Evangelisch Stiftisches Gymnasium Gütersloh - Energieversorgung Provisorium Referenznummer der Bekanntmachung: 02/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.esg-guetersloh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49080
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.e-coo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evangelisch Stiftisches Gymnasium Gütersloh - Energieversorgung Provisorium
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Montage einer Miet-Transformatorstation für die Versorgung der Containerschule in Gütersloh aus dem Netz des Energieversorgers.
Gütersloh, DE
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Montage einer Miet-Transformatorstation für die Versorgung der Containerschule in Gütersloh aus dem Netz des Energieversorgers.
Die Container-Transformator-Station sollte wie folgt bestückt und aufgebaut sein: Container-Transformator-Station, begehbar, in stahlblechgekapselter Ausführung, Reihe 12, mit Störlichtbogenqualifikation der Schaltanlage und der Station nach EN 62271-200 VDE 0671 Teil 200 sowie EN 62271-202 VDE 0671 Teil 202, zur Aufstellung im Freien auf ein bauseits zu erstellendes Fundament oder auf Eisenbahnschwellen bzw. Bohlen, bestückt mit Ölwanne für Öl-Transformatoren, mit Lüftungsgitter Zu- und Abluft in der Trafobox mit Beuleuchtungsinstallation, Steckdose, Rippenrohrheizkörper universal, 1000 W, 640 mm lang, 230 V/50 Hz sowie kompletter Innenraumerdungsanlage.
Eingebaut ist eine fabrikfertige MittelspannungsInnenraum-Schaltanlage, stahlblechgekapselt, freistehende Ausführung bzw. Wandaufstellung, aus Einzelfeldern und/oder Anlagenblöcken, in luftisolierter oder SF6-isolierter Ausführung (je nach Lagervorrat), gemäß den Bestimmungen EN 62271-200 VDE 0671 Teil 200.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Leistungsverzeichnis aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung einzureichen)
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz
- Eigenerklärung zur Solvenz auf gesonderte schriftliche Anforderung
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflicht
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für jedes Geschäftsjahr von 2019 bis 2021
- Eigenerklärung zur Solvenz: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, bei der Angebotswertung die Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters zu fordern
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflicht für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR netto. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, den Versicherungsschein vom Bieter zu fordern
-
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Vergabe des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschriebenen Auftrags von der Bewilligung von Zuwendungen abhängt, die die Vergabestelle beantragt hat, die aber noch nicht bewilligt sind. Sollte die Maßnahme der Sanierung, des Umbaus und der Erweiterung des Gymnasiums der Vergabestelle in Gütersloh nicht oder nicht in ausreichender Höhe gefördert werden, behält sich die Vergabestelle vor, dieses Vergabeverfahren durch Aufhebung zu beenden und einen Zuschlag nicht zu erteilen. Ansprüche der Unternehmen, die sich am Vergabeverfahren beteiligen, gegen die Vergabestelle sind im Falle der Aufhebung unter sämtlichen rechtlichen Gesichtspunkten ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.