieferungen, erst im Jahr 2021 hochgefahren wurde, sind diese Daten nur bedingt aussagekräftig. Die Lastgangdaten aus dem Jahr 2022 spiegeln den zu erwartenden Betrieb für das Jahr 2023 besser wider.
Für Netz 1 liegen aus dem Jahr 2021 zuverlässige Lastgangdaten vor (Teil A, Anlage 3).
Der Belieferungszeitraum beginnt am 01.01.2023 und dauert bis zum 31.12.2023 an. Für den Auftraggeber besteht die einseitige Option, den jeweiligen Vertrag um ein weiteres Jahr (Lieferjahr 2024) zu verlängern. Zusammen mit der Mitteilung der Vertragsverlängerung, teilt der Auftraggeber dem Lieferanten bis zum 30.09.2023 auch die Prognosemengen für das optionale Lieferjahr 2024 mit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister. Der Auszug darf zum Ende der Teilnahmefrist nicht älter als drei Monate sein
1. Bankauskunft mit Angaben zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Bewerbers. Die Auskunft darf zum Ende der Bewerbungsfrist nicht älter als drei (3) Monate sein und muss in deutscher Sprache (gegebenenfalls Original und beglaubigte Übersetzung) vorgelegt werden
1. Referenzen über mindestens drei (3) vergleichbare Projekte der letzten drei (3) Jahre. Vergleichbar sind Referenzprojekte, die die Belieferung von mindestens 65.000 MWh über eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten zum Gegenstand hatten. Anzugeben ist neben der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes die Liefermenge, der Auftraggeber und der Ausführungszeitraum 2. Referenzen über vergleichbare Projekte mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Vergleichbar sind Referenzprojekte, die die Belieferung mit elektrischer Energie im 16,7-Hz Bahnstromnetz zum Gegenstand hatten. Anzugeben ist neben der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes die Liefermenge, das Eisenbahnverkehrsunternehmen und der Ausführungszeitraum 3. Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Teil B, Anlage 1) 4. Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 (Teil B, Anlage 2) 5. Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Teil B, Anlage 3)
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie sich im Teilnahmewettbewerb als Bewerbergemeinschaft mit einem Teilnahmeantrag beworben haben und von der Vergabestelle zum Verhandlungsverfahren ausgewählt wurden. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen. Die Angaben sind in Teil B, Anlage 3 Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zusammenzufassen.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft kann eine wettbewerbswidrige Abrede im Sinne des §1 GWB darstellen mit der Folge, dass die Bietergemeinschaft gemäß §124 Absatz 1 Nummer 4 GWB vom Wettbewerb ausgeschlossen wird. Die Bietergemeinschaft muss daher von sich aus im Teilnahmewettbewerb die Gründe darstellen, die ihre Bildung aus ökonomisch zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Erwägungen rechtfertigt. Die Vergabestelle behält sich vor, in diesem Fall weitere Angaben und Nachweise zu verlangen und die wettbewerbsrechtliche Relevanz weiter aufzuklären.
Bedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG-BW) des Landes Baden-Württemberg sowie die Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 findet Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. bis auf das Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung in Teil B der Vergabeunterlagen, sind ergänzende Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2. die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3. die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4. die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs (6) Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt;
5. die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote, ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist auf §160 Absatz 3 Satz 1 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;