Umbau Hammer Straße 1 B, Hohenhöveler Straße - Bäumerstraße Referenznummer der Bekanntmachung: VOB/EU/22/016
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sh-hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ewv-hamm-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Hammer Straße 1 B, Hohenhöveler Straße - Bäumerstraße
Die Stadt Hamm beabsichtigt die L844 Hammer Straße im Stadtteil Hamm-Bockum-Hövel im Bereich von der Bülowstraße bis zur Bäumerstraße vollständig zu erneuern.
Im Zuge der Ausbaumaßnahmen BA1A hat der Lippeverband, Stadtentwässerung Hamm, den Bau von neuen Mischwasserkanälen sowie abschnittsweise zusätzlich den Bau eines Drainageersatzsystem in den Fahrbahnen der betroffenen Straßen bereits durchgeführt.
Die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH beabsichtigt Versorgungsleitungen zu verlegen.
Hammer Straße Hammer Straße 59075 Hamm Hammer Straße, Bereich von der Bülowstraße bis zur Bäumerstraße
12.500 m³ Oberbau aufnehmen, einschließlich Asphalt
8.500 m² Asphalttrag-, Binder- und Deckschicht einbauen
2.100 m Bord und Rinne 1und 2-reihig setzen
5.800 m² Platten und Pflaster in Geh- und Radwegen sowie Parkplätzen verlegen
160m Stahlbeton DN 300 verlegen, einschließlich 3 Stück Schachtbauwerke
Straßenbau
- beidseitig mindestens 1,90 m breite Gehwege
- überwiegend beidseitig, teilweise einseitig, 2,00m breiter Parkstreifen mit Baumbeeten
- beidseitig 0,50m Trennschutzstreifen zum Radweg
- beidseitig 1,85m breiter Schutzstreifen für Radfahrer
- Fahrbahn in einer Breite von 6,00 m
Ausgestaltung der Kreuzungsbereiche Bülowstraße / Hammer Straße und Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße als Kreisverkehrsplatz mit einem Durchmesser von 35,00 m sowie Fußgängerüberwegen und Blindenleitsystem für Fußgänger.
Kanalbau
Im Bereich des Kreisverkehrsplatzes Hammer Straße / Bülowstraße wird der vorhandene Regenwasserkanal außer Betrieb genommen und in Teilbereichen zurückgebaut. Für die Straßenentwässerung wird hier ein neuer Regenwasserkanal hergestellt.
Voraussichtlicher Baubeginn: Oktober 2022
Ausführungsfrist: 360 Arbeitstage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(1.2) Erklärungen des Bieters (Vordruck)
(1.3) Eigenerklärung zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht (Vordruck Eigenerklärung_Bezug zu Russland).
(1.4) Bei Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.4.1) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(1.4.2) Der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.4.3) Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen.
(1.5) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(1.5.1) Bei Eignungsleihe: Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Erklärungen des Bieters (Vordruck)
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(2.2) RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau". Ersatzweise kann ein Überwachungsvertrag mit einer anerkannten unabhängigen Prüfstelle (z.B. Gütegemeinschaft "Güteschutz-Kanalbau") für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden.
(2.3) Nachweis über die Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen (MVAS 99)
(3) Sonstige Hinweise:
(3.1) Gem. § 6b EU Abs. 3 VOB/A müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise
beibringen, soweit die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bieter in dem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann vom Auftraggeber
nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDE9C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.