Errichtung NGA-Netz in der Gemeinde Bollschweil Referenznummer der Bekanntmachung: 2-1.0451.1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zvbbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung NGA-Netz in der Gemeinde Bollschweil
Tief- und Rohrleitungsbau Gewerk Breitband, Einzug und Montage von LWL und Zubehör, Lieferung und Errichtung PoP
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Errichtung eines NGA-Netzes nebst Hausanschlüssen, Hausanschlussmanagement, Liefern und Errichtung eines PoP-Gebäude in Bollschweil.
Ausgeführt müssen unter anderem Leistungen im Kabelleitungstiefbau in Konventionellen- und Spezial-Tiefbauverfahren; Liefern und Verlegung von Speedpipe-Rohrverbänden; Liefern, Einzug und Montage von LWL-Kabeln in verschiedenen Dimensionen; Liefern und setzen von Kabelschächten und oberirdische Rohrverteiler.
Länge der Kabelgräben in der Hauptleitung: ca. 20 km
Länge der Kabelgräben auf Privatgrund (Hausanschlüsse): ca. 3 km
Länge der Baustrecke im Spülbohr-Verfahren: ca. 3 km
Anzahl der herzustellenden Hausanschlüsse: ca. 160 Stück
Länge zu liefernde Speedpipe-Rohrverbände (verschiedene Dimensionen): ca. 56 km
Länge zu liefernde LWL-Kabel (verschiedene Dimensionen): ca. 96 km
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweise, Auflagen, Merkblätter und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.3 des Angebotsschreibens - KEV 115.2 (B) Ang EU - sind die Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 4 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck - KEV 179 AngErgEignung - auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A sowie nach § 6 EU Abs. 6 VOB/A
- Eigenerklärung nach Vordruck – KEV 179.3, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns nicht vorliegen
- Eigenerklärung nach Vordruck – KEV 117.3, dass die besonderen Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt Baden-Württemberg (LTMG-BW) vorliegen
- Eigenerklärung nach Vordruck – KEV 179, über Geschäftsumsatz (netto) der letzten drei Geschäftsjahre die Bauleistungen betreffen, welche mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind
- Weitere Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
- Eigenerklärung nach Vordruck – KEV 179, über die Durchführung der letzten fünf Geschäftsjahre von Bauleistungen, welche mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind
- Angaben nach Vordruck – KEV 179, über vier Referenzprojekte, welche mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind
- Aufgliederung der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Weitere Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.