Neugestaltung der Regio Shuttle Ringzug Fahrzeugflotte Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-14
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr / Schwarzwald
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung der Regio Shuttle Ringzug Fahrzeugflotte
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (kurz SWEG, im Folgenden auch Vergabestelle genannt) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit Tochtergesellschaften, in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV).
Für die anstehende Neugestaltung der Regio Shuttle Ringzug Fahrzeugflotte, beabsichtigt die SWEG den Abschluss eines Vertrags. Der Auftragnehmer muss dafür über die fachlichen Kenntnisse verfügen und die Leistung entsprechend den Vorgaben aufgrund seiner Erfahrung erbringen können.
78194 Immendingen SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH, Verkehrsbetrieb,
Hohenzollerische Landesbahn Ringzug, Güterbahnhofstraße 8
Gegenstand der Ausschreibung ist die Neugestaltung der Regio Shuttle Ringzug Fahrzeugflotte gemäß dem Leistungsverzeichnis (Teil C_Anlage 1). Hierzu gehören die Fahrzeuglackierung im „Landesdesign Baden- Württemberg“ inklusive der Sika-Fugensanierung, die Aufarbeitung der Haltestangen mittels Pulverbeschichtung, den Austausch der beigestellten Fahrgastsitze, die Lackierung der Sitzuntergestelle und Kästen im Innenraum, die Erneuerung der Müllbehälter im Einstiegsbereich und zwischen den Vis á Vis Sitzen, die optionale Erneuerung des Fußbodens bei Beschädigung, eine Tiefenreinigung und anschließende Versiegelung des Fußbodens und die Erneuerung aller Türtaster mit Findungston.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Selbstdarstellung des Bewerbers anhand einer aussagekräftigen Firmenpräsentation;
2. aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister (nicht älter als sechs (6) Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist);
3. aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als sechs (6) Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist);
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Teil A, Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers).
1. Bankauskunft mit Angaben zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Bewerbers (nicht älter als drei (3) Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist) in deutscher Sprache (gegebenenfalls Original und beglaubigte Übersetzung);
2. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren;
3. Angaben des Unternehmens zum Umsatz mit der Lackierung von Schienenfahrzeugen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (die Umsätze sind pro Geschäftsjahr anzugeben).
1. Angaben zum unternehmensbezogenen Qualitätsmanagement. Falls vorhanden, sind Kopien entsprechender Zertifikate (ISO 9001 oder gleichwertig) vorzulegen;
2. Angaben der Umweltmanagementmaßnahmen des Bewerbers. Falls vorhanden, sind Kopien entsprechender Zertifizierungen (ISO 14001 oder gleichwertig) vorzulegen.
1. Eine ECM-Zertifizierung ist Voraussetzung für eine Auftragsvergabe und ist durch Vorlage eines ECM4 -
Zertifikates nachzuweisen.
2. Vorlage eines Klebezertifikates nach DIN 6701.
Zahlungsbedingungen: 30 Tage rein netto
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie sich im Teilnahmewettbewerb als Bewerbergemeinschaft mit einem Teilnahmeantrag beworben haben und von der Vergabestelle zum Verhandlungsverfahren ausgewählt wurden. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen. Die Bildung einer Bietergemeinschaft kann eine wettbewerbswidrige Abrede im Sinne des §1 GWB darstellen mit der Folge, dass die Bietergemeinschaft gemäß §124 Absatz 1 Nummer 4 GWB vom Wettbewerb ausgeschlossen wird. Die Bietergemeinschaft muss daher von sich aus im Teilnahmewettbewerb die Gründe darstellen, die ihre Bildung aus ökonomisch zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Erwägungen rechtfertigt. Die Vergabestelle behält sich vor, in diesem Fall weitere Angaben und Nachweise zu verlangen und die wettbewerbsrechtliche Relevanz weiter aufzuklären.
1. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) des Landes Baden-Württemberg findet Anwendung.
2. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 (Teil B, Anlage 5)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. bis auf das Formblatt Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung in Teil A der Vergabeunterlagen, sind ergänzende Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2. die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3. die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4. die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs (6) Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt;
5. die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote,
ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Gemäß §160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1.) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 (zehn) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) Mehr als 15 (fünfzehn) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
5. ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer der Vergabestelle über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§168 Absatz 2, §169 Absatz 1 GWB).