Technische Betriebsführung für den Bereich der Trinkwasserversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 20220601
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Loffenau
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76597
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.loffenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Betriebsführung für den Bereich der Trinkwasserversorgung
Der Auftraggeber, die Gemeinde Loffenau mit rund 2.500 Einwohnern im Landkreis Rastatt (Baden-Württemberg), beabsichtigt, einen Auftrag zur Technischen Betriebsführung für den Bereich der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der Gemeinde zu vergeben.
Gemeinde Loffenau
Die technische Betriebsführung erstreckt sich auf den Bereich der Trinkwassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung im Versorgungsgebiet der Gemeinde Loffenau. Sämtliche Trinkwasserversorgungsanlagen stehen im Eigentum der Gemeinde Loffenau.
Weitere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand sind den Verfahrensbedingungen und dem Vertragsentwurf zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Betriebsführung für den Bereich der Trinkwasserversorgung
Ort: Gaggenau
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/